Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von stadteigenen Grundstücken im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche Lankern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0015 befasst sich mit einer Grundsatzentscheidung zur Veräußerung von städtischen Grundstücksflächen im Bereich der geplanten Abgrabungsfläche Lankern. Ausgangspunkt der Vorlage ist ein Antrag des Ortsverbands Dingden der CDU, der vorsieht, stadteigene Flächen in potenziellen Kiesabgrabungsgebieten nicht zu veräußern, um die Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen zu unterbinden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Abgrabungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 4 Abs. 4 dieses Gesetzes ist für eine Genehmigung die Einverständniserklärung der betroffenen Grundstückseigentümer mit dem Abgrabungsplan erforderlich. Da die Stadt als Eigentümerin bei fehlendem Einverständnis die Genehmigung für die betroffenen Flächen nicht erteilen könnte, zielt der Antrag darauf ab, durch den Verzicht auf Verkäufe und die Verweigerung von Zustimmungserklärungen die Abgrabung in diesen Bereichen zu erschweren.
Die Verwaltung stellt fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt weder konkrete Anfragen von Unternehmen noch Abgrabungspläne vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass durch die vorgeschlagene Maßnahme Abgrabungsvorhaben nicht generell verhindert werden können, sondern lediglich die Nutzung stadseigener Flächen ausgeschlossen wird. Die Fachdienste 23 sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, stadteigene Grundstücke in festgesetzten oder beantragten Abgrabungsgebieten nicht an Abgrabungsunternehmen zu veräußern und als Grundstückseigentümerin kein Einverständnis mit den entsprechenden Abgrabungsplänen zu erklären.
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