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Beschlussvorlage

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept "Zukunft Hamminkeln 2030+" hier: Maßnahme GS 4 Verfügungsfonds Richtlinie der Stadt Hamminkeln über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds für die Ortskerne Hamminkeln, Dingden un

2019/0066 23.05.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0066 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Richtlinie der Stadt Hamminkeln über die Vergabe von Finanzmitteln des Verfügungsfonds für die Ortskerne Hamminkeln, Dingden und Mehrhoog. Ziel des Fonds ist es, durch finanzielle Unterstützung Anreize für privates Engagement zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und privaten Akteuren zu stärken. Die Förderung soll das öffentliche Engagement ergänzen und Projekte zur Aufwertung des öffentlichen Raums, zur Belebung der Ortskerne sowie zur Reaktion auf die Herausforderungen der Digitalisierung unterstützen. Als zentrale Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Fonds ist das Quartiersmanagement vorgesehen.

Die Erarbeitung der Richtlinie erfolgte im Rahmen des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts „Zukunft Hamminkeln 2030+“ in Kooperation mit einem beauftragten Planungsbüro. Eine Anpassung der Richtlinie betrifft insbesondere die Zusammensetzung des Fondsbeirates, der über die Vergabe der Fördermittel entscheidet. In der überarbeiteten Fassung wird ein Vertreter der Sparkasse als Mitveranstalter der Unternehmerfrühstücke und -gespräche anstelle eines Vertreters von „Pro-Mittelstand“ aufgeführt. Zudem werden die Kirchengemeinden mit jeweils einem Vertreter in den Beirat eingebunden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, die Richtlinie dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorzulegen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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