Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0129 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf einer ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche. Der Rat der Stadt hatte bereits im Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss gefasert.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurde ein Anregung eines Bürgers geprüft, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Hellmannsweg und einem Spielplatz einzurichten. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahlen, dieser Anregung nicht zu folgen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Erschließung der Grundstücke über Privatwege erfolgt und eine öffentliche Wegeverbindung zum Spielplatz den Wegfall eines Garagenstellplatzes sowie zusätzlichen Aufwand für die Stadt bedeuten würde. Da der Spielplatz über bestehende Wohnbebauung und andere Wege erreichbar ist, wurde auf die Verbindung verzichtet.
Die Vorlage enthält zudem die Abwägung verschiedener Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung. Hierzu zählen Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019kein Ergebnis hinterlegt
- 18.09.2019kein Ergebnis hinterlegt