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Beschlussvorlage

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil Ringenberg

2019/0007 21.02.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0007 der Fachdienste 61 behandelt die Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Zwei Anträge, die sich auf direkt benachbarte Grundstücksparzellen beziehen, zielen darauf ab, im rückwärtigen Bereich der Anwesen im Belenhorst zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Die betroffenen Grundstücke liegen im nördlichen Teilbereich des Plangebietes innerhalb der bereits vorhandenen Bestandsbebauung.

Der aktuelle Bebauungsplan sieht für diese Grundstücke eine straßenbegleitende Bauzone in einer Tiefe von 20 bis 25 Metern vor. Die im rückwärtigen Bereich befindlichen Nebengebäude liegen derzeit außerhalb dieser Zone. Die geplante Änderung soll diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundstücksfläche versehen. Eine Erschließung der neuen Flächen müsste über Zuwegungen auf privater Basis zur Straße Belenhorst erfolgen.

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Hinterlandbebauung städtebaulich vertretbar erscheint, jedoch die Nähe zur Autobahn A3 zu berücksichtigen ist. Da seitens des Straßenbaulastträgers keine zeitnahen aktiven Schallschutzmaßnahmen zu erwarten sind, müssten passive Maßnahmen genutzt werden, wobei ein lärmgeschützter Aufenthaltsbereich im Garten schwer realisierbar sein könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anträge grundsätzlich zu befürworten und die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses zu beauftragen.

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