Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Autobahnabfahrt an der B70 und Ortsumgehung Brünen - Vorstellung des VerkehrsgutachtensZur Vorlage · 2019/0084 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Hamminkeln und Wesel haben eine gemeinsame Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um die Auswirkungen einer neuen Autobahnanschlussstelle an der B70 sowie einer möglichen Ortsumgehung für den Ortsteil Brünen zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung in der Sitzung am 26. Juni 2019 vorgestellt.
Im Rahmen einer Präsentation durch das beauftragte Ingenieurbüro werden die verkehrlichen Auswirkungen für das Prognosejahr 2030 erläutert. Die Untersuchung betrachtet dabei verschiedene Szenarien. Dazu gehört die sogenannte „Prognose 0-Fall“, welche die Situation ohne eine Autobahnanschlussstelle unter Berücksichtigung der Südumgehung Wesel darstellt. Des Weiteren werden die Errichtung einer Autobahnanschlussstelle an der B70 ohne eine Umgehungsstraße in Brünen sowie die Errichtung einer Anschlussstelle mit einer Nord-West-Umgehung oder einer Ost-Umgehung von Brünen untersucht.
Für alle betrachteten Varianten werden die Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in Brünen, insbesondere die Verlagerung der Verkehrsströme, mithilfe von Belastungs- und Differenzplänen aufgezeigt. Die Mitteilungsvorlage dient der Information des Ausschusses über die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 3Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beschluss zur Ausrufung des KlimanotstandesZur Vorlage · 2019/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage 2019/0091 den Antrag gestellt, für die Stadt Hamminkeln einen Klimanotstand auszurufen. Mit dieser Ausrufung soll die Eindämmung des Klimawandels und dessen Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt werden. Der Antrag sieht vor, dass bei allen betroffenen Entscheidungen die ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Zudem sollen Maßnahmen, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, nach Möglichkeit vorrangig behandelt werden. Der Begriff des Klimanotstands ist dabei als symbolisch zu verstehen und dient nicht als juristische Grundlage für Notstandsmaßnahmen. Ferner wird die Bundes- und Landesregierung aufgefordert, umfassend über die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie über entsprechende Maßnahmen zu informieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 mit einer Mehrheit von acht zu sieben Stimmen die Annahme des Antrags empfohlen. Gleichzeitig empfahl der Ausschuss einstimmig die Einrichtung eines Beirats für klimagerechte Stadtentwicklung. Dieser Beirat soll sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche, darunter Schulen, Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen, die Feuerwehr sowie Energieversorger, zusammensetzen. Die Aufgabe des Beirats besteht darin, die Herausforderungen des Klimawandels für die Stadt zu diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung zu unterbreiten. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Hamminkeln.
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Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 4Straßenbenennung im Bereich Pollmannsweg im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2019/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bebauung des Neubaugebietes „Pollmannsweg“ an der Hamminkelner Straße (L480) im Ortsteil Brünen entsteht eine neue Straße, die von der Hamminkelner Straße ausgeht. Aufgrund der bereits bestehenden Hausnummerierungen an der Hamminkelner Straße ist eine neue Straßenbenennung erforderlich.
Nachdem im Rahmen der vorangegangenen Ausschusssitzung verschiedene Vorschläge eingegangen waren, wurde durch die Projektgruppe Wohnen für Jung und Alt des Vereins Bürger für Brünen eine Abfrage durchgeführt. Der Teilnehmerkreis dieser Abstimmung umfasste die zukünftigen Anwohner, den Brüner Bürgerverein sowie die Projektgruppe. Das Ergebnis der Abstimmung zeigt, dass 38 Prozent der Beteiligten die Namen „An der Feuerwehr“ oder „Hinter der Feuerwehr“ befürworten.
Die Verwaltung hat geprüft, ob durch die vorgeschlagenen Namen Verwechslungen mit bereits existierenden Straßennamen im Stadtgebiet Hamminkeln entstehen könnten, und kam zu dem Ergebnis, dass keine derartigen Unklarheiten ersichtlich sind. Auf Basis dieser Erkenntnisse liegt dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein Beschlussvorschlag vor, den neu errichteten Weg abgehend der Hamminkelner Straße unter der Bezeichnung „An der Feuerwehr“ zu benennen. Die Vorlage wurde von den zuständigen Fachdiensteleitern erstellt.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 560. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Hellmannsweg, welche in einem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ steht. Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte bereits in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für diese Änderung gefasst.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Die Bürgerbeteiligung fand am 20. März 2019 statt, wobei keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen wurden. Die Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 10. April 2019 bis zum 13. Mai 2019. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen und Beschlussvorschläge sind in einer beigefügten Abwägungstabelle dokumentiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird nun gebeten, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen, um das weitere Aufstellungsverfahren fortzuführen.
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- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 6Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0087 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für eine Wohnbebauung auf einer Fläche, die zuvor als Gärtnerei genutzt wurde.
Im Rahmen der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Anregung eines Bürgers nachgegangen, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Hellmannsweg und einem Spielplatz in den Plan einzubeziehen. Die Verwaltung prüfte diesen Vorschlag und stellte fest, dass die Erschließung der Grundstücke über Privatwege erfolgt. Eine Erweiterung der Wege zur Anbindung des Spielplatzes würde den Wegfall mindestens eines Garagenstellplatzes sowie die Anlage einer öffentlichen Verkehrsfläche erfordern. Da der Spielplatz über die bestehende und geplante Bebauung am Eulenweg und Schwalbenweg bereits auf kurzem Weg erreichbar ist, empfiehlt der Ausschuss, der Anregung nicht zu folgen.
Darüber hinaus liegen die Ergebnisse der Behördenbeteiligung vor, die im Zeitraum vom 10. April bis zum 13. Mai 2019 stattfand. Die entsprechenden Stellungnahmen und Abwägungen sind der Vorlage zu entnehmen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll zudem beschließen, den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung auszulegen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 71. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 "Gewerbegebiet" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung des öffentlichen Grünstreifens an die bestehende örtliche Situation sowie an vertragliche Grundstücksangelegenheiten, indem dieser in private Grünflächen und Gewerbeflächen überführt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Frühjahr 2019 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalpflege, was durch die Einbeziehung der entsprechenden Ämter erfolgt ist. Der Kreis Wesel regte eine Ergänzung einer Baumreihe an, was die Verwaltung jedoch im Rahmen des Bauleitverfahrens nicht berücksichtigen möchte, da die betreffende Fläche außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW gab Hinweise zur Verkehrssicherheit und zum Immissionsschutz; hier empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Hinweise nur teilweise zu berücksichtigen, unter anderem durch die Ergänzung einer Anbaubeschränkungszone.
Weitere Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie der Bezirksregierung Arnsberg wurden im Ausschuss überwiegend zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt, da die Planung primär eine Anpassung an vorhandene Gegebenheiten darstellt. Ein Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich möglicher Bauhöhen über 30 Metern soll in den Plan aufgenommen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung dieser ergänzenden Hinweise zu fassen.
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- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 8Bebauungsplan Nr. 26 "An der Mühle" im Ortsteil Dingden - Vorstellung eines PlanentwurfesZur Vorlage · 2019/0089 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 26. Juni 2019 wird der modifizierte Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Mühle“ im Ortsteil Dingden vorgestellt. Die Vorlage der Fachdienste 61 bezieht sich auf die Fortführung der Beratungen aus dem Jahr 2018, bei denen sowohl Entwürfe der Verwaltung als auch ein Alternativvorschlag eines örtlich ansässigen Architekturbüros thematisiert wurden.
Der vorliegende Entwurf des Architekturbüros wurde nach einem Abstimmungsprozess an die lärmschutztechnischen Anforderungen angepasst. Die Erläuterung des Entwurfs erfolgt in der Sitzung unter Verwendung einer 3D-Darstellung. Ziel der Vorlage ist es, den Ausschuss zu beschließen, diesen modifizierten Entwurf als Grundlage für die weitere Ausarbeitung eines konkreten, vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes zu nutzen.
Sollte der Ausschuss dem Entwurf zustimmen, umfasst der nächste Planungsschritt die Erarbeitung eines detaillierten Entwurfs zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Aushandlung der Konditionen im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements.
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- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 9Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur energetischen Altbausanierung und zur energetischen Optimierung von Neubauten in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0090 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die energetische Altbausanierung sowie die energetische Optimierung von Neubauten einzuführen. Basierend auf den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 steht hierfür eine Fördersumme von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung orientiert sich bei der Ausgestaltung des Förderrahmens an den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um den Verwaltungsaufwand durch die Nutzung vorhandener Prüfzertifikate zu minimieren.
Gefördert werden Bauherren, die Wohnimmobilien errichten oder sanieren, sofern die Maßnahmen über die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Die Zuschüsse für Neubau und Sanierung erfolgen als Festbeträge je Wohneinheit, unterteilt in verschiedene Energieverbrauchsgruppen. Die Beträge bewegen sich je nach Effizienzstandard zwischen 1.110 Euro für Denkmalpflege und 2.000 Euro für Neubauten des Standards KfW-Effizienzhaus 40plus.
Zusätzlich sieht die Richtlinie eine prozentuale Förderung für Dachbegrünungen vor, um zur Klimaanpassung und Entlastung der Kanalisation beizutragen. Hierbei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 40 Euro pro Quadratmeter übernommen.
Für alle Anträge gilt, dass Maßnahmen erst nach der Bewilligung begonnen werden dürfen. Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bescheid erfolgen. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller ist auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch die Verwaltung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Richtlinie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
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- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen