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Beschlussvorlage

1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 "Gewerbegebiet" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2019/0088 11.07.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung des öffentlichen Grünstreifens an die bestehende örtliche Situation sowie an vertragliche Grundstücksangelegenheiten, indem dieser in private Grünflächen und Gewerbeflächen überführt wird.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Frühjahr 2019 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalpflege, was durch die Einbeziehung der entsprechenden Ämter erfolgt ist. Der Kreis Wesel regte eine Ergänzung einer Baumreihe an, was die Verwaltung jedoch im Rahmen des Bauleitverfahrens nicht berücksichtigen möchte, da die betreffende Fläche außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW gab Hinweise zur Verkehrssicherheit und zum Immissionsschutz; hier empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Hinweise nur teilweise zu berücksichtigen, unter anderem durch die Ergänzung einer Anbaubeschränkungszone.

Weitere Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie der Bezirksregierung Arnsberg wurden im Ausschuss überwiegend zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt, da die Planung primär eine Anpassung an vorhandene Gegebenheiten darstellt. Ein Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich möglicher Bauhöhen über 30 Metern soll in den Plan aufgenommen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung dieser ergänzenden Hinweise zu fassen.

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