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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Hamminkeln

2018/0154 06.12.2018 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden neu zu fassen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 basiert auf der Überarbeitung der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Anpassung der Wahlausschlussgründe, da die Regelung zum Ausschluss von Personen unter Betreuung durch das Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW aufgehoben wurde. Zudem wird die Ermittlung der Abstimmberechtigung von einer Betrachtung am Tag der Stimmabgabe auf eine prognostische Betrachtungsweise umgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die erst im Laufe des Abstimmungszeitraums beispielsweise das 16. Lebensjahr vollenden, ihre Stimme bereits ab diesem Zeitpunkt abgeben können.

Der Entwurf sieht zudem eine Verkürzung des Abstimmungszeitraums im Abstimmungslokal von zwei auf eine Woche vor, um den organisatorischen Aufwand für den Wahlvorstand zu reduzieren. Die Teilnahmemöglichkeiten werden durch die Möglichkeit der Briefwahl, die über einen Zeitraum von fünf Wochen besteht, gewahrt. Des Weiteren wird die Möglichkeit eines Stichentscheides bei mehreren zeitgleichen Bürgerentscheiden in die Satzung aufgenommen.

Die Verwaltung hat die Rechtskonformität der von der Stadt gewählten Abweichungen von der Mustersatzung durch Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel sowie dem Städte- und Gemeindebund NRW geprüft. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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