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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0023 befasst sich mit der Nutzung eines Grundstücks im Bereich Up de Woort 16 bis 16d, das im Bebauungsplan als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Eine im November 2018 eingegangene Anregung gemäß § 24 GO NRW weist darauf hin, dass die Fläche derzeit ungenutzt bleibt und nach dem bestehenden Spielplatzkonzept nicht mehr benötigt wird.
Die Antragstellerin schlägt vor, das Grundstück stattdessen als Streuobst- oder Wildblumenwiese zu nutzen. Die angrenzenden Nachbarn haben angekündigt, die Pflege dieser Fläche zu übernehmen. Der Anregung liegt eine Liste mit 41 Unterschriften bei, wobei 17 Personen eine aktive Mitarbeit signalisiert haben.
Da die Zuständigkeit für diese Angelegenheit beim Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung liegt, wurde der Haupt- und Finanzausschuss mit der Vorlage befasst. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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Beratungsfolge
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 3Antrag der SPD-Fraktion zum Haushalt 2019 hier: Fördermöglichkeit Projekt "Dritte Orte" für das Schloss RingenbergZur Vorlage · 2019/0032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22. Januar 2019 den Antrag gestellt, die Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung in ländlichen Räumen“ für das Schloss Ringenberg in Anspruch zu nehmen. Ziel des Förderprogramms ist die Entwicklung und Umsetzung neuer konzeptioneller Ansätze für die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum durch die Schaffung kulturell geprägter Einrichtungen oder die Bündelung kultureller Angebote.
Die Verwaltung hat zu diesem Vorhaben bereits Gespräche mit der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. sowie dem Kulturraum Niederrhein geführt. Der Kulturraum Niederrhein befürwortet das Schloss Ringenberg als Schwerpunkt für das Programm innerhalb der Kulturraumregion am rechtsrheinischen Niederrhein. Die entsprechenden Anträge werden durch die Stadt Hamminkeln gestellt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 14. Februar 2019 einstimmig empfohlen, dem Rat den Auftrag zu erteilen, die Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Dritte Orte“ zu eruieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung eines nachhaltigen Kulturkonzepts für das Schloss Ringenberg in Zusammenarbeit mit der Derik-Baegert-Gesellschaft e.V. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 4Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von stadteigenen Grundstücken im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche LankernZur Vorlage · 2019/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0015 befasst sich mit einer Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von städtischen Grundstücksflächen im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche Lankern. Ausgangspunkt der Vorlage ist ein Antrag des Ortsverbands Dingden der CDU, der vorsieht, stadteigene Flächen in potenziellen Kiesabgrabungsgebieten nicht zu veräußern, um die Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen zu unterbinden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Abgrabungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 4 Abs. 4 dieses Gesetzes ist für eine Genehmigung die Einverständniserklärung der betroffenen Grundstückseigentümer mit dem Abgrabungsplan erforderlich. Da die Stadt als Eigentümerin bei fehlendem Einverständnis die Genehmigung für die betroffenen Flächen nicht erteilen könnte, zielt der Antrag darauf ab, durch den Verzicht auf Verkäufe und die Verweigerung von Zustimmungserklärungen die Abgrabung in diesen Bereichen zu erschweren.
Die Verwaltung stellt fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt weder konkrete Anfragen von Unternehmen noch Abgrabungspläne vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme Abgrabungsvorhaben nicht generell verhindert werden können, sondern lediglich die Nutzung stadseigener Flächen ausgeschlossen wird. Die Fachdienste 23 sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, stadteigene Grundstücke in festgesetzten oder beantragten Abgrabungsgebieten nicht an Abgrabungsunternehmen zu veräußern und als Grundstückseigentümerin kein Einverständnis mit den entsprechenden Abgrabungsplänen zu erklären.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 5Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofssatzungZur Vorlage · 2019/0001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 sieht eine Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist die Angleichung an geltendes Recht sowie die Flexibilisierung von Bestattungsmodalitäten.
Im Rahmen von § 7 Abs. 3 soll die Regelung zu den Bestattungszeiten an das Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst werden. Künftig sollen Erdbestattungen und Einäscherungen innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen können, während die Beisetzung von Aschen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung stattfinden muss. Andernfalls erfolgt die Beisetzung in einer Urnengrabstätte auf Kosten der Bestattungspflichtigen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Nutzung von Doppel-Rasengräbern. Die bisherige Beschränkung, die zweite Stelle für Sarg- oder Urnenbeisetzungen ausschließlich Ehegatten oder Lebenspartnern vorzubehalten, soll ersatzlos gestrichen werden. Dies soll es ermöglichen, auch anderen Personen, wie etwa Kindern oder Lebensgefährten, die Nutzung dieser Beisetzungsform zu ermöglichen.
Zudem wird die Regelung in § 21 Abs. 6 aufgehoben, die feste Grabeinfassungen auf der Bestattungsfläche „Am Bokern“ im Bereich Dingden untersagte. Die Verwaltung begründet dies mit dem Wunsch der Nutzungsberechtigten, Erdabspülungen bei Regen zu verhindern, sowie mit einer Veränderung der Flächencharakteristik. Die nachfolgenden Absätze der Satzung werden entsprechend umbenannt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungen bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 6Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2019/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2019 vor. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif sieht für die Feuerwehr-Dienstkraft einen Satz von 21 Euro pro Stunde vor. Die Fahrzeuggebühren variieren je nach Fahrzeugtyp, wobei beispielsweise für ein Hubrettungsfahrzeug (DLK 18-12) 108 Euro pro Stunde und für ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) 57 Euro pro Stunde angesetzt werden. In diesen Gebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte enthalten. Für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel oder sonstige Verbrauchsmaterialien wird der entsprechende Bezugspreis als Kostenersatz erhoben. Zudem werden die Kosten für notwendige Reinigung, Überprüfung, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädlicher Stoffe zu Selbstkosten berechnet. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten nach Abzug von Landeszuweisungen sowie die Verzinsung des Eigenanteils umfassen. Die Unterhaltskosten werden als Mittelwert aus den Vorjahren ermittelt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage einstimmig zur Beschlussfassung an den Rat empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 31.01.2019 · Feuerschutzausschuss (10. Sitzung)
- 7Stellenplan für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0021 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0021 der Fachdienste 10 legt den Entwurf für den Stellenplan der Stadt Hamminkeln für das Jahr 2019 vor. Der Plan basiert auf einem Abgleich mit dem aktualisierten Geschäftsverteilungsplan und zeigt Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr auf.
Im Bereich der Beamten ist ein Rückgang von 2,0 Stellen vorgesehen. Dies resultiert aus der Umwandlung von zwei Ingenieurstellen im Tiefbau von Beamtenstellen in Tarifstellen sowie dem Wegfall einer Stelle im Personalmanagement durch das Ende einer Altersteilzeitphase. Gleichzeitig wird eine neue Stelle der Besoldungsgruppe A9 im Bereich Verwaltungsvorstand und Gebäudemanagement geschaffen. Zudem sind Stellenhebungen in den Bereichen SGB XII sowie in der Fachdiensteleitung vorgesehen.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 1,05 Stellen verzeichnet. Während im Personalmanagement Stellen aufgrund von Altersteilzeitphasen gestrichen werden, entstehen neue Kapazitäten in der Bücherei, bei den Fahr- und Botendiensten sowie in der Verwaltungsvorstandsbereichsleitung. Eine neue Stelle für Schulsozialarbeit an städtischen Grundschulen wird mit einer dreijährigen Befristung bis 2023 geplant. Zudem erfolgt eine Höhergruppierung einer Stelle in der Vorstandsbereichsleitung IV.
Die Übersicht der Vertretungsstellen reduziert sich um 0,5 Stellen, da Befristungen aus Elternzeitvertretungen enden oder in unbefristete Verhältnisse übergehen. Hinsichtlich der kw-Vermerke ergeben sich Anpassungen durch Neudatierungen und die Streichung von Vermerken, etwa bei der Baumkontrolle oder der Nachbarschaftsberatung.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 8Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)Zur Vorlage · 2019/0025 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2019/0025 einen Antrag gestellt, die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 265 %, die Grundsteuer B auf 508 % sowie die Gewerbesteuer auf 447 % zu senken. Die Fraktion begründet dieses Vorhaben damit, dass die damaligen Erhöhungen lediglich zur Reduzierung von Defiziten und nicht zum vollständigen Haushaltsausgleich dienten und die Voraussetzungen für eine Senkung nun vorlägen.
Die Verwaltung widerspricht diesem Antrag. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsrücklage bereits vollständig aufgezehrt wurde und die Allgemeine Rücklage zur Deckung von Haushaltsdefiziten in den Vorjahren in Anspruch genommen werden musste. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein Fehlbetrag von 376.714 € ausgewiesen, wobei zudem eine Senkung der Gewerbesteuererwartung um 600.000 € aufgrund einer Mitteilung des Finanzamtes prognostiziert wird. Eine Senkung der Hebesätze würde laut Verwaltung zu einem jährlichen Minderertrag von insgesamt 1.500.876 € führen, was die mittelfristige Finanzplanung gefährden würde. Zudem wird empfohlen, die Auswirkungen der anstehenden Grundsteuerreform abzuwarten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Termin am 14. Februar 2019 empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion mit neun zu sechs Stimmen abzulehnen. Der entsprechende Beschlussvorschlag für den Rat sieht die Ablehnung des Antrags vor.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 9Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/0026 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0026 befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch die zuständige Finanzverwaltung erstellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung vom 6. Dezember 2018 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung in den Gremien hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 7. Februar 2019 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. Die in der Vorlage enthaltenen Anlagen fassen die Änderungen zusammen, welche von den Ausschüssen und der Verwaltung vorgeschlagen wurden. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Anpassungen, die in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 14. Februar 2019 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Haushaltsplan 2019 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Rat ist als zuständiges Gremium aufgerufen, über den Beschluss des Haushaltsplans sowie die Änderung der Haushaltssatzung zu entscheiden. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019 · Rat (34. Sitzung)
- 14.02.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen