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Beschlussvorlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur energetischen Altbausanierung und zur energetischen Optimierung von Neubauten in der Stadt Hamminkeln

2019/0090 11.07.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine neue Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die energetische Altbausanierung sowie die energetische Optimierung von Neubauten einzuführen. Basierend auf den Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 steht hierfür eine Fördersumme von 100.000 Euro zur Verfügung. Die Verwaltung orientiert sich bei der Ausgestaltung des Förderrahmens an den Richtlinien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um den Verwaltungsaufwand durch die Nutzung vorhandener Prüfzertifikate zu minimieren.

Gefördert werden Bauherren, die Wohnimmobilien errichten oder sanieren, sofern die Maßnahmen über die Anforderungen der geltenden Energieeinsparverordnung hinausgehen. Die Zuschüsse für Neubau und Sanierung erfolgen als Festbeträge je Wohneinheit, unterteilt in verschiedene Energieverbrauchsgruppen. Die Beträge bewegen sich je nach Effizienzstandard zwischen 1.110 Euro für Denkmalpflege und 2.000 Euro für Neubauten des Standards KfW-Effizienzhaus 40plus.

Zusätzlich sieht die Richtlinie eine prozentuale Förderung für Dachbegrünungen vor, um zur Klimaanpassung und Entlastung der Kanalisation beizutragen. Hierbei werden 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 40 Euro pro Quadratmeter übernommen.

Für alle Anträge gilt, dass Maßnahmen erst nach der Bewilligung begonnen werden dürfen. Die Umsetzung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bescheid erfolgen. Der maximale Förderbetrag pro Antragsteller ist auf 1.500 Euro pro Jahr begrenzt. Die Entscheidung über die Anträge erfolgt durch die Verwaltung in der Reihenfolge des Eingangs. Die Richtlinie soll zum 1. August 2019 in Kraft treten.

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