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Beschlussvorlage

Prüfung des Verzichts zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2017

2018/0170.1 06.12.2018 Rechnungsprüfung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0170.1 der Rechnungsprüfung befasst sich mit der Prüfung eines Verzichts auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2017. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Kommunen grundsätzlich dazu verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss zu erstellen, der aus der Ergebnisrechnung, der Bilanz und dem Anhang besteht.

Nach der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln verfügt die Stadt Hamminkeln nach Angaben der Verwaltung über keine Unternehmen oder Einrichtungen, die als konsolidierungspflichtige Tochtereinheiten im Sinne der Gemeindehaushaltsverordnung NRW einzustufen sind. Da die Stadt an bestehenden Beteiligungen keine Mehrheit der Stimmrechte hält und keinen beherrschenden Einfluss ausübt, liegt keine Konzernstruktur vor, die eine Konsolidierung erforderlich machen würde.

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Gesamtabschluss 2017 untersucht und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Verzicht förmlich festzustellen. Die entsprechende Verzichtserklärung ist nach der Beschlussfassung der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Rat soll den im Ausschuss beratenen Verzicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW bestätigen.

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