Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 26 GO NRW zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020Zur Vorlage · 2019/0072.1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln setzt sich mit der Zulässigkeit eines neuen Bürgerbegehrens zur Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder auseinander. Der Verein Pro Mittelstand Hamminkeln hat ein Bürgerbegehren eingeleitet, das die Zahl der Ratsvertreter ab den Kommunalwahlen 2020 von 38 auf 28 reduzieren soll. Hintergrund ist die durch den Landtag beschlossene Ausweitung der Frist zur Reduzierung der Ratsmandate bis zum 31. Juli 2019.
Nach den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW muss ein Bürgerbegehren von mindestens 8 % der Wahlberechtigten unterzeichnet sein, was bei dem Wahlberechtigtenstand von 2014 einer Mindestzahl von 1.799 Unterschriften entspricht. Die Verwaltung hat bereits 1.443 gültige Unterschriften zur Prüfung erhalten. Da die Initiatoren bis zur Ratssitzung am 23. Mai 2019 weitere Unterschriften nachreichen können, kann die abschließende Prüfung der Zulässigkeit erst zu diesem Termin erfolgen.
Die rechtliche Bewertung der Verwaltung ergibt, dass das Vorhaben nicht unter die Unzulässigkeitsgründe für Entscheidungen über die Rechtsverhältnisse des Rates fällt, da sich die rechtliche Grundlage durch die Fristverlängerung geändert hat. Auch die Begründung sowie die Kostenschätzung im Bürgerbegehren weisen keine rechtlichen Bedenken auf. Ein abschließender Beschlussvorschlag ist aufgrund der laufenden Unterschriftensammlung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 3Entscheidung des Rates über das Bürgerbegehren auf Reduzierung des RatesZur Vorlage · 2019/0073 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln muss im Rahmen der Sitzung am 23. Mai 2019 über das Bürgerbegehren entscheiden, die Anzahl der Ratsmitglieder ab den Kommunalwahlen 2020 von bisher 38 auf 28 Vertreter zu reduzieren. Sofern das Bürgerbegehren als zulässig eingestuft wird, steht der Rat vor der Wahl, dem Antrag in uneingeschränkter Form zu entsprechen oder einen Bürgerentscheid einzuleiten. Eine Ablehnung des Begehrens würde die Durchführung eines Bürgerentscheids innerhalb von drei Monaten nach sich ziehen, wobei die rechtlichen Fristen für die Neugestaltung der Satzung bis zum 31. Juli 2019 beachtet werden müssen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Einigung über eine Zwischenlösung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag möglich ist, um einen Bürgerentscheid zu vermeiden. Eine Reduzierung der Mandatszahl hätte zudem Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung, da die Anzahl der Wahlbezirke an die Anzahl der Vertreter gekoppelt ist. Eine Verringerung um zehn Mandate würde bedeuten, dass nur noch 14 Wahlbezirke gebildet werden müssten, was Anpassungen in den Ortsteilen Hamminkeln, Mehrhoog, Brünen, Dingden sowie Loikum und Wertherbruch zur Folge hätte.
Finanziell würde eine Reduzierung um zehn Ratsmitglieder zu einer jährlichen Einsparung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von etwa 36.012 Euro führen. Die Entscheidung über die konkrete Wahlbezirkseinteilung obliegt dem Wahlausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 4Erlass einer Satzung zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlGZur Vorlage · 2019/0074 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0074 der Fachdienste 10 befasst sich mit der rechtlichen Grundlage für eine mögliche Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder in der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020. Die Vorlage sieht zwei verschiedene Szenarien vor, die von der Entscheidung über ein vorliegendes Bürgerbegehren abhängen.
Sollte der Rat dem Bürgerbegehren zur Reduzierung des Rates um zehn Vertreter zustimmen, ist gemäß der Kommunalwahlgesetzgebung der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich. Diese Satzung müsste spätestens bis zum 31. Juli 2019 bekannt gemacht werden. Der Entwurf für eine solche Satzung liegt der Vorlage bereits bei.
Alternativ sieht die Vorlage eine Option für einen Kompromiss vor. Falls das Bürgerbegehren abgelehnt wird, soll der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. In diesem Vertrag könnten sich die Vertretungsberechtigten dazu verpflichten, auf einen Bürgerentscheid zur Reduzierung um zehn Mitglieder zu verzichten, während sich der Rat im Gegenzug zur Verringerung der Ratsmitglieder um eine andere, festzulegende Anzahl verpflichtet.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Vorlage auf, dass eine Reduzierung der Ratsmitglieder zu Einsparungen bei der monatlichen Aufwandsentschädigung führen würde. Je nach Anzahl der wegfallenden Vertreter werden jährliche Einsparungen zwischen 7.202,40 Euro bei zwei weniger Mitgliedern und 36.012,00 Euro bei zehn weniger Mitgliedern kalkuliert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 5Resolution zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge Antrag der USD vom 28.03.2019Zur Vorlage · 2019/0058 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0058 befasst sich mit einem Antrag der Unabhängigen Stadtverwaltung Hamminkeln (USD) zur Beratung einer Resolution. Ziel der Resolution ist die Änderung des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen, um die Rechtsgrundlage für Straßenbaubeiträge abzuschaffen. Vorgesehen ist, dass die Kommunen keine Ausbaubeiträge mehr von Anliegern erheben, sofern die daraus resultierenden Einnahmeausfälle durch zweckgebundene Zuweisungen des Landes vollständig kompensiert werden.
Die Vorlage verweist auf politische Initiativen im Landtag, die entweder eine Abschaffung der Beiträge oder eine bürgerfreundlichere Gestaltung des bestehenden Systems anstreben. In Hamminkeln wurden im vergangenen Jahr Beiträge in Höhe von rund 558.760 Euro erhoben. Für geplante Maßnahmen, wie den ersten Bauabschnitt der Sachsenstraße, wird ein Beitragsaufkommen von etwa 600.000 Euro geschätzt. Für den Zeitraum 2019 bis 2022 sind weitere Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen von über einer Million Euro vorgesehen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW spricht sich gegen die Abschaffung aus. Die Verbände bezweifeln die Angemessenheit der vorgeschlagenen Ausgleichszahlungen durch das Land und verweisen auf steigende Tiefbaukosten sowie notwendige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Zudem wird die Gefahr einer Abhängigkeit von der Finanzlage des Landes sowie ein Verlust der kommunalen Finanzautonomie angeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher mit 13 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen empfohlen, die Resolution nicht zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 16.05.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 6Beteiligung der Stadt Hamminkeln am Projekt "Heimat-Preis" der Landesregierung NRW hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.03.2019Zur Vorlage · 2019/0054 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit einem Antrag vom 26. März 2019 die Teilnahme der Stadt Hamminkeln am Projekt „Heimat-Preis“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beantragt. Das Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zielt darauf ab, Initiativen und Projekte zu unterstützen, welche die lokale und regionale Identität sowie die Gemeinschaft stärken.
Im Rahmen dieses Programms können Gemeinden und Gemeindeverbände eigene Heimat-Preise ausloben, wobei die Landesregierung die Kosten für die Preisgelder übernimmt. Ein solcher Preis soll mit einem Betrag von 5.000 Euro ausgestattet sein und entweder an eine einzelne Person oder gestaffelt an bis zu drei Preisträger vergeben werden können. Für die Durchführung der Auszeichnung ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der zudem die Festlegung der Preiskriterien vorsieht, wobei die Themen Heimat und Heimatgeschichte im Fokus stehen sollen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage am 16. Mai 2019 einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beraten, die Teilnahme am Programm zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für die Vergabe eines Heimat-Preises zu treffen und die entsprechenden Anträge auf Kostenübernahme beim Land Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 16.05.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 7Einführung eines Nachttaxiangebotes im Kreis WeselZur Vorlage · 2019/0071 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0071 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Einführung eines Nachttaxiangebots im Kreis Wesel. Hintergrund ist ein Beschluss des Kreistags vom Dezember 2018, der die Kreisverwaltung Wesel beauftragte, bei den kreisangehörigen Kommunen den Bedarf sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Spitzkosten zu erfragen. Das geplante Angebot orientiert sich am Modell „Night-Mover“ des Kreises Kleve. Ziel ist es, jungen Erwachsenen zwischen 16 und 26 Jahren eine vergünstigte Heimfahrt in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag, vor gesetzlichen Feiertagen sowie während der Karnevalszeit zu ermöglichen. Die Vergünstigung soll eine Reduktion auf 5 Euro pro Fahrt beinhalten.
Die Verwaltung führt an, dass insbesondere im ländlichen Raum und zur Vermeidung von Unfällen nach Feierlichkeiten ein Bedarf besteht. Rückmeldungen aus einem Austausch mit einer Realschule sowie von Jugendeinrichtungen bestätigen das Fehlen preiswerter Beförderungsmöglichkeiten an Wochenenden. Die Kosten für die Stadt Hamminkeln basieren auf einer Hochrechnung der Nutzung im Kreis Kleve. Für den Haushalt 2019 wurden zunächst Mittel in Höhe von 10.000 Euro veranschlagt, für das Jahr 2020 eine Erhöhung auf 20.000 Euro vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einführung des Nachttaxis für den Kreis Wesel zu befürworten und dem Kreis die bestehende Nachfrage im Bereich der Stadt Hamminkeln mitzuteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 16.05.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 857. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2019/0063 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0063 befasst sich mit der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Wohnbaugebietes, das in Verbindung mit dem Bebauungsplan Nr. 1s „Pollmannsweg“ die rechtliche Grundlage für die Erschließung bildet.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Anwohner wiesen auf die Nutzung eines Grünstreifens sowie auf mögliche Überschwemmungsrisiken durch einen Entwässerungsgraben hin. Die Verwaltung hält fest, dass kein Landschaftsschutzstatus vorliegt, sieht jedoch Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Grabens vor, um Überschwemmungen der neuen Flächen auszuschließen. Ein Vorschlag zum Tausch von Flächen wurde abgelehnt, da die geplante Fläche am Pollmannsweg eine Durchmischung verschiedener Wohnformen ermöglichen soll.
Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbindung der Denkmalbehörden, was bereits erfolgt ist. Zudem wurde der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel in den Bebauungsplan übernommen. Der Kreis Wesel regte eine Eingrünung des Gebiets sowie die Prüfung der Verträglichkeit des Feuerwehrstandortes an; die Verwaltung sieht die Sicherung der Grünstrukturen durch Festsetzungen im Bebauungsplan sowie die Berücksichtigung des Entwässerungsgrabens im Umweltbericht vor.
Vom Landesbetrieb Straßenbau NRW wurden Vorgaben zur Abstimmung der Zufahrt sowie zur Sicherstellung von Gehwegflächen und Sichtdreiecken übermittelt. Die Verwaltung plant, die Zufahrt zur Hamminkelner Straße gemäß den Vorgaben auszuführen und die notwendigen Verkehrsflächen bereitzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 15.05.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (31. Sitzung)
- 9Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0064 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0064 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen, der die Schaffung eines neuen Wohnbaugebietes im Westen von Brünen vorsieht. Gegenstand der Vorlage sind die Abwägungsbeschlüsse zur öffentlichen Auslegung sowie der Satzungsbeschluss.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Einwände geprüft. Zu den Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verschattung der Bestandsbebauung am Börgerskamp kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass durch den Abstand von mindestens 40 Metern und die Ausrichtung der Flächen eine ausreichende Belichtung gewährleistet bleibt. Auch die Sorge vor erhöhter Verkehrsbelastung und Lärm durch die geplante Zufahrt wurde geprüft. Die Verwaltung sieht die Erschließung über die geplante Zufahrt als vorteilhaft an, da sie die Kosten senkt und den Verkehr auf Anlieger beschränkt. Die prognostizierte Zunahme der Verkehrsmenge auf der Hamminkelner Straße wird als gering eingestuft, und die Lärmwerte bleiben unter den gesundheitsrelevanten Grenzwerten.
Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgrundstückes steht eine abschließende Abwägung noch aus, da derzeit kein konkreter Bedarf für eine über die 6 Meter hinausgehende Erweiterung nachgewiesen ist. Weitere Anregungen von Anwohnern, etwa zur Lage des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet, zur Hochwassergefahr oder zur Änderung von Spielplatzflächen, wurden durch die Verwaltung entkräftet. Für den Schutz vor Überschwemmungen sind Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit des vorhandenen Entwässerungsgrabens vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl im Juli 2017 einstimmig, den vorliegenden Empfehlungen der Verwaltung zu folgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 15.05.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (31. Sitzung)
- 10Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept "Zukunft Hamminkeln 2030+" hier: Maßnahme GS 4 Verfügungsfonds Richtlinie der Stadt Hamminkeln über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds für die Ortskerne Hamminkeln, Dingden unZur Vorlage · 2019/0066 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0066 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Richtlinie der Stadt Hamminkeln über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds für die Ortskerne Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Ziel des Fonds ist es, durch finanzielle Unterstützung Anreize für privates Engagement zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und privaten Akteuren zu stärken. Die Förderung soll das öffentliche Engagement ergänzen und Projekte zur Aufwertung des öffentlichen Raums, zur Belebung der Ortskerne sowie zur Reaktion auf die Herausforderungen der Digitalisierung unterstützen. Als zentrale Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Fonds ist das Quartiersmanagement vorgesehen.
Die Erarbeitung der Richtlinie erfolgte im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts „Zukunft Hamminkeln 2030+“ in Kooperation mit einem beauftragten Planungsbüro. Eine Anpassung der Richtlinie betrifft insbesondere die Zusammensetzung des Fondsbeirates, der über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. In der überarbeiteten Fassung wird ein Vertreter der Sparkasse als Mitveranstalter der Unternehmerfrühstücke und -gespräche anstelle eines Vertreters von „Pro-Mittelstand“ aufgeführt. Zudem werden die Kirchengemeinden mit jeweils einem Vertreter in den Beirat eingebunden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, die Richtlinie dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 15.05.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (31. Sitzung)
- 11Vorlage des ersten Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2019Zur Vorlage · 2019/0057 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2019/0057 den ersten Quartalsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Unterlagen enthalten die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 2019 inklusive Plan-Ist-Vergleichen der Gebührenhaushalte.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Quartal 21 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 17 % des Planansatzes angefallen, wobei die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer erst nach Quartalsende verbucht werden. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen weisen einen Anteil von 25 % auf, wobei die Schlüsselzuweisung und die Schulpauschale bereits in voller Höhe erfasst wurden. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wurden 27 % der Planwerte erreicht, während die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit 3rag 38 % über dem Durchschnitt liegen. Die Finanzerträge verzeichneten im Berichtszeitraum lediglich geringfügige Beträge.
Die Gesamtaufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf 28 % des geplanten Jahreswertes. Die Personalaufwendungen liegen bei 23 % des Planansatzes, wobei die Personalrückstellungsveränderungen erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verbucht werden. Die Versorgungsaufwendungen weisen im Berichtszeitraum bereits einen Anteil von 81 % der geplanten Jahresaufwendungen auf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 12Erste Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0070 der Fachdienste 10 befasst sich mit der ersten Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019 in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die im Februar 2019 beschlossene Ausweisung von zwei Stellen der Entgeltgruppe 8 im Bereich der Stadtkasse, die infolge des Ausscheidens von zwei Bediensteten im Produkt Haushalt und Finanzen frei geworden waren.
Im Rahmen des im Frühjahr durchgeführten Auswahlverfahrens für diese ausgeschriebenen Positionen hat sich eine Stadtamtsinspektorin als geeignete Besetzung erwiesen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben, dass das Amt nur gemeinsam mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden darf, ist eine Anpassung der Stellenstruktur erforderlich. Konkret sieht die Vorlage vor, eine Stelle aus dem Stellenplan für Tarifbeschäftigte in den Stellenplan für Beamte zu überführen. Die Stelle ist dabei in der Besoldungsgruppe A9, Laufbahngruppe 1, 2. Eingangsamt angesiedelt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2019 die vorgeschlagene Änderung einstimmig beraten und empfiehlt dem Rat, die Änderung des Stellenplans 2019 wie von der Verwaltung dargestellt zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 16.05.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung)
- 13Nachbesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0075 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0075 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung verschiedener Ausschüsse und Arbeitsgruppen des Rates der Stadt Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage sind mehrere Mandatsniederlegungen durch sachkundige Bürger sowie die Notwendigkeit, vakante Stellvertreterpositionen in einer Arbeitsgruppe zu besetzen.
Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport werden als Nachfolger für ein ausgeschiedenes Mitglied sowie für ein ausgeschiedenes stellvertretendes Mitglied Personen auf Vorschlag der SPD-Fraktion zur Wahl gestellt. Ähnliche personelle Veränderungen betreffen den Feuerschutzausschuss, in dem die Nachbesetzung für ein ordentliches Mitglied sowie für zwei stellvertretende Sitze vorgeschlagen wird. Auch im Bauausschuss soll eine stellvertretende Position neu besetzt werden.
Zusätzlich steht die Besetzung von zwei stellvertretenden Sitzen in der Arbeitsgruppe „Offene Ganztagsschule- Qualität und Elternbeiträge“ zur Entscheidung. Hierzu liegen Vorschläge der CDU-Fraktion sowie der USD-Fraktion vor, um die vakanten Plätze für die ausgeschiedenen Ratsmitglieder zu besetzen.
Für die Durchführung der Nachwahlen ist gemäß der Gemeindeordnung ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister bei diesen Abstimmungen kein Stimmrecht besitzt. Die Vorlage wurde zur Beratung in der Ratssitzung am 23. Mai 2019 vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.05.2019 · Rat (36. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschriften der Sitzungen am 21.02.2019 sowie 04.04.2019 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen