Anlage von derzeit nicht erforderlichen Geldmittelbeständen zur Begegnung der steigenden Versorgungsleistungen für die Pensionäre bei der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0142 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der langfristigen Sicherung der Versorgungsleistungen für die Pensionärinnen und Pensionäre der Stadt Hamminkeln. Derzeit werden die jährlichen Pensionsauszahlungen in Höhe von rund 850.000 Euro aus den laufenden Haushalten gedeckt, da der bilanzierten Pensionsrückstellung auf der Passivseite keine entsprechenden Geldmittelbestände auf der Aktivseite gegenüberstehen.
Nach aktuellen Hochrechnungen der Verwaltung werden die Versorgungsleistungen kontinuierlich ansteigen und im Jahr 2041 einen Höchststand von etwa 1,7 Millionen Euro erreichen. Um eine stetige Planung zu ermöglichen, strebt die Verwaltung eine Glättung der Ausgaben an, sodass die jährlichen Leistungen eine Grenze von 1,2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Hierzu schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der derzeit nicht benötigten Geldmittelbestände in Höhe von 3,5 Millionen Euro in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Dieser Fonds soll ratierlich zur Deckung der Auszahlungen herangezogen werden, sobald die jährlichen Versorgungsleistungen den Schwellenwert von 1,2 Millionen Euro übersteigen. Die Anlage der Mittel soll gemäß der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln erfolgen. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Anlage dieses Betrages mit dem Ziel der Deckelung der Versorgungsleistungen zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2018kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2018kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Vorstandsbereich II
- Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln 06.12.2018
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- Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung) 21.02.2019
- Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln 21.02.2019
Aus derselben Sitzung
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