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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofssatzung

2019/0001 21.02.2019 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist die Angleichung an geltendes Recht sowie die Flexibilisierung von Bestattungsmodalitäten.

Im Rahmen von § 7 Abs. 3 soll die Regelung zu den Bestattungszeiten an das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Künftig sollen Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen können, während die Beisetzung von Aschen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung stattfinden muss. Andernfalls erfolgt die Beisetzung in einer Urnengrabstätte auf Kosten der Bestattungspflichtigen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung von Doppel-Rasengräbern. Die bisherige Beschränkung, die zweite Stelle für Sarg- oder Urnenbeisetzungen ausschließlich Ehegatten oder Lebenspartnern vorzubehalten, soll ersatzlos gestrichen werden. Dies soll es ermöglichen, auch anderen Personen, wie etwa Kindern oder Lebensgefährten, die Nutzung dieser Beisetzungsform zu ermöglichen.

Zudem wird die Regelung in § 21 Abs. 6 aufgehoben, die feste Grabeinfassungen auf der Bestattungsfläche „Am Bokern“ im Bereich Dingden untersagte. Die Verwaltung begründet dies mit dem Wunsch der Nutzungsberechtigten, Erdabspülungen bei Regen zu verhindern, sowie mit einer Veränderung der Flächencharakteristik. Die nachfolgenden Absätze der Satzung werden entsprechend umbenannt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen bereits einstimmig empfohlen.

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