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Beschlussvorlage

60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)

2018/0148 06.12.2018 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/0148 der Fachdienste 61 behandelt die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die planerische Anpassung der Flächen, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ zu ermöglichen. Da die betreffende Fläche im Südosten des Bereichs Eulenweg/Schwalbenweg derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, ist eine Änderung der Ausweisung notwendig, um die bauliche Entwicklung im Einklang mit dem Baugesetzbuch zu ermöglichen.

Im Rahmen der geplanten Änderung sollen zudem der bereits bebaute Bereich Eulenweg/Schwalbenweg als Wohnbaufläche sowie ein im Nordosten gelegener Spielplatz als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ planerisch gesichert und in den Änderungsbereich einbezogen werden. Die Umsetzung erfolgt über ein Parallelverfahren, bei dem die Änderung des Flächennutzungsplanes gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Zudem wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB unter dem Vorbehalt der Ratsfassung empfohlen.

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