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Beschlussvorlage

Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt Hamminkeln

2019/0077 11.07.2019 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0077 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Gebührenerhebung für die Bereitstellung von Turn- und Sporthallen formal in die bestehende Ordnung zu integrieren. Dies erfolgt mit dem Hintergrund, die Transparenz zu erhöhen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, da Entgelte bisher außerhalb der Benutzungsordnung erhoben wurden.

Neben der Integration der Entgelte umfasst der Entwurf redaktionelle Anpassungen sowie die Ergänzung der Paragrafen 8 Absatz 3 und 12. Diese Erweiterungen sind notwendig geworden, um einen Bezug zwischen der Benutzungsordnung und den bestehenden Nutzungsvereinbarungen der Sportgelände herzustellen, da durch Vereine zunehmend bauliche Veränderungen an den Anlagen vorgenommen werden. Der Text berücksichtigt zudem die veränderte Nutzung des Hallenbades durch die verbliebenen Sportvereine nach der Auflösung früherer Schwimmgemeinschaften.

Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderungen jeweils einstimmig empfohlen. Der Rat wird gebeten, die Neufassung der Benutzungsordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu beschließen.

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