3. Änderung der Vergabeordnung der Stadt Hamminkeln vom 18.12.2006 hier: Ergänzung zu den Wertgrenzen gem. den Vergabegrundsätzen für Gemeinden
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die dritte Änderung der Vergabeordnung vom 18. Dezember 2006. Gegenstand der Beschlussvorlage 2019/0082 ist eine Ergänzung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren, die auf geänderten Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) basiert.
Die vorliegende Vorlage der Fachdienste 10 erläutert, dass neue Auslegungshinweise des Ministeriums die Anwendung der bisherigen Wertgrenzen für Bauleistungen einschränken. Die bestehenden Regelungen zur Vereinfachung von Vergaben sollen künftig nur dann greifen, wenn der gesamte Auftragswert bei freihändigen Vergaben unter 100.000 Euro und bei beschränkten Ausschreibungen unter 1.000.000 Euro liegt. Bei Überschreitung dieser Gesamtauftragswerte müssen die spezifischen Wertgrenzen gemäß § 3a VOB/A angewendet werden, welche differenzierte Grenzen für Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Straßenausstattung sowie Tief-, Verkehrs- und Ingenieurbau vorsehen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben insbesondere bei Maßnahmen mit Fördermitteln zu Problemen führen kann. Die örtliche Rechnungsprüfung hat der vorgeschlagenen Änderung bereits zugestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Vergabeordnung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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