57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0008 befasst sich mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Rücknahme von Wohnbauflächen in der südlichen Ortsmitte sowie die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Bereich Pollmannsweg, begleitet von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen abgegeben. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was bereits im parallel aufgestellten Bebauungsplan berücksichtigt wurde. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW regt die Abstimmung der neuen Zufahrt sowie die Anlage eines verkehrssicheren Gehwegs parallel zur L480 an. Die Verwaltung plant, den vorhandenen Gehweg im Zuge der Erschließung endgültig herzustellen und die Zufahrt nach Vorgaben des Straßenbaulastträgers auszuführen. Ein gefordertes Verkehrsgutachten wird aufgrund der geringen Verkehrsbelastung durch eine sachliche Abschätzung ersetzt.
Der Landschaftsverband Rheinland fordert eine Ergänzung des Umweltberichts zum Schutz des kulturellen Erbes, was durch die Verwaltung umgesetzt wird. Der Wasser- und Bodenverband Obere Issel weist auf die rechtlichen Einschränkungen durch ein Verbandsgewässer sowie die Notwendigkeit einer Grabenräumung hin. Die Stadt beabsichtigt, entsprechende Hinweise in die Kaufverträgen aufzunehmen und die Arbeiten zu koordinieren. Der Kreis Wesel regt eine ortsrandeinbindende Eingrünung sowie den Erhalt von Gehölzstrukturen an, was durch Festsetzungen im Bebauungsplan sichergestellt werden soll. Weitere Stellungnahmen von Unternehmen und Behörden, etwa zur Betriebssicherheit von Gasleitungen oder zu Bergbauverhältnissen, wurden zur Kenntnis genommen oder als bereits berücksichtigt eingestuft.
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