Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0010 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ befasst sich mit der Schaffung von Zelt-, Caravan- und Übernachtungsmöglichkeiten sowie der Bereitstellung von Sanitäranlagen und Parkplätzen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger geprüft. Während die Bezirksregierung Düsseldorf, der Landschaftsverband Rheinland, Amprion GmbH, die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord keine wesentlichen Einwände erhoben, liegen Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau NRW zum Lärmschutz und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu maximalen Gebäudehöhen von 4,5 Metern vor.
Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Naturschutzplanung sowie der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit von drei Übernachtungshäuschen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Anregungen zu folgen und den Planentwurf bezüglich der Flächenfestsetzungen sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung anzupassen. Hinsichtlich der Anregungen des Landesbetriebes Wald und Holz wird empfohlen, der Wald-Festsetzung aufgrund bestehender Gehölzstrukturen nicht zu folgen, jedoch der Konkretisierung der Aufforstungsfläche zuzustimmen. Diese wird mit dem Fachgutachter des Vorhabenträgers abgestimmt und in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Kapazität der Druckentwässerung für Schmutzwasser wurde als ausreichend bestätigt. Der Vorhabenträger muss vor weiteren Verfahrensschritten ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchführen. Die Empfehlung zur Einbindung der Denkmalpflegebehörde durch die Bezirksregierung Düsseldorf soll zur Kenntnis genommen werden.
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Beratungsfolge
- 30.01.2019kein Ergebnis hinterlegt
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Aus derselben Sitzung
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