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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Antrag der USD-Fraktion vom 29.05.19 auf Erhalt des zusätzlichen Betreuungsangebotes "Schule von 8 bis 13 Uhr" an der Grundschule DingdenZur Vorlage · 2019/0102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0102 befasst sich mit der Fortführung des ergänzenden Betreuungsangebots „Schule von 8 bis 13 Uhr“ an der Grundschule Dingden. Bisher wird neben der Offenen Ganztagsschule (OGS) eine Übermittagsbetreuung bis 13:30 Uhr angeboten, die durch die Caritas als Träger sowie durch Elternbeiträge in Höhe von 52 Euro monatlich finanziert wird. Der Träger hat jedoch mitgeteilt, dass die Weiterführung des Angebots aufgrund eines unzureichenden Personalschlüssels und gestiegener Kosten auf 98 Euro pro Kind und Monat fachlich kritisch gesehen wird.
Die USD-Fraktion hat beantragt, das Angebot zu den bisherigen Konditionen beizubehalten, eine Einkommensstaffelung einzuführen und eine flexible Gruppengröße zu ermöglichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landeseigenen Mittel für ergänzende Angebote in Hamminkeln bereits durch die Ferienbetreuung ausgeschöpft sind. Eine Finanzierung durch die Stadt würde zudem eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordern.
Während die Fachdienste 40 empfahlen, die Offene Ganztagsschule als einzige Betreuungsform vorzuhalten und keine zusätzlichen Mittel bereitzustellen, sprachen sich der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss für eine Beibehaltung des Angebots für das Schuljahr 2019/2020 aus. Voraussetzung hierfür ist die Gewährleistung einer Gegenfinanzierung sowie die Entwicklung eines neuen Konzepts, das ohne städtische Zuschüsse auskommt und über den Standort Dingden hinausgeht.
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Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 3Benutzungsordnung der Sportstätten der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0077 der Fachdienste 40 sieht eine Änderung der Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Hamminkeln vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Gebührenerhebung für die Bereitstellung von Turn- und Sporthallen formal in die bestehende Ordnung zu integrieren. Dies erfolgt mit dem Hintergrund, die Transparenz zu erhöhen und den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, da Entgelte bisher außerhalb der Benutzungsordnung erhoben wurden.
Neben der Integration der Entgelte umfasst der Entwurf redaktionelle Anpassungen sowie die Ergänzung der Paragrafen 8 Absatz 3 und 12. Diese Erweiterungen sind notwendig geworden, um einen Bezug zwischen der Benutzungsordnung und den bestehenden Nutzungsvereinbarungen der Sportgelände herzustellen, da durch Vereine zunehmend bauliche Veränderungen an den Anlagen vorgenommen werden. Der Text berücksichtigt zudem die veränderte Nutzung des Hallenbades durch die verbliebenen Sportvereine nach der Auflösung früherer Schwimmgemeinschaften.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben die Änderungen jeweils einstimmig empfohlen. Der Rat wird gebeten, die Neufassung der Benutzungsordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 4Sportförderungsrichtlinien der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Änderung der Sportförderrichtlinien zur Vorlage gebracht, um die baulichen Investitionen von Sportvereinen neu zu regeln. Die bisherige Regelung, die im Juli 2012 beschlossen wurde, sieht keine Obergrenze für die Förderbeträge vor, sondern orientiert sich an der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen. Dabei können bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines Bauvorhabens übernommen werden.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die zuständige Fachabteilung vor, die Sportförderrichtlinien so anzupassen, dass die maximale Fördersumme pro Bauvorhaben auf 100.000 Euro begrenzt wird. Zudem soll die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zu beantragen, auf einen Zeitraum von zehn Jahren pro Verein festgeschrieben werden, wobei für Härtefälle Einzelfallentscheidungen vorgesehen sind. Die Berechnung des Zuschusses auf Basis des Anteils an Kindern und Jugendlichen soll unverändert bleiben.
Die Änderung der Richtlinien wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig empfohlen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den entsprechenden Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 27.06.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (20. Sitzung)
- 53. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Ergänzung zu den Wertgrenzen gem. den Vergabegrundsätzen für GemeindenZur Vorlage · 2019/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Vergabeordnung vom 18. Dezember 2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2019/0082 ist eine Ergänzung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren, die auf geänderten Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) basiert.
Die vorliegende Vorlage der Fachdienste 10 erläutert, dass neue Auslegungshinweise des Ministeriums die Anwendung der bisherigen Wertgrenzen für Bauleistungen einschränken. Die bestehenden Regelungen zur Vereinfachung von Vergaben sollen künftig nur dann greifen, wenn der gesamte Auftragswert bei freihändigen Vergaben unter 100.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen unter 1.000.000 Euro liegt. Bei Überschreitung dieser Gesamtauftragswerte müssen die spezifischen Wertgrenzen gemäß § 3a VOB/A angewendet werden, welche differenzierte Grenzen für Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung sowie Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau vorsehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben insbesondere bei Maßnahmen mit Fördermitteln zu Problemen führen kann. Die örtliche Rechnungsprüfung hat der vorgeschlagenen Änderung bereits zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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- 11.07.2019 · Rat (37. Sitzung)
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 6Personalbindung bei der Stadtverwaltung HamminkelnZur Vorlage · 2019/0106 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln legt im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2019 ein Konzept zur Personalbindung vor. Ziel ist es, auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel zu reagieren, um qualifizierte Beschäftigte langfristig an den Arbeitgeber zu binden.
Die Verwaltung setzt hierbei auf verschiedene Instrumente. Zur Schaffung verlässlicher Arbeitsverhältnisse werden Arbeitsverträge in der Regel unbefristet gestaltet. Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden flexible Arbeitszeitmodelle sowie Möglichkeiten für mobiles Arbeiten angeboten. Die Teilzeitquote variiert dabei je nach Dienstgrad deutlich.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Entwicklung. Die Stadt ermöglicht bedarfsgerechte Qualifizierungen und nutzt Öffnungsklauseln für modulare Weiterbildungen. Zudem werden interne Stellenausschreibungen vor externen Verfahren bevorzugt, sofern entsprechend qualifiziertes Personal vorhanden ist.
Zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens werden ein externer Beratungsservice für schwierige Lebenssituationen, Gesundheitstage sowie Angebote wie Yoga-Kurse und die Bereitstellung von Obst genutzt.
Die soziale Komponente der Bindung wird durch jährliche Mitarbeitergespräche zur Förderung der Wertschätzung sowie durch Schulungen für Führungskräfte gestärkt. Zudem wird ein Projekt zur Deeskalation im Umgang mit schwierigen Bürgerkontakten für Bereiche wie das Sozialamt oder das Ordnungsamt durchgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahmen durch den Wettbewerb mit größeren Behörden und deren höher dotierten Stellen begrenzt sein kann.
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Beratungsfolge
- 04.07.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen