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Beschlussvorlage

14. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2018/0159 06.12.2018

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0159 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in Hamminkeln vor. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 werden die Sätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie für abflusslose Gruben neu berechnet.

Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 29,37 € pro Kubikmeter auf 31,89 € pro Kubikmeter. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 15,56 € pro Kubikmeter auf 16,76 € pro Kubikmeter.

Als wesentlicher Grund für die Anpassung wird die Einbeziehung der Ergebnisse aus den Vorjahren angeführt. Während im Jahr 2016 ein Überschuss von 8.667,51 € erzielt wurde, der in die Kalkulation für 2018 einfloss, verzeichnete das Jahr 2017 einen Überschuss von 18,39 €. Dabei entstand bei den Kleinkläranlagen ein Überschuss von 1.840,51 €, während bei den abflusslosen Gruben ein Fehlbetrag von 1.822,12 € auftrat. Diese Beträge wurden in die Kalkulation für 2019 eingestellt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 06.12.2018 vorgesehen.

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