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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2019/0087 26.06.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2019/0087 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf einer Fläche, die zuvor als Gärtnerei genutzt wurde.

Im Rahmen der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Anregung eines Bürgers nachgegangen, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Hellmannsweg und einem Spielplatz in den Plan einzubeziehen. Die Verwaltung prüfte diesen Vorschlag und stellte fest, dass die Erschließung der Grundstücke über Privatwege erfolgt. Eine Erweiterung der Wege zur Anbindung des Spielplatzes würde den Wegfall mindestens eines Garagenstellplatzes sowie die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche erfordern. Da der Spielplatz über die bestehende und geplante Bebauung am Eulenweg und Schwalbenweg bereits auf kurzem Weg erreichbar ist, empfiehlt der Ausschuss, der Anregung nicht zu folgen.

Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Behördenbeteiligung vor, die im Zeitraum vom 10. April bis zum 13. Mai 2019 stattfand. Die entsprechenden Stellungnahmen und Abwägungen sind der Vorlage zu entnehmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll zudem beschließen, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.

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