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Beschlussvorlage

14. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung

2018/0157 06.12.2018

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0157 sieht die 14. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln vor. Die Kalkulation für das Jahr 2019 beinhaltet Anpassungen der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr. So steigt die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 144,78 € auf 150,94 €, während sich der Satz für ein 240-Liter-Gefäß von 177,90 € auf 188,86 € erhöht. Auch die Gebühr für ein 1.100-Liter-Restabfallgefäß steigt von 418,02 € auf 463,78 €, und die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,69 € auf 0,79 €. Die Gebühren für Wertstoffgefäße bleiben unverändert bei 0,00 €.

Der Anstieg der Gebühren resultiert aus einer Erhöhung des umlagefähigen Aufwandes von 2.378.691 € auf 2.615.304 €. Wesentliche Faktoren sind die gestiegenen Aufwendungen bei der Sperrgutentsorgung sowie die Erhöhung der Entsorgungsgebühren für Baum- und Strauchschnitt durch den Kreis Wesel. Zudem wurde ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2017 in die Kalkulation eingestellt. Dieser Fehlbetrag entstand durch rückläufige Restabfallmengen und ein geringeres Gebührenaufkommen. Für das Jahr 2019 wird zudem mit sinkenden Erstattungen aus der Altpapierverwertung gerechnet. In der Kalkulation wurde die zu berücksichtigende Gewichtsmenge nach Abzug der Freimengen von 1.220.000 kg auf 1.260.000 kg angehoben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Beratungsfolge