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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2019/0009 30.01.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohngebiet.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, verschiedene Hinweise der Fachbehörden zu berücksichtigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur wird die Umsetzung eines verkehrssicheren Gehwegs parallel zur L480 sowie die Berücksichtigung von Sichtdreiecken und die Einhaltung der geplanten Zufahrt zur Hamminkelner Straße befürwortet. Auf die Forderung nach einem Verkehrsgutachten wird aufgrund der geringen zu erwartenden Verkehrsbelastung verzichtet.

Hinsichtlich des Naturschutzes wird die Beibehaltung bestehender Gehölzstrukturen durch die Festsetzung von Bepflanzungsflächen sichergestellt, wobei auf eine zusätzliche, eigenständige Festsetzung einer Randeingrünung verzichtet wird. Der Wasser- und Bodenverband Obere Issel wird hinsichtlich der Nutzungseinschränkungen durch ein Verbandsgewässer berücksichtigt; die Stadt plant, entsprechende Hinweise in die Kaufverträge aufzunehmen und die Erhaltungsmaßnahmen am Gewässer mit der Erschließung zu koordinieren.

Weitere Stellungnahmen, etwa zum Kampfmittelkataster, zum Denkmalschutz, zu Versorgungsleitungen oder zu bergbaulichen Verhältnissen, wurden als bereits berücksichtigt oder nicht abwägungserheblich eingestuft. Die Verwaltung empfiehlt zudem, die Hinweise zur Bauhöhe und zum Lärmschutz lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da die geltenden Standards durch die vorliegende Planung gewahrt bleiben.

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