Sportförderungsrichtlinien der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Änderung der Sportförderrichtlinien zur Vorlage gebracht, um die baulichen Investitionen von Sportvereinen neu zu regeln. Die bisherige Regelung, die im Juli 2012 beschlossen wurde, sieht keine Obergrenze für die Förderbeträge vor, sondern orientiert sich an der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Vereinen. Dabei können bis zu 25 Prozent der Gesamtkosten eines Bauvorhabens übernommen werden.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die zuständige Fachabteilung vor, die Sportförderrichtlinien so anzupassen, dass die maximale Fördersumme pro Bauvorhaben auf 100.000 Euro begrenzt wird. Zudem soll die Möglichkeit, einen städtischen Zuschuss zu beantragen, auf einen Zeitraum von zehn Jahren pro Verein festgeschrieben werden, wobei für Härtefälle Einzelfallentscheidungen vorgesehen sind. Die Berechnung des Zuschusses auf Basis des Anteils an Kindern und Jugendlichen soll unverändert bleiben.
Die Änderung der Richtlinien wurde im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Haupt- und Finanzausschuss jeweils einstimmig empfohlen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Rat der Stadt Hamminkeln soll über den entsprechenden Beschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.07.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 04.07.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 27.06.2019kein Ergebnis hinterlegt