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Beschlussvorlage

Erlass einer Satzung zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG

2019/0074 23.05.2019 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/0074 der Fachdienste 10 befasst sich mit der rechtlichen Grundlage für eine mögliche Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder in der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020. Die Vorlage sieht zwei verschiedene Szenarien vor, die von der Entscheidung über ein vorliegendes Bürgerbegehren abhängen.

Sollte der Rat dem Bürgerbegehren zur Reduzierung des Rates um zehn Vertreter zustimmen, ist gemäß der Kommunalwahlgesetzgebung der Erlass einer entsprechenden Satzung erforderlich. Diese Satzung müsste spätestens bis zum 31. Juli 2019 bekannt gemacht werden. Der Entwurf für eine solche Satzung liegt der Vorlage bereits bei.

Alternativ sieht die Vorlage eine Option für einen Kompromiss vor. Falls das Bürgerbegehren abgelehnt wird, soll der Bürgermeister beauftragt werden, mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. In diesem Vertrag könnten sich die Vertretungsberechtigten dazu verpflichten, auf einen Bürgerentscheid zur Reduzierung um zehn Mitglieder zu verzichten, während sich der Rat im Gegenzug zur Verringerung der Ratsmitglieder um eine andere, festzulegende Anzahl verpflichtet.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen führt die Vorlage auf, dass eine Reduzierung der Ratsmitglieder zu Einsparungen bei der monatlichen Aufwandsentschädigung führen würde. Je nach Anzahl der wegfallenden Vertreter werden jährliche Einsparungen zwischen 7.202,40 Euro bei zwei weniger Mitgliedern und 36.012,00 Euro bei zehn weniger Mitgliedern kalkuliert.

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