Erlass einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0039 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln. Derzeit existiert keine verbindliche Handlungsanleitung für den Umgang mit nicht benötigten Geldmittelbeständen, wesnthalb diese auf Tagesgeldkonten oder laufenden Girokonten verbleiben.
Nach Angaben der Verwaltung führt die aktuelle Zinssituation dazu, dass Kreditinstitute für bestimmte Geldmittelbestände Verwahrgelder in Form von Strafzinsen erheben. Da die Stadt Hamminkeln je nach Hauptfälligkeitsterminen Bestände zwischen 10 Millionen und 14 Millionen Euro auf Girokonten hält, werden die Freigrenzen für die Erhebung solcher Gebühren überschritten.
Um die Möglichkeit zu schaffen, Geldmittelbestände außerhalb der bisherigen Anlageformen, wie etwa Tagesgeldern, ertragswirksam anzulegen, ist eine entsprechende Ermächtigung durch den Rat erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht daher die Verabschiedung des beigefügten Entwurfs einer Richtlinie für die Geldanlagen der Stadt Hamminkeln vor. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 21. Februar 2019 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 21.02.2019kein Ergebnis hinterlegt