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Beschlussvorlage

Bestellung einer allgemeinen Vertretung gemäß § 68 Abs. 1 GO NW

2019/0020 21.02.2019 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist der Wegfall der bisherigen Vertretungsregelung, da der bisher als allgemeiner Vertreter für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten bestellte Vorstandsbereichsleiter I zum 1. Januar 2019 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten ist.

Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt. Sollte dieser verhindert sein, können weitere Personen zur Vertretung berufen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Sicherung des Funktionsvorbehalts nach Art. 33 Abs. 3 GG vorzugsweise Beamte für solche Aufgaben zu bestellen sind.

Aufgrund der Vakanz durch den Eintritt des bisherigen Vertreters in die Altersteilzeit wird dem Rat vorgeschlagen, eine Nachfolge zu bestimmen. Als Nachfolgerin für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten wird die Vorstandsbereichsleitung vorgeschlagen. Die Begründung führt die herausgehobene Stellung sowie die Befähigung zum Richteramt dieser Funktion an. Der Rat wird gebeten, die Vorstandsbereichsleiterin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als allgemeine Vertreterin für den Fall der Verhinderung des Beigeordneten zu berufen.

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