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Beschlussvorlage

Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln

2018/0141 06.12.2018 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2018/0141 befasst sich mit der Einführung einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Der Vorstandsbereich II ist für diese Vorlage federführend.

Nach Angaben der Verwaltung existiert derzeit keine einheitliche Handlungsanleitung für den Umgang mit nicht benötigten Geldmittelbeständen. Bisher verbleiben diese Mittel auf Girokonten oder Tagesgeldkonten, wobei keine Ermächtigungen für alternative Anlagemöglichkeiten vorliegen. Die Vorlage führt aus, dass Kreditinstitute aufgrund der aktuellen Zinssituation Gebühren in Form von Verwahrgeldern für bestimmte Geldmittelbestände erheben. In der Stadt Hamminkeln werden je nach Hauptfälligkeitsterminen Beträge zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Euro auf den städtischen Girokonten vorgehalten, wobei die Beträge teilweise über die Freigrenze für die Erhebung von Verwahrgeldern hinausgehen.

Um die Möglichkeit zu schaffen, Geldmittelbestände außerhalb der bisherigen Anlageformen ertragswirksam anzulegen, wird eine entsprechende Ermächtigung durch den Rat beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln vor. Eine Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nicht ausgesprochen, da der Tagesordnungspunkt vertagt wurde. Die Beratung war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 sowie für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.

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