Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0004 der Fachdienste 61 dient der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2019 im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Im Fokus der Beratung stehen die Produktbereiche 9 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen“ sowie 12 „ÖPNV“.
Für den Produktbereich 9 sind neben den üblichen Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen, wie Fachgutachten oder juristische Beratung, 38.000 Euro veranschlagt. Darin enthalten sind zudem Kosten in Höhe von 22.000 Euro für den Betrieb der Betuwe-Messstation, wobei hier eine Kostenteilung mit den Anrainerkommunen vorgesehen ist. Im Bereich Klimaschutz sind erstmals 100.000 Euro für Zuschüsse zum energieeffizienten Bauen und für Sanierungen im Bestand eingestellt. Die Verwaltung wird hierfür die entsprechenden Förderrichtlinien erarbeiten.
Innerhalb der Produktgruppe ÖPNV führen die Einführung des Bürgerbusses Brünen zu dauerhaften Erhöhungen der Kostenansätze. Auf der Einnahmenseite wird eine Organisationspauschale des Landes in Höhe von 6.500 Euro pro Bürgerbusverein aufgeführt, die als durchlaufender Posten direkt an die Vereine weitergeleitet wird. Die veranschlagten Ausgaben belaufen sich auf 60.000 Euro, was sowohl die Weiterleitung der Pauschale als auch die Abdeckung des Betriebskostendefizits der Bürgerbusse umfasst. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt keine Änderungen empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 3Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0005 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr eine Stellungnahme zu den vorliegenden Planungsunterlagen vorbereitet. Der Regionalplan soll künftig die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ablösen.
In Bezug auf die Siedlungsentwicklung fordert die Stadt, dass sich Erweiterungen nicht ausschließlich an Haltepunkten des Schienenverkehrs, sondern am gesamten öffentlichen Personennahverkehr orientieren sollen, um der infrastrukturellen Situation in den Ortsteilen gerecht zu werden. Zudem regt die Verwaltung an, das Verbot bandartiger Siedlungsentwicklungen in einen Grundsatz umzuwandeln, um die weitere Entwicklung bestehender Strukturen wie in Mehrhoog sowie die Ansiedlung von Gewerbe nicht auszuschließen. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur wird ein flächendeckender Ausbau über die festgelegten Siedlungsbereiche hinaus gefordert.
Hinsichtlich der Bedarfsberechnung für Wohn- und Gewerbeflächen weist die Stadt darauf hin, dass die zugrunde liegende Methodik auf veralteten Daten basiert. Es wird angeregt, die Siedlungsflächenbedarfsberechnung unmittelbar nach Inkrafttreten des Plans im Rahmen eines Änderungsverfahrens zu aktualisieren und die Kommunen hierbei frühzeitig einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 4Weiterentwicklung des Handlungsprogrammes zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Das Programm wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) als informelles Instrument entwickelt, das den Regionalplan Ruhr ergänzen soll. Während der Regionalplan als formelles Instrument verbindliche Ziele der Raumordnung festlegt, dient das Handlungsprogramm als strategisches Handbuch, das Themen und Konzepte aus dem sogenannten „Regionalen Diskurs“ dokumentiert.
Das Programm behandelt verschiedene Themenfelder wie Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Klimaschutz und Bildung. Es beschreibt den Status quo, definiert Zielzustände und führt aktuelle Handlungsansätze des RVR auf. Ein wesentliches Merkmal ist die Verknüpfung von formeller und informeller Planung, etwa bei der Infrastruktur, wobei das Programm qualitative Aspekte und Strategien behandelt.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Handlungsprogramm keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet und die kommunale Planungshoheit nicht beeinträchtigt. Es handelt sich um eine strategische Selbstverpflichtung des Regionalverbandes Ruhr, die als Dokumentation der Ergebnisse des regionalen Diskurses dient. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf des Handlungsprogramms lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 5Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil RingenbergZur Vorlage · 2019/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0007 der Fachdienste 61 behandelt die Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Zwei Anträge, die sich auf direkt benachbarte Grundstücksparzellen beziehen, zielen darauf ab, im rückwärtigen Bereich der Anwesen im Belenhorst zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Die betroffenen Grundstücke liegen im nördlichen Teilbereich des Plangebietes innerhalb der bereits vorhandenen Bestandsbebauung.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für diese Grundstücke eine straßenbegleitende Bauzone in einer Tiefe von 20 bis 25 Metern vor. Die im rückwärtigen Bereich befindlichen Nebengebäude liegen derzeit außerhalb dieser Zone. Die geplante Änderung soll diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundstücksfläche versehen. Eine Erschließung der neuen Flächen müsste über Zuwegungen auf privater Basis zur Straße Belenhorst erfolgen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Hinterlandbebauung städtebaulich vertretbar erscheint, jedoch die Nähe zur Autobahn A3 zu berücksichtigen ist. Da seitens des Straßenbaulastträgers keine zeitnahen aktiven Schallschutzmaßnahmen zu erwarten sind, müssten passive Maßnahmen genutzt werden, wobei ein lärmgeschützter Aufenthaltsbereich im Garten schwer realisierbar sein könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anträge grundsätzlich zu befürworten und die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses zu beauftragen.
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- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 657. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0008 befasst sich mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Rücknahme von Wohnbauflächen in der südlichen Ortsmitte sowie die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Bereich Pollmannsweg, begleitet von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was bereits im parallel aufgestellten Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW regt die Abstimmung der neuen Zufahrt sowie die Anlage eines verkehrssicheren Gehwegs parallel zur L480 an. Die Verwaltung plant, den vorhandenen Gehweg im Zuge der Erschließung endgültig herzustellen und die Zufahrt nach Vorgaben des Straßenbaulastträgers auszuführen. Ein gefordertes Verkehrsgutachten wird aufgrund der geringen Verkehrsbelastung durch eine sachliche Abschätzung ersetzt.
Der Landschaftsverband Rheinland fordert eine Ergänzung des Umweltberichts zum Schutz des kulturellen Erbes, was durch die Verwaltung umgesetzt wird. Der Wasser- und Bodenverband Obere Issel weist auf die rechtlichen Einschränkungen durch ein Verbandsgewässer sowie die Notwendigkeit einer Grabenräumung hin. Die Stadt beabsichtigt, entsprechende Hinweise in die Kaufverträgen aufzunehmen und die Arbeiten zu koordinieren. Der Kreis Wesel regt eine ortsrandeinbindende Eingrünung sowie den Erhalt von Gehölzstrukturen an, was durch Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt werden soll. Weitere Stellungnahmen von Unternehmen und Behörden, etwa zur Betriebssicherheit von Gasleitungen oder zu Bergbauverhältnissen, wurden zur Kenntnis genommen oder als bereits berücksichtigt eingestuft.
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- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange ausgewertet. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für ein neues Wohngebiet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, verschiedene Hinweise der Fachbehörden zu berücksichtigen oder zur Kenntnis zu nehmen. Bezüglich der Verkehrsinfrastruktur wird die Umsetzung eines verkehrssicheren Gehwegs parallel zur L480 sowie die Berücksichtigung von Sichtdreiecken und die Einhaltung der geplanten Zufahrt zur Hamminkelner Straße befürwortet. Auf die Forderung nach einem Verkehrsgutachten wird aufgrund der geringen zu erwartenden Verkehrsbelastung verzichtet.
Hinsichtlich des Naturschutzes wird die Beibehaltung bestehender Gehölzstrukturen durch die Festsetzung von Bepflanzungsflächen sichergestellt, wobei auf eine zusätzliche, eigenständige Festsetzung einer Randeingrünung verzichtet wird. Der Wasser- und Bodenverband Obere Issel wird hinsichtlich der Nutzungseinschränkungen durch ein Verbandsgewässer berücksichtigt; die Stadt plant, entsprechende Hinweise in die Kaufverträge aufzunehmen und die Erhaltungsmaßnahmen am Gewässer mit der Erschließung zu koordinieren.
Weitere Stellungnahmen, etwa zum Kampfmittelkataster, zum Denkmalschutz, zu Versorgungsleitungen oder zu bergbaulichen Verhältnissen, wurden als bereits berücksichtigt oder nicht abwägungserheblich eingestuft. Die Verwaltung empfiehlt zudem, die Hinweise zur Bauhöhe und zum Lärmschutz lediglich zur Kenntnis zu nehmen, da die geltenden Standards durch die vorliegende Planung gewahrt bleiben.
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- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 8Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der BehördenZur Vorlage · 2019/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden wurden die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Grundlage für die Erweiterung eines Erholungsgebietes, das Zelt- und Caravan-Stellplätze, Übernachtungshäuschen sowie Sanitäranlagen und Parkplätze umfassen soll.
Die Fachabteilung hat die Rückmeldungen verschiedener Institutionen bewertet. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was im Planentwurf bereits berücksichtigt ist. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Amprion GmbH und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, wobei die Einhaltung von Bauhöhen und die Berücksichtigung von Versorgungsleitungen im Fokus standen. Auch die Hinweise des Landschaftsverbandes Rheinland und der Bezirksregierung Arnsberg zu Denkmalpflege und Bergbauverhältnissen wurden als bereits berücksichtigt oder nicht abwägungserheblich eingestuft. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord sieht die Entwässerung durch die Beibehaltung der bestehenden Planung gesichert.
Bedenken wurden seitens des Kreises Wesel geäußert. Die Untere Wasserbehörde fordert die Klärung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit bestehender Übernachtungshäuschen sowie redaktionelle Ergänzungen zum Wasserrecht. Zudem wurden im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege Anpassungen an der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie Ergänzungen zur Darstellung von Waldflächen am Bußterweg notwendig. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Vorhabenträger zur Klärung der wasserrechtlichen Fragen sowie zur Überarbeitung der Fachbeiträge anzuhalten.
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Beratungsfolge
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen