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Beschlussvorlage

Entscheidung des Rates über das Bürgerbegehren auf Reduzierung des Rates

2019/0073 23.05.2019 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamminkeln muss im Rahmen der Sitzung am 23. Mai 2019 über das Bürgerbegehren entscheiden, die Anzahl der Ratsmitglieder ab den Kommunalwahlen 2020 von bisher 38 auf 28 Vertreter zu reduzieren. Sofern das Bürgerbegehren als zulässig eingestuft wird, steht der Rat vor der Wahl, dem Antrag in uneingeschränkter Form zu entsprechen oder einen Bürgerentscheid einzuleiten. Eine Ablehnung des Begehrens würde die Durchführung eines Bürgerentscheids innerhalb von drei Monaten nach sich ziehen, wobei die rechtlichen Fristen für die Neugestaltung der Satzung bis zum 31. Juli 2019 beachtet werden müssen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Einigung über eine Zwischenlösung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag möglich ist, um einen Bürgerentscheid zu vermeiden. Eine Reduzierung der Mandatszahl hätte zudem Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung, da die Anzahl der Wahlbezirke an die Anzahl der Vertreter gekoppelt ist. Eine Verringerung um zehn Mandate würde bedeuten, dass nur noch 14 Wahlbezirke gebildet werden müssten, was Anpassungen in den Ortsteilen Hamminkeln, Mehrhoog, Brünen, Dingden sowie Loikum und Wertherbruch zur Folge hätte.

Finanziell würde eine Reduzierung um zehn Ratsmitglieder zu einer jährlichen Einsparung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von etwa 36.012 Euro führen. Die Entscheidung über die konkrete Wahlbezirkseinteilung obliegt dem Wahlausschuss.

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