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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Elternbefragung zum Anmeldeverhalten zur Oberstufe und Anmeldeverhalten der 3. und 4. Jahrgangstufe zu weiterführenden Schulen hier: Antrag der FDP-FraktionZur Vorlage · 2018/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0167 befasst sich mit einem Antrag der FDP-Fraktion zur Durchführung einer Elternbefragung in Hamminkeln. Ziel der Erhebung ist es, die Wahlneigung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern für die neu einzurichtende Oberstufe der Städtischen Gesamtschule zu ermitteln. Zudem soll das Anmeldeverhalten der Eltern von Kindern aus der 3. und 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen an die Gesamtschule untersucht werden. Diese Daten sollen der Bedarfsplanung dienen, insbesondere im Hinblick auf die räumlich-technische Ausstattung und die geplante Baumaßnahme eines neuen Schulhauses.
Die Verwaltung hat für die Erstellung der Fragebögen, die Durchführung und die Auswertung durch ein Sozialforschungsbüro Kosten in Höhe von 15.000 Euro ermittelt und befürwortet die Durchführung der Befragung. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen im Haushalt 2019 bereitgestellt werden.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Durchführung der Befragung durch ein professionelles Büro einstimmig empfohlen. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgruppe „Schule“ einzurichten. Die Vorlage liegt zur Entscheidung an den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 3Verpflichtungserklärung der Stadt Hamminkeln gegenüber dem Land NRW - hier: Kindergartenverein Mühlenbergkinder e.V. BrünenZur Vorlage · 2018/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Sicherung der finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen für die Kindertageseinrichtung Mühlenbergkinder e.V. in Brünen. Im Rahmen der Kindergarten-Bedarfsplanung des Kreises Wesel wurde die Einrichtung um eine Gruppe erweitert und umfassend modernisiert. Hierfür erhielt der Kindergartenverein einen Bewilligungsbescheid des Kreises Wesel über 564.720,00 Euro aus Bundesmitteln, der an eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren geknüpft ist.
Um die letzte Rate der Fördermittel abrufen zu können, müssen Auflagen zur Absicherung des Rückzahlungsanspruchs erfüllt werden. Da der Kindergartenverein als Mieter der Räumlichkeiten keine Sicherheiten in Form einer Grundschuld, einer Bankbürgschaft oder einer entsprechenden Erklärung leisten kann, sieht die Vorlage eine Lösung durch die Stadt Hamminkeln vor. Die Stadt soll dem Land Nordrhein-Westfalen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Damit sichert die Stadt im Falle eines Ausfalls des aktuellen Trägers den Fortbetrieb der Kindertageseinrichtung bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist zu, sofern kein anderer Träger der Jugendhilfe die Betriebsträgerschaft übernimmt.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, diese Verpflichtungserklärung zur Erfüllung der Auflagen des Landes Nordrhein-Westfalen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 4Änderung der SportförderrichtlinienZur Vorlage · 2018/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0121 des Vorstandsbereichs I sieht eine Änderung der Sportförderrichtlinien in Hamminkeln vor. Die bisherigen Richtlinien basieren auf einer personenbezogenen Förderung nach Anzahl der jugendlichen Mitglieder sowie einer objektbezogenen Förderung für eigenständig gepflegte Sportflächen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Solidarumlage sowie die gewichtete Ermittlung der Anzahl der Jugendlichen aus den Richtlinien zu streichen. Damit wird ein Vorschlag aufgegriffen, der in Abstimmung mit dem Stadtsportverband erarbeitet wurde. Die objektbezogene Förderung soll weiterhin bestehen, jedoch auf der Grundlage neu berechneter Sportnebenflächen erfolgen. Ziel ist es, die Mittelverteilung anzupassen, wobei die Verwaltung zudem eine Erhöhung der Fördermittel durch den Verzicht auf bestimmte Bauhofeinsätze zur Platzpflege vorsieht. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Sportfördermittel beläuft sich auf rund 216.000 Euro.
Zusätzlich liegt ein Antrag eines Sportvereins vor, der eine finanzielle Unterstützung für die Unterhaltung eines Fahrzeugs zur Durchführung von Rehasport anstrebt. Die Verwaltung befürwortet diesen Antrag. Die beantragte Förderung soll ohne zusätzliche Budgetbelastung aus den bestehenden Mitteln der Sportförderung finanziert werden. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits empfohlen, die Änderung der Richtlinien sowie den beantragten Vorwegabzug in Höhe von 1.500 Euro zugunsten des Vereins zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 22.11.2018 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (17. Sitzung)
- 5Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und FeiertagenZur Vorlage · 2018/0160 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0160 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Hamminkeln. Hintergrund ist das am 30. März 2018 in Kraft getretene novellierte Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine neue Rechtsgrundlage für Verordnungen ab dem Jahr 2019 erforderlich macht.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Neugestaltung Rücksprache mit den Gewerbevereinen und Werbegemeinschaften der Ortsteile gehalten. Für den Ortsteil Brünen wird vorgeschlagen, das jährliche Dorf-Weinfest sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes in die Verordnung aufzunehmen, während eine Öffnung am Pfingstsonntag aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen bleibt. Die Marienthaler Kaufleute e.V. streben die Beibehaltung der Termine für den Mittsommermarkt, den Martinsmarkt sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes an.
Aus der Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft wird die Beibehaltung des Frühlingstreffs und des Kerzensonntags vorgeschlagen, während das kulinarische Wochenende sowie der Kirmessonntag entfallen sollen. Die Hamminkelner Werbegemeinschaft befürwortet die Fortführung der bisherigen drei Verkaufssonntage. Für den Ortsteil Mehrhoog soll der Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Verordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 6Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 basiert auf der Überarbeitung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe, da die Regelung zum Ausschluss von Personen unter Betreuung durch das Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW aufgehoben wurde. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung am Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die erst im Laufe des Abstimmungszeitraums beispielsweise das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme bereits ab diesem Zeitpunkt abgeben können.
Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums im Abstimmungslokal von zwei auf eine Woche vor, um den organisatorischen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Teilnahmemöglichkeiten werden durch die Möglichkeit der Briefwahl, die über einen Zeitraum von fünf Wochen besteht, gewahrt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen.
Die Verwaltung hat die Rechtskonformität der von der Stadt gewählten Abweichungen von der Mustersatzung durch Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW geprüft. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 710. Änderung der Gebührensatzung zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2018/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wurde der Gebührensatz für das Jahr 2019 neu kalkuliert. Der umlagefähige Aufwand erhöht sich dabei von 59.991 Euro auf 65.000 Euro. Als wesentliche Ursache für diese Veränderung wird der Anstieg der Personalaufwendungen genannt, der aus einer geänderten Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Neubewertung der Stellenanteile resultiert.
In die neue Kalkulation floss zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2017 ein, der einen Überschuss von 1.736,26 Euro auswies. Dieser Betrag wurde bei der Berechnung des Gebührensatzes für 2019 berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Jahr 2016, in dem ein Überschuss von 2.085,13 Euro verzeichnet wurde, zeigt sich eine geringere Differenz.
Aufgrund der neuen Berechnung ergibt sich für das Jahr 2019 ein Gebührensatz von 0,97 Euro je Meter Grundstücksseite, während der bisherige Satz bei 0,91 Euro pro Meter lag. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 82. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2018/0156 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0156 behandelt die zweite Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2019, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Während bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd bei den versiegelten Flächen leichte Senkungen oder geringfügige Änderungen zu verzeichnen sind, ist bei den Verbänden Mittlere Issel und Mengering-Rümping-Honselbach eine Erhöhung der Gebührensätze für versiegelte Flächen festzustellen. Die Verwaltung führt diese Steigerungen auf die angekündigten Erhöhungen der Verbandsbeiträge dieser beiden Verbände zurück. Bei den übrigen Verbänden resultieren die Änderungen teilweise aus Veränderungen der Flächenanteile.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat einstimmig, die zweite Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 und für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 914. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2018/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0157 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2019 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 144,78 € auf 150,94 €, während sich der Satz für ein 240-Liter-Gefäß von 177,90 € auf 188,86 € erhöht. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Restabfallgefäß steigt von 418,02 € auf 463,78 €, und die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,69 € auf 0,79 €. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei 0,00 €.
Der Anstieg der Gebühren resultiert aus einer Erhöhung des umlagefähigen Aufwandes von 2.378.691 € auf 2.615.304 €. Wesentliche Faktoren sind die gestiegenen Aufwendungen bei der Sperrgutentsorgung sowie die Erhöhung der Entsorgungsgebühren für Baum- und Strauchschnitt durch den Kreis Wesel. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2017 in die Kalkulation eingestellt. Dieser Fehlbetrag entstand durch rückläufige Restabfallmengen und ein geringeres Gebührenaufkommen. Für das Jahr 2019 wird zudem mit sinkenden Erstattungen aus der Altpapierverwertung gerechnet. In der Kalkulation wurde die zu berücksichtigende Gewichtsmenge nach Abzug der Freimengen von 1.220.000 kg auf 1.260.000 kg angehoben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1011. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2018/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2018/0158 wird die 11. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Die Neukalkulation der Gebührensätze für das Jahr 2019 sieht eine Reduzierung der Kosten vor. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 2,66 € pro Kubikmeter auf 2,63 € pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 0,85 € pro Quadratmeter auf 0,84 € pro Quadratmeter fällt.
Die Senkung der Schmutzwassergebühr erfolgt trotz eines gestiegenen umlagefähigen Aufwandes, da die kalkulierte Entsorgungsmenge aufgrund der Entwicklung in den Vorjahren von 1.080.000 m³ auf 1.140.000 m³ angehoben wurde. Bei der Niederschlagswassergebühr führt die Einbeziehung eines anteiligen Überschusses aus dem Jahr 2017 in Höhe von 144.251 € zu einer Verringerung des umlagefähigen Aufwandes. Dieser Überschuss resultierte unter anderem aus einem geringeren Aufwand bei der Abwasserabgabe.
Zudem wurde ein Überschuss bei der Schmutzwasserentsorgung in Höhe von 226.494 €, der primär auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist, in die Kalkulation einbezogen. Der Jahresabschluss 2017 weist einen Gesamtüberschuss von 370.744,94 € aus. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 1114. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2018/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0159 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 werden die Sätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben neu berechnet.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 29,37 € pro Kubikmeter auf 31,89 € pro Kubikmeter. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 15,56 € pro Kubikmeter auf 16,76 € pro Kubikmeter.
Als wesentlicher Grund für die Anpassung wird die Einbeziehung der Ergebnisse aus den Vorjahren angeführt. Während im Jahr 2016 ein Überschuss von 8.667,51 € erzielt wurde, der in die Kalkulation für 2018 einfloss, verzeichnete das Jahr 2017 einen Überschuss von 18,39 €. Dabei entstand bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 1.840,51 €, während bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.822,12 € auftrat. Diese Beträge wurden in die Kalkulation für 2019 eingestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 06.12.2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 12Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur StraßenreinigungssatzungZur Vorlage · 2018/0175 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0175 der Fachdienste 65 sieht eine Änderung und Ergänzung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Regelungen zur Fahrbahnreinigung öffentlicher Straßen, die durch Neuerschließungen im Stadtgebiet notwendig geworden ist.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen wird die Reinigungspflicht für bestimmte Abschnitte im Ortsteil Dingden neu geregelt. Die Stadt übernimmt die maschinelle Reinigung der Fahrbahn für die Erweiterung der Straße Schwanenschlatt, beginnend am Uhlandsweg bis zum Ausbauende, sowie für die westliche Verbindung der Straße Am Klausenhof von der Klausenhofstraße bis zur Krechtinger Straße. Im Gegensatz dazu wird für den Abschnitt des Uhlandwegs, der vom Schwanenschlatt bis zum Höingsweg reicht, die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen.
Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits jeweils eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln abgegeben. Ziel ist die Verabschiedung der 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der vorgelegten Fassung. Die Beratung im Rat ist für den 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 13Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: SatzungsänderungZur Vorlage · 2018/0176 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen, welche die bisherige Regelung vom 27. April 2009 ersetzen soll. Die Anpassungen der Beschlussvorlage 2018/0176 basieren auf Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie im Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Festlegung von Entsorgungsintervallen zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde. Für vollbiologische Kleinkläranlagen wird ein Abfuhrturnus von in der Regel mindestens drei Jahren vorgesehen, sofern kein unmittelbarer Bedarf besteht. Bei abflusslosen Gruben ist eine Entsorgung des Inhaltes mindestens einmal jährlich vorgesehen. Die Regelungen orientieren sich dabei an der DIN 4261. Sollte ein Entsorgungsbedarf früher eintreten, ist der Grundstückseigentümer zur Durchführung verpflichtet. Im Falle eines fehlenden Bedarfs muss dieser durch Wartungsprotokolle dokumentiert werden.
Die Zuständigkeit für die Überwachung von Kleinkläranlagen sowie für die Erlassung von Sanierungsverfügungen liegt nunmehr bei der unteren Wasserbehörde. Die Stadt behält sich jedoch vor, festgestellte Missstände an diese Behörde zu melden. Zudem wird die Pflicht der Stadt zur Entleerung der Anlagen sowie das Betretungsrecht konkretisiert. Zuwiderhandlungen gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Neufassung einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 28.11.2018 · Bauausschuss (9. Sitzung)
- 14Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0141 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Der Vorstandsbereich II ist für diese Vorlage federführend.
Nach Angaben der Verwaltung existiert derzeit keine einheitliche Handlungsanleitung für den Umgang mit nicht benötigten Geldmittelbeständen. Bisher verbleiben diese Mittel auf Girokonten oder Tagesgeldkonten, wobei keine Ermächtigungen für alternative Anlagemöglichkeiten vorliegen. Die Vorlage führt aus, dass Kreditinstitute aufgrund der aktuellen Zinssituation Gebühren in Form von Verwahrgeldern für bestimmte Geldmittelbestände erheben. In der Stadt Hamminkeln werden je nach Hauptfälligkeitsterminen Beträge zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Euro auf den städtischen Girokonten vorgehalten, wobei die Beträge teilweise über die Freigrenze für die Erhebung von Verwahrgeldern hinausgehen.
Um die Möglichkeit zu schaffen, Geldmittelbestände außerhalb der bisherigen Anlageformen ertragswirksam anzulegen, wird eine entsprechende Ermächtigung durch den Rat beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln vor. Eine Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nicht ausgesprochen, da der Tagesordnungspunkt vertagt wurde. Die Beratung war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 15Anlage von derzeit nicht erforderlichen Geldmittelbeständen zur Begegnung der steigenden Versorgungsleistungen für die Pensionäre bei der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2018/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0142 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der langfristigen Sicherung der Versorgungsleistungen für die Pensionärinnen und Pensionäre der Stadt Hamminkeln. Derzeit werden die jährlichen Pensionsauszahlungen in Höhe von rund 850.000 Euro aus den laufenden Haushalten gedeckt, da der bilanzierten Pensionsrückstellung auf der Passivseite keine entsprechenden Geldmittelbestände auf der Aktivseite gegenüberstehen.
Nach aktuellen Hochrechnungen der Verwaltung werden die Versorgungsleistungen kontinuierlich ansteigen und im Jahr 2041 einen Höchststand von etwa 1,7 Millionen Euro erreichen. Um eine stetige Planung zu ermöglichen, strebt die Verwaltung eine Glättung der Ausgaben an, sodass die jährlichen Leistungen eine Grenze von 1,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Hierzu schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der derzeit nicht benötigten Geldmittelbestände in Höhe von 3,5 Millionen Euro in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Dieser Fonds soll ratierlich zur Deckung der Auszahlungen herangezogen werden, sobald die jährlichen Versorgungsleistungen den Schwellenwert von 1,2 Millionen Euro übersteigen. Die Anlage der Mittel soll gemäß der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln erfolgen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Anlage dieses Betrages mit dem Ziel der Deckelung der Versorgungsleistungen zu beschließen.
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- 06.12.2018 · Rat (32. Sitzung)
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 162. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Anhebung der Wertgrenzen für Ausschreibungsverfahren und Anpassung an die aktuelle GesetzgebungZur Vorlage · 2018/0168 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant eine zweite Änderung der Vergabeordnung vom 18. Dezember 2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0168 ist die Anhebung der Wertgrenzen für verschiedene Vergabeverfahren sowie die Anpassung an die aktuelle Rechtslage.
Die Änderung der Regelungen basiert auf einem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom August 2018, der Gemeinden die Erhöhung der bisherigen Schwellenwerte ermöglicht. Im Rahmen der Neuregelung sollen die Netto-Wertgrenzen für Direktkäufe auf bis zu 5.000 Euro festgelegt werden. Für VOB-Vergaben wird eine Erhöhung der Grenze für freihändige Vergaben auf bis zu 100.000 Euro für alle Gewerke sowie eine Grenze für beschränkte Ausschreibungen von bis zu 250.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollen für UVgO-Vergaben die Grenzen für Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen jeweils auf bis zu 100.000 Euro angepasst werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der seit September 2018 geltenden Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, welche die bisherige VOL/A ersetzt. Die zuständige Fachabteilung hat die vorgeschlagenen Änderungen nach Rücksprache mit der örtlichen Rechnungsprüfung vorbereitet, wobei die Rechnungsprüfung keine Bedenken gegen die Neuregelung geäußert hat. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 17Unterrichtung der Öffentlichkeit über nichtöffentliche BeschlüsseZur Vorlage · 2018/0151 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2018/0151 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Regelung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlüsse, die in nichtöffentlichen Sitzungen von Rat und Ausschüssen gefasst wurden. Grundlage der Vorlage sind Anfragen zur Bekanntmachungspflicht solcher Beschlüsse.
Gemäß § 52 Abs. 2 GO NRW ist der wesentliche Inhalt von Rats- und Ausschussbeschlüssen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Entscheidung getroffen wird. Dies gilt grundsätzlich auch für Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen. Eine Einschränkung der Bekanntgabe kann jedoch erfolgen, wenn gesetzliche Vorschriften, wie das Datenschutzgesetz, oder Gründe des Gemeinwohls und Rechte Dritter dies erfordern. Beispiele hierfür sind Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten zur Vermeidung von Spekulationen, Auftragsvergaben zum Schutz von Wettbewerbern oder Abgabeangelegenheiten.
Die Vorlage stellt klar, dass die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens bei nichtöffentlichen Beschlüssen nicht vorgesehen ist, um die freie Ratsarbeit zu gewährleisten. Zudem unterliegen die Rats- und Ausschussmitglieder der Verschwiegenheitspflicht.
Für die Umsetzung hat die Verwaltung beschlossen, zukünftig auch nichtöffentliche Beschlüsse als Übersicht in Form einer Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen. Dabei werden das Abstimmverhalten sowie Beschlussteile, die dem Schutz der nichtöffentlichen Beratung dienen, nicht genannt. Die Bekanntmachung außerhalb der Sitzungen obliegt der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
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Beratungsfolge
- 29.11.2018 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen