10. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 10. Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wurde der Gebührensatz für das Jahr 2019 neu kalkuliert. Der umlagefähige Aufwand erhöht sich dabei von 59.991 Euro auf 65.000 Euro. Als wesentliche Ursache für diese Veränderung wird der Anstieg der Personalaufwendungen genannt, der aus einer geänderten Aufgabenzuordnung und der daraus resultierenden Neubewertung der Stellenanteile resultiert.
In die neue Kalkulation floss zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2017 ein, der einen Überschuss von 1.736,26 Euro auswies. Dieser Betrag wurde bei der Berechnung des Gebührensatzes für 2019 berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Jahr 2016, in dem ein Überschuss von 2.085,13 Euro verzeichnet wurde, zeigt sich eine geringere Differenz.
Aufgrund der neuen Berechnung ergibt sich für das Jahr 2019 ein Gebührensatz von 0,97 Euro je Meter Grundstücksseite, während der bisherige Satz bei 0,91 Euro pro Meter lag. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.12.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2018kein Ergebnis hinterlegt