Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Bebauungsplan Nr. 30 "Am Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - ZwischenberichtZur Vorlage · 2019/0133 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2019/0133 des Bürgermeisters befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 30 „Am Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für eine zusätzliche Einzelhandelsentwicklung auf den Flächen südlich und westlich des Rathauses zu schaffen.
Zur Vorbereitung der Planung wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die fachliche Grundlagen zur Tragfähigkeit der Planung sowie zur weiteren Ausarbeitung des Planentwurfes liefern sollen. Das erste Gutachten umfasst eine Teil-Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes sowie eine Markt- und Verträglichkeitsanalyse für den Standort „Rathaus“. Der aktuelle Bearbeitungs- und Erkenntnisstand zu diesem Gutachten wird im Rahmen einer Präsentation dargelegt.
Zudem wurde ein Verkehrskonzept für die Innenstadt sowie eine Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen der konkreten Planung am Standort „Rathaus“ beauftragt. Auch hier erfolgt eine Berichterstattung zum aktuellen Sachstand. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wird im Rahmen der Sitzung am 18. September 2019 über diese Informationen in Kenntnis gesetzt. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 61.
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Beratungsfolge
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 360. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2019/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0128 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Hellmannsweg, welche in einem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ steht.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung durchgeführt. Während im Zuge der Bürgerbeteiligung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingingen, liegen zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange verschiedene Abwägungsvorschläge vor. Hierzu zählen unter anderem Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel sowie der Deutschen Bahn AG. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seinen Beratungen zu verschiedenen Punkten Empfehlungen ausgesprochen, wobei in einigen Fällen den Hinweisen der Behörden, wie etwa der Unteren Naturschutzbehörde, gefolgt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nunmehr einstimmig, den Feststellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Als Entscheidungsbegründung soll die Entwurfsbegründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB übernommen werden. Die Vorlage war zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 18.09.2019 sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0129 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf einer ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche. Der Rat der Stadt hatte bereits im Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss gefasert.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurde ein Anregung eines Bürgers geprüft, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Hellmannsweg und einem Spielplatz einzurichten. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahlen, dieser Anregung nicht zu folgen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Erschließung der Grundstücke über Privatwege erfolgt und eine öffentliche Wegeverbindung zum Spielplatz den Wegfall eines Garagenstellplatzes sowie zusätzlichen Aufwand für die Stadt bedeuten würde. Da der Spielplatz über bestehende Wohnbebauung und andere Wege erreichbar ist, wurde auf die Verbindung verzichtet.
Die Vorlage enthält zudem die Abwägung verschiedener Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung. Hierzu zählen Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Erholungsgebiet Dingdener Heide" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0130 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Erholungsgebiet Dingdener Heide“ im Ortsteil Dingden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung eines Erholungsgebietes. Geplant ist die Einrichtung eines Wochenendplatzes, der Zelt- und Caravanstellplätze, Übernachtungshäuschen sowie Sanitäranlagen und Parkflächen umfasst.
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte die Aufstellung des Plans bereits im März 2018 beschlossen. Im Rahmen des bisherigen Aufstellungsverfahrens wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft. Im Zuge der Abwägung der Stellungnahme des Kreises Wesel wurde dem Vorhabenträger die Prüfung der wasserrechtlichen Zulässigkeit von drei bestehenden Übernachtungshäuschen auferlegt, die durch den Bebauungsplan abgesichert werden sollen. Diese Prüfung wurde inzwischen durchgeführt, sodass das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll nun die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließen und durchführen. Damit wird der nächste formelle Schritt im Verfahren eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 64. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0131 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baumöglichkeiten im Bereich der Kreuzung Weseler Straße/B70 und der Straße Bransberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes zwischen dem 16. Juli und dem 16. August 2019 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits berücksichtigt ist. Der Kreis Wesel gab Anregungen zur Gartengestaltung und zu Nisthilfen, die zur Kenntnis genommen werden sollen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Nähe zur B70 und die Erschließung über den Höhenweg; die Verwaltung sieht hierbei die Einhaltung der Lärmschutzfestsetzungen sichergestellt.
Gegen die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstellung sprach sich der Ausschuss mit zehn zu vier Stimmen aus, da die Fläche als Wiesenfläche ohne Waldeigenschaft eingestuft wird. Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Leitungsrechten sowie Mitteilungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich eines Tiefflugkorridors sollen zur Kenntnis genommen werden. Auch die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen werden lediglich zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 7Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks (Up de Woort) im Ortsteil Dingden - erneute Beratung über die FolgenutzungZur Vorlage · 2019/0132 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/0132 befasst sich mit der künftigen Nutzung eines Grundstücks im Ortsteil Dingden (Up de Woort), das im Bebauungsplan Nr. 21 als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im April 2019 beschlossen hatte, eine bauliche Verortung des Grundstücks vorzusehen, wird nun eine erneute Beratung über eine alternative Nutzung angestrebt.
Grundlage ist eine Anregung einer Bürgerin, die die Anlage einer Streuobst- oder Wildblumenwiese vorschlägt. Die angrenzenden Nachbarn haben ihre Bereitschaft zur Pflege der Fläche erklärt. Während die Verwaltung zuvor eine bauliche Nutzung, etwa durch Wohnbebauung, in Erwägung gezogen hatte, empfiehlt die Fachabteilung nun die Umsetzung des ökologischen Ansatzes.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag unter Verweis auf den im Juli 2019 beschlossenen Klimanotstand der Stadt. Eine Grünfläche könne als Lebensraum für Insekten dienen, die Bodenversiegelung vermeiden und zur Regulierung des Wasserhaushalts beitragen. Zudem wird das Potenzial der Fläche als Bildungsstätte für nahegelegene Schulen und Kindergärten hervorgehoben. Planungsrechtlich wäre für die Umsetzung eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, um die Zweckbindung „Spielplatz“ in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzuwandeln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der Anregung zu folgen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Planung zu beauftragen.
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- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 8Antrag zur Einschränkung der Vorgärtenversiegelung in Hamminkeln Antragsteller Forum Senioren HamminkelnZur Vorlage · 2019/0134 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2019/0134 der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Antrag des Forums Senioren Hamminkeln, die Versiegelung von Vorgärten im Stadtgebiet einzuschränken. Anlass für die Vorlage war ein Schreiben der Antragsteller vom April 2019.
Die Verwaltung hat im Rahmen des Antrags stichprobenartige Untersuchungen in verschiedenen Baugebieten durchgeführt, um den aktuellen Versiegelungsgrad zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass der Anteil an vollständig versiegelten Vorgärten, etwa durch Stellplätze oder Kiesbeete, gering ist. Der Großteil der Vorgärten ist weiterhin als Grüngarten mit Pflanzen, Beeten, Büschen und Rasenflächen gestaltet.
Aufgrund dieser Befunde sieht die Verwaltung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für regulatorische Eingriffe in bestehenden Baugebieten, da die Möglichkeiten zur Steuerung dort begrenzt sind. Ein Eingriff durch zusätzliche Verordnungen oder Satzungen wird nicht angestrebt. Stattdessen setzt die Verwaltung auf einen dialogorientierten Ansatz, der in Einzelfällen die Kontaktaufnahme zwischen Verwaltungsmitarbeitern und den jeweiligen Grundstückseigentümern vorsieht.
Für die Planung künftiger Neubaugebiete ist jedoch eine Einflussnahme vorgesehen. Im Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ wurde bereits eine entsprechende Festsetzung zur Gestaltung der Vorgärten getroffen. Die Fachverwaltung beabsichtigt, solche Festsetzungen auch in zukünftigen Bebauungsplänen anzuwenden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sollte die Mitteilung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 9Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Besetzung des KlimabeiratesZur Vorlage · 2019/0135 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/0135 befasst sich mit der Besetzung des Klima- und Umweltbeirats der Stadt Hamminkeln auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Vorfeld der Vorlage fand im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung eine Beratung statt, bei der die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen wurde. Diese Gruppe hatte die Aufgabe, Fragen zu Aufgaben, Kompetenzen, Größe, Zuständigkeit und der Geschäftsordnung des Beirats zu klären.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, die in der Vorlage enthaltenen inhaltlichen Punkten zu folgen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Geschäftsordnung zu beauftragen. Für die Besetzung des Klima- und Umweltbeirats schlägt der Ausschuss eine Zusammensetzung aus insgesamt 14 Vertretungen vor. Diese umfasst jeweils eine Person aus den Bereichen Schüler, Jugendliche, Wissenschaft der Energiewirtschaft, Technik, Verbraucherzentrale NRW, Forum Senioren, Energieversorger, Kreisbauernschaft, NABU Hamminkeln und ADFC Hamminkeln sowie zwei Vertreter der Werbegemeinschaften und zwei Vertreter der Verwaltung.
Gegen den Vorschlag, zusätzlich zu dieser Besetzung auch einen Vertreter der Fraktionen im Beirat zu verankern, sprach sich der Ausschuss mit 12 Gegenstimmen, einer Ja-Stimme und einer Enthaltung aus. Die Vorlage war für die Sitzung des Ausschusses am 18. September 2019 und für die Ratssitzung am 10. Oktober 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen