2. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0156 behandelt die zweite Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2019, die auf einer entsprechenden Kalkulation basieren.
Die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände weisen im Vergleich zum Vorjahr unterschiedliche Entwicklungen auf. Während bei den Verbänden Obere Issel, Raesfelder Isselverband, Untere Issel Nord und Untere Issel Süd bei den versiegelten Flächen leichte Senkungen oder geringfügige Änderungen zu verzeichnen sind, ist bei den Verbänden Mittlere Issel und Mengering-Rümping-Honselbach eine Erhöhung der Gebührensätze für versiegelte Flächen festzustellen. Die Verwaltung führt diese Steigerungen auf die angekündigten Erhöhungen der Verbandsbeiträge dieser beiden Verbände zurück. Bei den übrigen Verbänden resultieren die Änderungen teilweise aus Veränderungen der Flächenanteile.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat einstimmig, die zweite Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 29. November 2018 und für den Rat am 6. Dezember 2018 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 06.12.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2018kein Ergebnis hinterlegt