Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides zur Reduzierung des Rates der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020Zur Vorlage · 2019/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2019/0104 das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Reduzierung der Ratsmitgliederzahl festgestellt. Gegenstand der Abstimmung war die Frage, ob der Rat der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 um zehn Mitglieder von bisher 38 auf 28 Ratsvertreter reduziert werden soll.
Der Bürgerentscheid wurde im Zeitraum vom 1. bis zum 7. Juli 2019 durchgeführt. Die Stimmabgabe war sowohl per Briefwahl als auch in einem Abstimmungslokal im Rathaus möglich. Insgesamt waren 22.621 Bürger im Abstimmungsverzeichnis eingetragen, womit eine Beteiligung von mindestens 4.525 Stimmen für das Erreichen des erforderlichen Quorums notwendig gewesen wäre.
Die Auswertung der Stimmen ergab bei 6.444 gültigen Stimmen insgesamt 2.102 Ja-Stimmen und 4.342 Nein-Stimmen. Dies entspricht einem Anteil von 32,6 % für die Ja-Seite. Da die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht für die Reduzierung ausfiel, ist der Bürgerentscheid als erfolglos zu werten. In der Folge bleibt die Anzahl der Ratsvertreter im Rat der Stadt Hamminkeln ab den Kommunalwahlen 2020 unverändert bei 38 Mitgliedern. Die Feststellung des Ergebnisses erfolgt gemäß der städtischen Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 3Offene Ganztagsschule in der Stadt Hamminkeln - hier Ergebnisse der Grundschulen im Rahmen der Qualitätserhebung und -steigerung der Offenen Ganztagsschule und Möglichkeiten der veränderten ElternbeiträgeZur Vorlage · 2019/0078 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0078 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Qualitätssteigerung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Hamminkeln. Grundlage der Vorlage sind die Ergebnisse einer Befragung durch das An-Institut der Universität Duisburg-Essen sowie die Arbeit einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe. Ziel ist die Etablierung eines Referenzrahmens für pädagogische und fachliche Standards, der als Orientierung für ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot dienen soll.
Die erarbeiteten Kernpunkte zur Qualitätsentwicklung umfassen die Verbesserung der internen und externen Kommunikation, die Förderung von Fortbildungen, die Anpassung der pädagogischen Konzepte sowie die Optimierung der Raumkonzeption und der Ausstattung mit Mobiliar und Materialien. Zur Entwicklung eines zukünftigen Raumprogramms ist die Einrichtung einer Modellklasse an der Grundschule Hamminkeln vorgesehen.
Zur Finanzierung der durch die Qualitätsanpassung entstehenden Mehrkosten, die primär Personalkosten betreffen, sieht die Verwaltung eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse vor. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll der städtische Beitrag pro Kind auf etwa 700 Euro steigen. Parallel dazu wird vorgeschlagen, die Elternbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ab dem 01.08.2020 und 01.08.2021 einkommensabhängig zu erhöhen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die im Referenzrahmen formulierten Standards zu übernehmen und die Verwaltung mit der Erstellung einer entsprechenden Satzungsänderung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 4Antrag der USD-Fraktion vom 29.05.19 auf Erhalt des zusätzlichen Betreuungsangebotes "Schule von 8 bis 13 Uhr" an der Grundschule DingdenZur Vorlage · 2019/0102 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0102 befasst sich mit der Fortführung des ergänzenden Betreuungsangebots „Schule von 8 bis 13 Uhr“ an der Grundschule Dingden. Bisher wird neben der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Übermittagsbetreuung bis 13:30 Uhr angeboten, die durch die Caritas als Träger sowie durch Elternbeiträge in Höhe von 52 Euro monatlich finanziert wird. Der Träger hat jedoch mitgeteilt, dass die Weiterführung des Angebots aufgrund eines unzureichenden Personalschlüssels und gestiegener Kosten auf 98 Euro pro Kind und Monat fachlich kritisch gesehen wird.
Die USD-Fraktion hat beantragt, das Angebot zu den bisherigen Konditionen beizubehalten, eine Einkommensstaffelung einzuführen und eine flexible Gruppengröße zu ermöglichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landeseigenen Mittel für ergänzende Angebote in Hamminkeln bereits durch die Ferienbetreuung ausgeschöpft sind. Eine Finanzierung durch die Stadt würde zudem eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordern.
Während die Fachdienste 40 empfahlen, die Offene Ganztagsschule als einzige Betreuungsform vorzuhalten und keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen, sprachen sich der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss für eine Beibehaltung des Angebots für das Schuljahr 2019/2020 aus. Voraussetzung hierfür ist die Gewährleistung einer Gegenfinanzierung sowie die Entwicklung eines neuen Konzepts, das ohne städtische Zuschüsse auskommt und über den Standort Dingden hinausgeht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 5Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0077 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0077 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Gebührenerhebung für die Bereitstellung von Turn- und Sporthallen formal in die bestehende Ordnung zu integrieren. Dies erfolgt mit dem Hintergrund, die Transparenz zu erhöhen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, da Entgelte bisher außerhalb der Benutzungsordnung erhoben wurden.
Neben der Integration der Entgelte umfasst der Entwurf redaktionelle Anpassungen sowie die Ergänzung der Paragrafen 8 Absatz 3 und 12. Diese Erweiterungen sind notwendig geworden, um einen Bezug zwischen der Benutzungsordnung und den bestehenden Nutzungsvereinbarungen der Sportgelände herzustellen, da durch Vereine zunehmend bauliche Veränderungen an den Anlagen vorgenommen werden. Der Text berücksichtigt zudem die veränderte Nutzung des Hallenbades durch die verbliebenen Sportvereine nach der Auflösung früherer Schwimmgemeinschaften.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderungen jeweils einstimmig empfohlen. Der Rat wird gebeten, die Neufassung der Benutzungsordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 6Sportförderungsrichtlinien der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0076 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Änderung der Sportförderrichtlinien zur Vorlage gebracht, um die baulichen Investitionen von Sportvereinen neu zu regeln. Die bisherige Regelung, die im Juli 2012 beschlossen wurde, sieht keine Obergrenze für die Förderbeträge vor, sondern orientiert sich an der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen. Dabei können bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines Bauvorhabens übernommen werden.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die zuständige Fachabteilung vor, die Sportförderrichtlinien so anzupassen, dass die maximale Fördersumme pro Bauvorhaben auf 100.000 Euro begrenzt wird. Zudem soll die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zu beantragen, auf einen Zeitraum von zehn Jahren pro Verein festgeschrieben werden, wobei für Härtefälle Einzelfallentscheidungen vorgesehen sind. Die Berechnung des Zuschusses auf Basis des Anteils an Kindern und Jugendlichen soll unverändert bleiben.
Die Änderung der Richtlinien wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig empfohlen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den entsprechenden Beschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 71. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 "Gewerbegebiet" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0088 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 1. Änderung der 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. BN 10 „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist die Anpassung des öffentlichen Grünstreifens an die bestehende örtliche Situation sowie an vertragliche Grundstücksangelegenheiten, indem dieser in private Grünflächen und Gewerbeflächen überführt wird.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Frühjahr 2019 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Beteiligung der Denkmalpflege, was durch die Einbeziehung der entsprechenden Ämter erfolgt ist. Der Kreis Wesel regte eine Ergänzung einer Baumreihe an, was die Verwaltung jedoch im Rahmen des Bauleitverfahrens nicht berücksichtigen möchte, da die betreffende Fläche außerhalb des Geltungsbereichs liegt. Der Landesbetrieb Straßen.NRW gab Hinweise zur Verkehrssicherheit und zum Immissionsschutz; hier empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Hinweise nur teilweise zu berücksichtigen, unter anderem durch die Ergänzung einer Anbaubeschränkungszone.
Weitere Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie der Bezirksregierung Arnsberg wurden im Ausschuss überwiegend zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt, da die Planung primär eine Anpassung an vorhandene Gegebenheiten darstellt. Ein Hinweis des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich möglicher Bauhöhen über 30 Metern soll in den Plan aufgenommen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung dieser ergänzenden Hinweise zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 8Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur energetischen Altbausanierung und zur energetischen Optimierung von Neubauten in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0090 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die energetische Altbausanierung sowie die energetische Optimierung von Neubauten einzuführen. Basierend auf den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 steht hierfür eine Fördersumme von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung orientiert sich bei der Ausgestaltung des Förderrahmens an den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um den Verwaltungsaufwand durch die Nutzung vorhandener Prüfzertifikate zu minimieren.
Gefördert werden Bauherren, die Wohnimmobilien errichten oder sanieren, sofern die Maßnahmen über die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Die Zuschüsse für Neubau und Sanierung erfolgen als Festbeträge je Wohneinheit, unterteilt in verschiedene Energieverbrauchsgruppen. Die Beträge bewegen sich je nach Effizienzstandard zwischen 1.110 Euro für Denkmalpflege und 2.000 Euro für Neubauten des Standards KfW-Effizienzhaus 40plus.
Zusätzlich sieht die Richtlinie eine prozentuale Förderung für Dachbegrünungen vor, um zur Klimaanpassung und Entlastung der Kanalisation beizutragen. Hierbei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 40 Euro pro Quadratmeter übernommen.
Für alle Anträge gilt, dass Maßnahmen erst nach der Bewilligung begonnen werden dürfen. Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bescheid erfolgen. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller ist auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch die Verwaltung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Richtlinie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 9Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beschluss zur Ausrufung des KlimanotstandesZur Vorlage · 2019/0091 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Vorlage 2019/0091 den Antrag gestellt, für die Stadt Hamminkeln einen Klimanotstand auszurufen. Mit dieser Ausrufung soll die Eindämmung des Klimawandels und dessen Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt werden. Der Antrag sieht vor, dass bei allen betroffenen Entscheidungen die ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Zudem sollen Maßnahmen, die den Klimawandel oder dessen Folgen abschwächen, nach Möglichkeit vorrangig behandelt werden. Der Begriff des Klimanotstands ist dabei als symbolisch zu verstehen und dient nicht als juristische Grundlage für Notstandsmaßnahmen. Ferner wird die Bundes- und Landesregierung aufgefordert, umfassend über die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie über entsprechende Maßnahmen zu informieren.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 mit einer Mehrheit von acht zu sieben Stimmen die Annahme des Antrags empfohlen. Gleichzeitig empfahl der Ausschuss einstimmig die Einrichtung eines Beirats für klimagerechte Stadtentwicklung. Dieser Beirat soll sich aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche, darunter Schulen, Unternehmen, Gewerkschaften, Kirchen, die Feuerwehr sowie Energieversorger, zusammensetzen. Die Aufgabe des Beirats besteht darin, die Herausforderungen des Klimawandels für die Stadt zu diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung zu unterbreiten. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Rat der Stadt Hamminkeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 26.06.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (32. Sitzung)
- 10Planungsentwurf Umbau Straßenführung Roßmühle, Vogelroute, Via-Salza-IrpinaZur Vorlage · 2019/0093 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0093 enthält einen Planungsentwurf für bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in den Straßenbereichen Roßmühle, Vogelroute und Via Salza Irpina. Grundlage der Planung ist eine Untersuchung, die im Auftrag des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung durchgeführt wurde. Eine Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen ergab, dass die V85-Geschwindigkeit in den betrachteten Abschnitten bei etwa 25 km/h liegt und somit laut der angewandten Ampelfarben-Einstufung einen Handlungsbedarf zur Geschwindigkeitsdämpfung begründet.
Für den Bereich Roßmühle sind der Einbau einer Plateau-Aufpflasterung, die Vergrößerung eines Fahrbahnversatzes sowie zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 10.500 Euro brutto geschätzt. Im Bereich der Vogelroute sollen vorhandene Rigolenflächen und Baumbeete erweitert werden, um Fahrbahnversätze zu erzeugen, ergänzt durch die Installation von Umlaufschranken an einem Fuß- und Radweg. Die Kosten belaufen sich auf circa 27.000 Euro brutto.
In der Via Salza Irpina ist die Anlage von insgesamt fünf zusätzlichen Stellplätzen sowie die Vergrößerung von Pflanzbeeten geplant, um die Fahrbahnversätze zu verstärken und die Sichtweiten zu verkürzen. Die Kosten für diesen Abschnitt werden mit etwa 29.500 Euro brutto veranschlagt. Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen werden auf circa 67.000 Euro beziffert. Die Durchfahrt für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge bleibt durch die geplanten punktuellen Eingriffe gewährleistet. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 03.07.2019 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 11Sanierungskonzept 2019 WirtschaftswegeZur Vorlage · 2019/0095 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0095 befasst sich mit dem Sanierungskonzept für die Wirtschaftswege in Hamminkeln. Das etwa 425 Kilometer lange Wegenetz, das neben der Landwirtschaft zunehmend für Freizeitaktivitäten wie Radfahren, Wandern und Reiten genutzt wird, weist aufgrund veränderter Anforderungen und technischer Fortschritte Sanierungsbedarf auf. Grundlage für die Maßnahmen ist ein im Jahr 2016 erstelltes und bereits beschlossenes Wegekonzept, das als Basis für Förderanträge im Rahmen des Landesprogramms „Ländlicher Raum 2014 bis 2020“ dient.
Für das erste Maßnahmenpaket sind vier Streckenabschnitte vorgesehen: Vierwinden, Westfeldweg, Langenhoffsweg und die Alte Poststraße. Die Sanierung soll durch ein Zementverfestigungsverfahren erfolgen. Dieses Verfahren sieht vor, den vorhandenen Oberbau durch das Einmischen von Zement und Wasser zu stabilisieren, ohne Material abzutransportieren, was Kosten und Emissionen reduzieren soll. Ziel ist die Erhöhung der Tragfähigkeit und Frostsicherheit der Wege.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Haushalt 2019 für den Wirtschaftswegeverband vorgesehenen Mittel sowie die Mittel für den Neubau der Alten Poststraße für Investitionen in multifunktionale Wirtschaftswege einzusetzen. Zudem soll die Verwaltung Förderanträge für die Jahre 2019 bis 2021 stellen. Verbleibende Restmittel nach den Ausschreibungen sollen für notwendige Oberflächenbehandlungen verwendet werden. Der Zeitplan sieht die Durchführung der Maßnahmen ab November 2019 vor, wobei ein Abschluss der Arbeiten bis Mitte Mai 2020 angestrebt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 03.07.2019 · Bauausschuss (11. Sitzung)
- 12Einbringung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0105 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2019/0105 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 zur Beratung vorgelegt. Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Jahresabschluss umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen sowie den Anhang und beinhaltet einen Lagebericht nach den Bestimmungen der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Ziel des Abschlusses ist es, unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein transparentes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde abzubilden. Dabei werden sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen dokumentiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 zur Kenntnis nimmt. Im weiteren Verfahren wird das Dokument an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung durch den Ausschuss erfolgt der endgültige Feststellungsbeschluss durch den Rat. Die Federführung für die Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 133. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Ergänzung zu den Wertgrenzen gem. den Vergabegrundsätzen für GemeindenZur Vorlage · 2019/0082 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Vergabeordnung vom 18. Dezember 2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2019/0082 ist eine Ergänzung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren, die auf geänderten Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) basiert.
Die vorliegende Vorlage der Fachdienste 10 erläutert, dass neue Auslegungshinweise des Ministeriums die Anwendung der bisherigen Wertgrenzen für Bauleistungen einschränken. Die bestehenden Regelungen zur Vereinfachung von Vergaben sollen künftig nur dann greifen, wenn der gesamte Auftragswert bei freihändigen Vergaben unter 100.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen unter 1.000.000 Euro liegt. Bei Überschreitung dieser Gesamtauftragswerte müssen die spezifischen Wertgrenzen gemäß § 3a VOB/A angewendet werden, welche differenzierte Grenzen für Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung sowie Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau vorsehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben insbesondere bei Maßnahmen mit Fördermitteln zu Problemen führen kann. Die örtliche Rechnungsprüfung hat der vorgeschlagenen Änderung bereits zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen