Satzung der Stadt Hamminkeln über die Festsetzung der Steuerhebesätze (Hebesatz-Satzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2019/0025 einen Antrag gestellt, die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 265 %, die Grundsteuer B auf 508 % sowie die Gewerbesteuer auf 447 % zu senken. Die Fraktion begründet dieses Vorhaben damit, dass die damaligen Erhöhungen lediglich zur Reduzierung von Defiziten und nicht zum vollständigen Haushaltsausgleich dienten und die Voraussetzungen für eine Senkung nun vorlägen.
Die Verwaltung widerspricht diesem Antrag. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsrücklage bereits vollständig aufgezehrt wurde und die Allgemeine Rücklage zur Deckung von Haushaltsdefiziten in den Vorjahren in Anspruch genommen werden musste. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein Fehlbetrag von 376.714 € ausgewiesen, wobei zudem eine Senkung der Gewerbesteuererwartung um 600.000 € aufgrund einer Mitteilung des Finanzamtes prognostiziert wird. Eine Senkung der Hebesätze würde laut Verwaltung zu einem jährlichen Minderertrag von insgesamt 1.500.876 € führen, was die mittelfristige Finanzplanung gefährden würde. Zudem wird empfohlen, die Auswirkungen der anstehenden Grundsteuerreform abzuwarten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Termin am 14. Februar 2019 empfohlen, den Antrag der CDU-Fraktion mit neun zu sechs Stimmen abzulehnen. Der entsprechende Beschlussvorschlag für den Rat sieht die Ablehnung des Antrags vor.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 14.02.2019kein Ergebnis hinterlegt