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Beschlussvorlage

2. Änderung der Vergabeordnung für die Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Anhebung der Wertgrenzen für Ausschreibungsverfahren und Anpassung an die aktuelle Gesetzgebung

2018/0168 29.11.2018 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine zweite Änderung der Vergabeordnung vom 18. Dezember 2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2018/0168 ist die Anhebung der Wertgrenzen für verschiedene Vergabeverfahren sowie die Anpassung an die aktuelle Rechtslage.

Die Änderung der Regelungen basiert auf einem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom August 2018, der Gemeinden die Erhöhung der bisherigen Schwellenwerte ermöglicht. Im Rahmen der Neuregelung sollen die Netto-Wertgrenzen für Direktkäufe auf bis zu 5.000 Euro festgelegt werden. Für VOB-Vergaben wird eine Erhöhung der Grenze für freihändige Vergaben auf bis zu 100.000 Euro für alle Gewerke sowie eine Grenze für beschränkte Ausschreibungen von bis zu 250.000 Euro vorgeschlagen. Zudem sollen für UVgO-Vergaben die Grenzen für Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen jeweils auf bis zu 100.000 Euro angepasst werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Berücksichtigung der seit September 2018 geltenden Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Kommunen in Nordrhein-Westfalen, welche die bisherige VOL/A ersetzt. Die zuständige Fachabteilung hat die vorgeschlagenen Änderungen nach Rücksprache mit der örtlichen Rechnungsprüfung vorbereitet, wobei die Rechnungsprüfung keine Bedenken gegen die Neuregelung geäußert hat. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

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