Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Stefanie Schulten-Borin, Höhenweg 38, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2019/0031 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2019/0031 informiert die Verwaltung über die Neubesetzung eines Mandats in der Vertretung der Stadt Hamminkeln. Nachdem ein zuvor gewähltes Ratsmitglied sein Mandat mit Wirkung zum 31. Dezember 2018 niedergelegt hat, wurde eine Nachfolge festgestellt.
Gemäß der Reserveliste der CDU wurde eine Nachfolgerin bestimmt. Diese hat die Nachfolgefeststellung mit einer Erklärung vom 22. Dezember 2018 angenommen. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form, wobei das Ratsmitglied durch das Erheben von seinem Platz und die Bekundung des Einverständnisses mit einer festgelegten Formel die Zusage leistet, die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage wurde durch die zuständigen Fachdienste 10 erstellt und war für die Sitzung des Rates am 21. Februar 2019 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2019 hier: Fördermöglichkeit Projekt "Dritte Orte" für das Schloss RingenbergZur Vorlage · 2019/0032 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22. Januar 2019 den Antrag gestellt, die Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen“ für das Schloss Ringenberg in Anspruch zu nehmen. Ziel des Förderprogramms ist die Entwicklung und Umsetzung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum durch die Schaffung kulturell geprägter Einrichtungen oder die Bündelung kultureller Angebote.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorhaben bereits Gespräche mit der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. sowie dem Kulturraum Niederrhein geführt. Der Kulturraum Niederrhein befürwortet das Schloss Ringenberg als Schwerpunkt für das Programm innerhalb der Kulturraumregion am rechtsrheinischen Niederrhein. Die entsprechenden Anträge werden durch die Stadt Hamminkeln gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 14. Februar 2019 einstimmig empfohlen, dem Rat den Auftrag zu erteilen, die Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Dritte Orte“ zu eruieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung eines nachhaltigen Kulturkonzepts für das Schloss Ringenberg in Zusammenarbeit mit der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 4Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von stadteigenen Grundstücken im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche LankernZur Vorlage · 2019/0015 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0015 befasst sich mit einer Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von städtischen Grundstücksflächen im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche Lankern. Ausgangspunkt der Vorlage ist ein Antrag des Ortsverbands Dingden der CDU, der vorsieht, stadteigene Flächen in potenziellen Kiesabgrabungsgebieten nicht zu veräußern, um die Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen zu unterbinden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Abgrabungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 4 Abs. 4 dieses Gesetzes ist für eine Genehmigung die Einverständniserklärung der betroffenen Grundstückseigentümer mit dem Abgrabungsplan erforderlich. Da die Stadt als Eigentümerin bei fehlendem Einverständnis die Genehmigung für die betroffenen Flächen nicht erteilen könnte, zielt der Antrag darauf ab, durch den Verzicht auf Verkäufe und die Verweigerung von Zustimmungserklärungen die Abgrabung in diesen Bereichen zu erschweren.
Die Verwaltung stellt fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt weder konkrete Anfragen von Unternehmen noch Abgrabungspläne vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme Abgrabungsvorhaben nicht generell verhindert werden können, sondern lediglich die Nutzung stadseigener Flächen ausgeschlossen wird. Die Fachdienste 23 sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, stadteigene Grundstücke in festgesetzten oder beantragten Abgrabungsgebieten nicht an Abgrabungsunternehmen zu veräußern und als Grundstückseigentümerin kein Einverständnis mit den entsprechenden Abgrabungsplänen zu erklären.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 5Erweiterung des Bustransfers für Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule außerhalb des StadtgebietesZur Vorlage · 2019/0017 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0017 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Neugestaltung des Schülertransfers für die Gesamtschule Hamminkeln außerhalb des Stadtgebietes. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln bereits am 6. Dezember 2018 eine Erweiterung des Schülerspezialverkehrs durch eine zusätzliche Linie nach Rees beschlossen hatte, liegt nun ein alternativer Vorschlag der NIAG vor.
Das Angebot der NIAG basiert auf der Nutzung des sogenannten Schokotickets. Laut der Verwaltung bietet dieses Modell im Vergleich zu den ursprünglich kalkulierten Kosten für den Schülerspezialverkehr eine wirtschaftlichere Lösung. Während für die geplante Streckenerweiterung im Haushalt 2019 Kosten in Höhe von 60.000 Euro veranschlagt waren, belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Umsetzung des NIAG-Angebots auf 30.000 Euro. Zudem ergeben sich durch das Schokoticket verbesserte Streckenführungen sowie zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten im Freizeitbereich. Für die Schülerinnen und Schüler ist beim Erwerb des Tickets eine monatliche Kostenbeteiligung vorgesehen, wobei Regelungen für Geschwisterkinder bestehen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, den ursprünglichen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2018 aufgrund der veränderten Sachlage zurückzunehmen. Stattdessen soll eine Vereinbarung mit der NIAG geschlossen werden, die eine Direktverbindung von Haldern zur Gesamtschule sowie eine Streckenführung von Wesel-Bislich über Rees-Mehr zur Schule umfasst.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 07.02.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung)
- 6Erweiterung der Gesamtschule hier: neues Lernhaus sowie Verbindungsgang Gesamtschule HamminkelnZur Vorlage · 2019/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der baulichen Erweiterung der Gesamtschule Hamminkeln, konkret durch den Bau eines neuen Lernhauses für die Unterstufe sowie eines Verbindungsgangs. Ziel der Maßnahme ist es, die Beschulung aller Schulkinder der Gesamtschule ab dem Schuljahr 2022/2023 am Standort Hamminkeln zu ermöglichen.
Nach der Vergabe der Generalplanerleistung an eine Bietergemeinschaft wurde eine Beteiligungsphase durchgeführt. Dabei wurden Anregungen der Schulleitung, der Lehrkräfte sowie der Schüler- und Elternvertretung in die Entwurfsplanung einbezogen. Die Kosten für das Bauwerk belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf rund 4,18 Millionen Euro, was die Baukonstruktion und die technischen Anlagen inklusive eines Sicherheitszuschlags umfasst. Für die Außenanlagen werden erste Schätzungen in Höhe von 238.000 Euro angesetzt. Baunebenkosten, Ausstattung sowie mögliche Baukostensteigerungen sind in diesem Betrag noch nicht enthalten.
Der Zeitplan sieht den Abriss von Nebengebäuden in den Sommerferien vor, wobei ein Baubeginn im Herbst 2019 und eine Fertigstellung im zweiten Quartal 2021 angestrebt werden. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter dem entsprechenden PSP-Element vorhanden. Der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport haben bereits einstimmig empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln den Baubeschluss auf Grundlage der vorgestellten Entwurfs- und Kostenplanung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 07.02.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung)
- 06.02.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (18. Sitzung)
- 06.02.2019 · Bauausschuss (10. Sitzung)
- 7Neubau der Grundschule MehrhoogZur Vorlage · 2019/0019 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0019 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Planung für den Neubau der Grundschule Mehrhoog. Ursprünglich war auf Basis der Schulentwicklungsplanung eine zweizügige Planung für den Hauptstandort vorgesehen, wobei die Option für einen späteren Erweiterungsbau bestand.
Aktuelle Monitoring-Daten des Beratungsbüros für Schulentwicklungsplanung zeigen jedoch eine Veränderung der prognostizierten Schülerzahlen. Während die bisherigen Berechnungen von einer geringeren Anzahl ausgingen, deuten die neuen Zahlen auf einen steigenden Bedarf hin. So werden bereits für das Schuljahr 2019/2020 drei Eingangsklassen benötigt, statt der zuvor prognostizierten zwei. Zudem ist ein Anstieg der Nutzungszahlen im offenen Ganztag zu verzeichnen, was den Raumbedarf beeinflusst.
Der Arbeitskreis Schule hat die Ergebnisse des Monitorings erörtert. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung auf eine Zweizügigkeit dazu führen könnte, dass Schülerinnen und Schüler auf andere Schulstandorte ausweichen müssten. Vor diesem Hintergrund beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den dreizügigen Ausbau.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Neubau als dreizügige Schule am Hauptstandort Mehrhoog zu realisieren. Die Empfehlung wurde im Ausschuss mit acht Ja-Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen abgegeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 07.02.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (19. Sitzung)
- 8Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0005.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr eine Stellungnahme zu den vorliegenden Planungsunterlagen erarbeitet. Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant mit diesem Vorhaben, die bestehenden Regionalpläne der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster sowie den Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durch einen einheitlichen Plan abzulösen.
In der Stellungnahme zur Siedlungsentwicklung äußert die Stadt verschiedene Forderungen. Bezüglich der Sicherung der Daseinsvorsorge regt die Verwaltung an, die Ausrichtung von Siedlungserweiterungen nicht auf Schienenverkehrshaltepunkte, sondern auf Haltepunkte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu erweitern, um der infrastrukturellen Situation in den Ortsteilen Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog gerecht zu werden. Zudem wird die Streichung des Ziels zur Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklungen angeregt, um die weitere Entwicklung bestehender Strukturen, wie etwa in Mehrhoog, sowie die Ansiedlung von Gewerbe nicht auszuschließen.
Hinsichtlich der digitalen Infrastruktur fordert die Stadt einen flächendeckenden Ausbau von Breitbandanschlüssen über die festgelegten Siedlungsbereiche hinaus, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu sichern.
Kritik übt die Stadt an der Methodik der Siedlungsflächenbedarfsberechnung (ruhrFIS), da die zugrunde liegenden Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2010 als veraltet eingestuft werden. Die Stadt regt daher an, die Bedarfe unmittelbar nach Inkrafttreten des Plans im Rahmen eines Änderungsverfahrens zu aktualisieren und die Kommunen sowie Kreise frühzeitig in diesen Prozess einzubinden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 9Weiterentwicklung des Handlungsprogrammes zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum Entwurf des Handlungsprogramms zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Das Programm wurde vom Regionalverband Ruhr (RVR) als informelles Instrument entwickelt, das den Regionalplan Ruhr ergänzen soll. Während der Regionalplan als formelles Instrument verbindliche Ziele der Raumordnung festlegt, dient das Handlungsprogramm als strategisches Handbuch, das Themen und Konzepte aus dem sogenannten „Regionalen Diskurs“ dokumentiert.
Das Programm behandelt verschiedene Themenfelder wie Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Klimaschutz und Bildung. Es beschreibt den Status quo, definiert Zielzustände und führt aktuelle Handlungsansätze des RVR auf. Ein wesentliches Merkmal ist die Verknüpfung von formeller und informeller Planung, etwa bei der Infrastruktur, wobei das Programm qualitative Aspekte und Strategien behandelt.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Handlungsprogramm keine rechtliche Bindungswirkung entfaltet und die kommunale Planungshoheit nicht beeinträchtigt. Es handelt sich um eine strategische Selbstverpflichtung des Regionalverbandes Ruhr, die als Dokumentation der Ergebnisse des regionalen Diskurses dient. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Entwurf des Handlungsprogramms lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 10Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Belenhorst" im Ortsteil RingenbergZur Vorlage · 2019/0007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0007 der Fachdienste 61 behandelt die Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Belenhorst“ im Ortsteil Ringenberg. Zwei Anträge, die sich auf direkt benachbarte Grundstücksparzellen beziehen, zielen darauf ab, im rückwärtigen Bereich der Anwesen im Belenhorst zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Die betroffenen Grundstücke liegen im nördlichen Teilbereich des Plangebietes innerhalb der bereits vorhandenen Bestandsbebauung.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für diese Grundstücke eine straßenbegleitende Bauzone in einer Tiefe von 20 bis 25 Metern vor. Die im rückwärtigen Bereich befindlichen Nebengebäude liegen derzeit außerhalb dieser Zone. Die geplante Änderung soll diesen Bereich mit einer überbaubaren Grundstücksfläche versehen. Eine Erschließung der neuen Flächen müsste über Zuwegungen auf privater Basis zur Straße Belenhorst erfolgen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass eine Hinterlandbebauung städtebaulich vertretbar erscheint, jedoch die Nähe zur Autobahn A3 zu berücksichtigen ist. Da seitens des Straßenbaulastträgers keine zeitnahen aktiven Schallschutzmaßnahmen zu erwarten sind, müssten passive Maßnahmen genutzt werden, wobei ein lärmgeschützter Aufenthaltsbereich im Garten schwer realisierbar sein könnte. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Anträge grundsätzlich zu befürworten und die Verwaltung mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 30.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (29. Sitzung)
- 11Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofssatzungZur Vorlage · 2019/0001 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist die Angleichung an geltendes Recht sowie die Flexibilisierung von Bestattungsmodalitäten.
Im Rahmen von § 7 Abs. 3 soll die Regelung zu den Bestattungszeiten an das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Künftig sollen Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen können, während die Beisetzung von Aschen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung stattfinden muss. Andernfalls erfolgt die Beisetzung in einer Urnengrabstätte auf Kosten der Bestattungspflichtigen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung von Doppel-Rasengräbern. Die bisherige Beschränkung, die zweite Stelle für Sarg- oder Urnenbeisetzungen ausschließlich Ehegatten oder Lebenspartnern vorzubehalten, soll ersatzlos gestrichen werden. Dies soll es ermöglichen, auch anderen Personen, wie etwa Kindern oder Lebensgefährten, die Nutzung dieser Beisetzungsform zu ermöglichen.
Zudem wird die Regelung in § 21 Abs. 6 aufgehoben, die feste Grabeinfassungen auf der Bestattungsfläche „Am Bokern“ im Bereich Dingden untersagte. Die Verwaltung begründet dies mit dem Wunsch der Nutzungsberechtigten, Erdabspülungen bei Regen zu verhindern, sowie mit einer Veränderung der Flächencharakteristik. Die nachfolgenden Absätze der Satzung werden entsprechend umbenannt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen bereits einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 12Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2019/0012 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2019 vor. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif sieht für die Feuerwehr-Dienstkraft einen Satz von 21 Euro pro Stunde vor. Die Fahrzeuggebühren variieren je nach Fahrzeugtyp, wobei beispielsweise für ein Hubrettungsfahrzeug (DLK 18-12) 108 Euro pro Stunde und für ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 57 Euro pro Stunde angesetzt werden. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte enthalten. Für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel oder sonstige Verbrauchsmaterialien wird der entsprechende Bezugspreis als Kostenersatz erhoben. Zudem werden die Kosten für notwendige Reinigung, Überprüfung, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe zu Selbstkosten berechnet. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung des Eigenanteils umfassen. Die Unterhaltskosten werden als Mittelwert aus den Vorjahren ermittelt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 31.01.2019 · Feuerschutzausschuss (10. Sitzung)
- 13Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0039 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0039 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Derzeit existiert keine verbindliche Handlungsanleitung für den Umgang mit nicht benötigten Geldmittelbeständen, wesnthalb diese auf Tagesgeldkonten oder laufenden Girokonten verbleiben.
Nach Angaben der Verwaltung führt die aktuelle Zinssituation dazu, dass Kreditinstitute für bestimmte Geldmittelbestände Verwahrgelder in Form von Strafzinsen erheben. Da die Stadt Hamminkeln je nach Hauptfälligkeitsterminen Bestände zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Euro auf Girokonten hält, werden die Freigrenzen für die Erhebung solcher Gebühren überschritten.
Um die Möglichkeit zu schaffen, Geldmittelbestände außerhalb der bisherigen Anlageformen, wie etwa Tagesgeldern, ertragswirksam anzulegen, ist eine entsprechende Ermächtigung durch den Rat erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln vor. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 21. Februar 2019 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14Anlage von derzeit nicht erforderlichen Geldmittelbeständen zur Begegnung der steigenden Versorgungsleistungen für die Pensionäre bei der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0040 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0040 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der langfristigen Sicherung der Versorgungsleistungen für die Pensionärinnen und Pensionäre der Stadt Hamminkeln. Derzeit werden die jährlichen Auszahlungen, die sich auf etwa 850.000 Euro belaufen, aus den laufenden Haushalten finanziert. Da die Hochrechnungen für das Jahr 2041 einen Anstieg der Leistungen auf rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr erwarten, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit einer finanziellen Glättung.
Ziel der Maßnahme ist es, die jährlichen Versorgungsleistungen über einen längeren Zeitraum auf einer Grenze von maximal 1,2 Millionen Euro zu halten, um eine stetige Planung zu ermöglichen. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, einen Teil der derzeit nicht benötigten Geldmittelbestände in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Es wird vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 3,5 Millionen Euro gemäß der Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln anzulegen. Dieser Fonds soll ratierlich zur Deckung der Auszahlungen herangezogen werden, sobald die jährlichen Versorgungsleistungen den Schwellenwert von 1,2 Millionen Euro überschreiten. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über diesen Vorschlag entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 15Stellenplan für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0021 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0021 der Fachdienste 10 legt den Entwurf für den Stellenplan der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2019 vor. Der Plan basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und zeigt Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr auf.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,0 Stellen vorgesehen. Dies resultiert aus der Umwandlung von zwei Ingenieurstellen im Tiefbau von Beamtenstellen in Tarifstellen sowie dem Wegfall einer Stelle im Personalmanagement durch das Ende einer Altersteilzeitphase. Gleichzeitig wird eine neue Stelle der Besoldungsgruppe A9 im Bereich Verwaltungsvorstand und Gebäudemanagement geschaffen. Zudem sind Stellenhebungen in den Bereichen SGB XII sowie in der Fachdiensteleitung vorgesehen.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 1,05 Stellen verzeichnet. Während im Personalmanagement Stellen aufgrund von Altersteilzeitphasen gestrichen werden, entstehen neue Kapazitäten in der Bücherei, bei den Fahr- und Botendiensten sowie in der Verwaltungsvorstandsbereichsleitung. Eine neue Stelle für Schulsozialarbeit an städtischen Grundschulen wird mit einer dreijährigen Befristung bis 2023 geplant. Zudem erfolgt eine Höhergruppierung einer Stelle in der Vorstandsbereichsleitung IV.
Die Übersicht der Vertretungsstellen reduziert sich um 0,5 Stellen, da Befristungen aus Elternzeitvertretungen enden oder in unbefristete Verhältnisse übergehen. Hinsichtlich der kw-Vermerke ergeben sich Anpassungen durch Neudatierungen und die Streichung von Vermerken, etwa bei der Baumkontrolle oder der Nachbarschaftsberatung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 16Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2019/0025 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2019/0025 einen Antrag gestellt, die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 265 %, die Grundsteuer B auf 508 % sowie die Gewerbesteuer auf 447 % zu senken. Die Fraktion begründet dieses Vorhaben damit, dass die damaligen Erhöhungen lediglich zur Reduzierung von Defiziten und nicht zum vollständigen Haushaltsausgleich dienten und die Voraussetzungen für eine Senkung nun vorlägen.
Die Verwaltung widerspricht diesem Antrag. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsrücklage bereits vollständig aufgezehrt wurde und die Allgemeine Rücklage zur Deckung von Haushaltsdefiziten in den Vorjahren in Anspruch genommen werden musste. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein Fehlbetrag von 376.714 € ausgewiesen, wobei zudem eine Senkung der Gewerbesteuererwartung um 600.000 € aufgrund einer Mitteilung des Finanzamtes prognostiziert wird. Eine Senkung der Hebesätze würde laut Verwaltung zu einem jährlichen Minderertrag von insgesamt 1.500.876 € führen, was die mittelfristige Finanzplanung gefährden würde. Zudem wird empfohlen, die Auswirkungen der anstehenden Grundsteuerreform abzuwarten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Termin am 14. Februar 2019 empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion mit neun zu sechs Stimmen abzulehnen. Der entsprechende Beschlussvorschlag für den Rat sieht die Ablehnung des Antrags vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 17Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/0026 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0026 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch die zuständige Finanzverwaltung erstellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung vom 6. Dezember 2018 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung in den Gremien hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 7. Februar 2019 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen fassen die Änderungen zusammen, welche von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Anpassungen, die in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 14. Februar 2019 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Haushaltsplan 2019 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Rat ist als zuständiges Gremium aufgerufen, über den Beschluss des Haushaltsplans sowie die Änderung der Haushaltssatzung zu entscheiden. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 18Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018Zur Vorlage · 2019/0022 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2019/0022 informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Haushaltsjahres 2018. Gemäß der vorliegenden Unterlage wurden die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Ausgaben und Aufwendungen durch den Kämmerer genehmigt.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen im Haushaltsjahr 2018 gewährleistet war. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die abschließenden Buchungen zum Jahresabschluss noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Federführung für diese Mitteilung liegt bei den Fachdiensten 20.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 19Bildung einer Arbeitsgruppe Haushalt und ControllingZur Vorlage · 2019/0035 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/0035 wird die Bildung einer Arbeitsgruppe mit der Bezeichnung „Haushalt und Controlling“ vorgeschlagen. Der Anlass für diesen Antrag ist ein Schreiben der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushalt 2019, mit dem die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung gefordert wurde. Ziel dieser Gruppe soll es sein, Wege für zeitnahe Senkungen der Grund- und Gewerbesteuer zu finden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufgabenbereich dieser neuen Arbeitsgruppe um weitere Controllingaufträge zu erweitern. Dazu gehört eine Prüfung durch die CDU-Fraktion, ob das Personal in der Gebäudewirtschaft für die geplanten Haushaltsmaßnahmen ausreicht, sowie die Erstellung einer Matrix durch die FDP-Fraktion. Diese Matrix soll den Status von Investitions- und Planungsvorhaben im Jahr 2019 vierteljährlich im Rat darstellen. Zudem wird eine Aufstockung der Ausgleichsrücklage in der mittelfristigen Finanzplanung angestrebt.
Die Arbeitsgruppe soll nach den Vorgaben der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln lediglich Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten, ohne Entscheidungszuständigkeiten zu übernehmen. Die Verwaltung sieht eine Besetzung der Arbeitsgruppe mit acht Personen vor. Diese setzt sich aus zwei Vertretern der Fraktionen CDU und SPD, jeweils einem Vertreter der Fraktionen USD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP sowie einem fraktionslosen Ratsmitglied zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 20Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremienmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2019/0036 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0036 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung verschiedener Ratsausschüsse sowie der Benennung von Mitgliedern in Drittorganisationen. Anlass für die personellen Veränderungen ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds zum 31.12.2018 sowie der Rücktritt eines weiteren Ratsmitglieds aus dem Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport zum 20.02.2019. Zudem wird die Nachbesetzung von Stellvertretungen in Wasser- und Bodenverbänden nach dem Ausscheiden einer Verwaltungsmitarbeiterin sowie die Berufung eines Ratsmitglieds in die Arbeitsgruppe Abfall thematisiert.
Die CDU-Fraktion hat Vorschläge für die Besetzung kommunaler Ausschüsse und Arbeitskreise vorgelegt. Demnach soll ein neues Ratsmitglied in den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie in den Arbeitskreis Integration berufen werden. Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport werden ein sachkundiger Bürger als ordentliches Mitglied und ein sachkundiger Bürger als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt zudem einen sachkundigen Bürger als ordentliches Mitglied für denselben Ausschuss vor.
Für Drittorganisationen liegen Vorschläge zur Besetzung des Euregio-Rates, der Verbandsversammlung der VHS Wesel, Hamminkeln, Schermbeck sowie des Sparkassenzweckverbandes vor. Die Verwaltung schlägt zudem die Besetzung von Stellvertretenden in den Ausschüssen der Wasser- und Bodenverbände Untere Issel Süd und Unterer Isselverband Nord vor. Der Rat soll über die Annahme dieser Vorschläge sowie über die förmliche Benennung in den Gremien entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 21Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NWZur Vorlage · 2019/0020 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist der Wegfall der bisherigen Vertretungsregelung, da der bisher als allgemeiner Vertreter für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten bestellte Vorstandsbereichsleiter I zum 1. Januar 2019 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten ist.
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Sollte dieser verhindert sein, können weitere Personen zur Vertretung berufen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Sicherung des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 Abs. 3 GG vorzugsweise Beamte für solche Aufgaben zu bestellen sind.
Aufgrund der Vakanz durch den Eintritt des bisherigen Vertreters in die Altersteilzeit wird dem Rat vorgeschlagen, eine Nachfolge zu bestimmen. Als Nachfolgerin für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten wird die Vorstandsbereichsleitung vorgeschlagen. Die Begründung führt die herausgehobene Stellung sowie die Befähigung zum Richteramt dieser Funktion an. Der Rat wird gebeten, die Vorstandsbereichsleiterin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als allgemeine Vertreterin für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten zu berufen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 22Resolution des Rates der Stadt Hamminkeln gegen die Schließung des Borgers Werkes in DingdenZur Vorlage · 2019/0052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/0052 der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Resolution des Rates gegen die Schließung des Borgers Werkes in Dingden. Die Vorlage wurde von den Fachdiensten 10 erstellt und war für die Sitzung des Rates am 21. Februar 2019 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage konzentriert sich auf die formale Einleitung einer Resolution des Rates, die sich gegen die geplante Schließung des genannten Unternehmens in Dingden richtet. In der vorliegenden Dokumentation werden keine weiteren Details zum Sachverhalt, zur Begründung oder zu den finanziellen Auswirkungen auf die Stadtkasse aufgeführt. Es ist lediglich vermerkt, dass für das Vorhaben keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Entscheidung über die Verabschiedung dieser Resolution.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen