Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0130 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebietes. Geplant ist die Einrichtung eines Wochenendplatzes, der Zelt- und Caravanstellplätze, Übernachtungshäuschen sowie Sanitäranlagen und Parkflächen umfasst.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte die Aufstellung des Plans bereits im März 2018 beschlossen. Im Rahmen des bisherigen Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des Kreises Wesel wurde dem Vorhabenträger die Prüfung der wasserrechtlichen Zulässigkeit von drei bestehenden Übernachtungshäuschen auferlegt, die durch den Bebauungsplan abgesichert werden sollen. Diese Prüfung wurde inzwischen durchgeführt, sodass das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll nun die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen und durchführen. Damit wird der nächste formelle Schritt im Verfahren eingeleitet.
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- 18.09.2019kein Ergebnis hinterlegt