Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0160 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Hamminkeln. Hintergrund ist das am 30. März 2018 in Kraft getretene novellierte Ladenöffnungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, welches eine neue Rechtsgrundlage für Verordnungen ab dem Jahr 2019 erforderlich macht.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Neugestaltung Rücksprache mit den Gewerbevereinen und Werbegemeinschaften der Ortsteile gehalten. Für den Ortsteil Brünen wird vorgeschlagen, das jährliche Dorf-Weinfest sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes in die Verordnung aufzunehmen, während eine Öffnung am Pfingstsonntag aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgeschlossen bleibt. Die Marienthaler Kaufleute e.V. streben die Beibehaltung der Termine für den Mittsommermarkt, den Martinsmarkt sowie den Gewerbejahrmarkt und die Kirmes an.
Aus der Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft wird die Beibehaltung des Frühlingstreffs und des Kerzensonntags vorgeschlagen, während das kulinarische Wochenende sowie der Kirmessonntag entfallen sollen. Die Hamminkelner Werbegemeinschaft befürwortet die Fortführung der bisherigen drei Verkaufssonntage. Für den Ortsteil Mehrhoog soll der Gewerbe- und Kunsthandwerkermarkt aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Verordnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2018kein Ergebnis hinterlegt