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Beschlussvorlage

Änderung der Sportförderrichtlinien

2018/0121 06.12.2018 Vorstandsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0121 des Vorstandsbereichs I sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Die bisherigen Richtlinien basieren auf einer personenbezogenen Förderung nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder sowie einer objektbezogenen Förderung für eigenständig gepflegte Sportflächen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Solidarumlage sowie die gewichtete Ermittlung der Anzahl der Jugendlichen aus den Richtlinien zu streichen. Damit wird ein Vorschlag aufgegriffen, der in Abstimmung mit dem Stadtsportverband erarbeitet wurde. Die objektbezogene Förderung soll weiterhin bestehen, jedoch auf der Grundlage neu berechneter Sportnebenflächen erfolgen. Ziel ist es, die Mittelverteilung anzupassen, wobei die Verwaltung zudem eine Erhöhung der Fördermittel durch den Verzicht auf bestimmte Bauhofeinsätze zur Platzpflege vorsieht. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Sportfördermittel beläuft sich auf rund 216.000 Euro.

Zusätzlich liegt ein Antrag eines Sportvereins vor, der eine finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung eines Fahrzeugs zur Durchführung von Rehasport anstrebt. Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag. Die beantragte Förderung soll ohne zusätzliche Budgetbelastung aus den bestehenden Mitteln der Sportförderung finanziert werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits empfohlen, die Änderung der Richtlinien sowie den beantragten Vorwegabzug in Höhe von 1.500 Euro zugunsten des Vereins zu beschließen.

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