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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- –Öffentlicher Teil
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Antrag zur Beschaffung eines ELW 1 gem. DIN 14507-2Zur Vorlage · 2019/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0113 befasst sich mit dem Antrag der Feuerwehr zur Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeugs (ELW 1) gemäß DIN 14507-2. Die Verwaltung nimmt zu der Bedarfsbegründung Stellung und sieht keinen zwingenden Bedarf für die Anschaffung.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Antrag veranschlagten 100.000 Euro unzureichend, da die aktuellen Beschaffungskosten bei etwa 150.000 Euro liegen und ein Haushaltsansatz von über 150.000 Euro als realistisch eingestuft wird. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass der Brandschutzbedarfsplan lediglich eine Prüfung der Notwendigkeit empfiehlt, aber keine feste Bedarfsbegründung liefert. Auch die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 100 wird als Empfehlung und nicht als rechtliche Verpflichtung bewertet. Die vorhandene Befehlsstelle im Feuerwehrgerätehaus Hamminkeln sowie die technische Ausstattung des bestehenden Kommandowagens werden als ausreichend für die Einsatzführung betrachtet.
Weitere Kritikpunkte der Verwaltung betreffen das fehlende Betriebskonzept, die ungeklärte Standortfrage sowie die mögliche personelle Herausforderung bei der Besetzung des Fahrzeugs. Die Auswertung vergangener Einsätze ergab laut Verwaltung, dass in über 90 % der Fälle keine Verbandslagen vorlagen, die ein ELW 1 zwingend erforderlich gemacht hätten.
Während die Verwaltung die Bereitstellung von Haushaltsmitteln ablehnt, empfahl der Feuerschutzausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2019 mit einer Mehrheit von elf zu drei Stimmen die Bereitstellung der entsprechenden Mittel.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 3Antrag zur Beschaffung von 27 Digitalfunkgeräten in 2 Stufen bis 2020Zur Vorlage · 2019/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0115 befasst sich mit dem Antrag auf Beschaffung von 27 Digitalfunkgeräten (HRT-Geräten) für die Freiwillige Feuerwehr Hamminkeln in zwei Stufen bis zum Jahr 2020. Die Verwaltung nimmt in der Vorlage Stellung zu dem von der Feuerwehrführung eingereichten Antrag.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die im Antrag veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro nicht ausreichend. Eine Marktanalyse ergab, dass aufgrund der Anschaffungs- und Einbaukosten sowie der notwendigen Ladehalterungen für Fahrzeuge ein Haushaltsansatz von etwa 41.000 Euro erforderlich wäre.
Die Verwaltung führt aus, dass das bestehende Funkkonzept bereits eine digitale Schnittstelle auf Zugführerebene vorsieht. Ein Austausch von Analogfunkgeräten gegen Digitalfunkgeräte auf Ebene der Gruppenführer würde aus Sicht der Verwaltung keine Verbesserung der Einsatzabwicklung bewirken. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen 98 Analogfunkgeräte einen geringeren administrativen Aufwand für Wartung und Softwareupdates verursachen. Ein zwingender Bedarf für die Erweiterung der 27 Geräte wird von der Verwaltung nicht anerkannt, da kein eindeutiger Mehrwert für die Einsatzfähigkeit ersichtlich sei. Dennoch hat die Verwaltung aufgrund der Bedarfsmitteilung der Feuerwehr die Beschaffung von zwei weiteren HRT-Geräten bereits eingeleitet.
Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung sah vor, dem Rat die Bereitstellung der Haushaltsmittel zu empfehlen. Eine abweichende Beschlussempfehlung des Feuerschutzausschusses vom 12.09.2019 empfiehlt jedoch einstimmig, die entsprechenden Haushaltsmittel für die Anschaffung bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 4Beschaffungsliste der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2019/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0120 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Beschaffungsliste der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2020. Die Verwaltung hat die von der Feuerwehr eingereichten Anträge geprüft und in einer überarbeiteten Fassung mit angepassten Anschaffungspreisen sowie Kommentaren aufbereitet.
Die Liste umfasst verschiedene Anschaffungsvorhaben. Die Verwaltung befürwortet dabei Gegenstände mit einem Gesamtwert von 170.000 Euro. Zu den Einzelposten gehören die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) nach DIN-Standard für 150.000 Euro, vier Kommandowagen für einen Betrag zwischen 160.000 Euro und 200.000 Euro sowie 27 Digitalfunkgeräte für 41.000 Euro.
Zusätzlich zur Liste der Feuerwehr wurden durch die Verwaltung bereits investive Mittel für das Jahr 2020 angesetzt. Diese umfassen Mittel für die Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) sowie für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), wobei der Ansatz für GWG aufgrund veränderter Wertgrenzen erhöht und der BGA-Ansatz um 5.000 Euro verringert wurde. Weitere Mittel sind für die Anschaffung von Bekleidung der Feuerwehr vorgesehen. Der beantragte Gesamthaushaltsansatz beläuft sich auf 655.000 Euro.
Der Feuerschutzausschuss hat die Beschaffungsliste zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat, die Haushaltsmittel für die entsprechenden Beschaffungen einzuplanen. Die detaillierten Empfehlungen basieren auf der Sitzung des Ausschusses vom 12. September 2019.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 12.09.2019 · Feuerschutzausschuss (11. Sitzung)
- 5Heimatpreis 2019Zur Vorlage · 2019/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“ des Landes Nordrhein-Westfalen den Heimatpreis 2019 auszuschreiben. Nachdem die Bezirksregierung bereits die Bewilligung für die Stadt erteilt hat, liegt nun eine Beschlussvorlage vor, die die Kriterien für die Vergabe festlegt.
Die Auszeichnung richtet sich an Vereine, Organisationen und Projekte sowie an natürliche Personen, die sich ehrenamtlich und gemeinnützig engagieren. Als Schwerpunktkriterien wurden die Stärkung der lokalen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die nachhaltige Natur- und Landschaftspflege sowie die Pflege von Stadt- und Kulturgeschichte definiert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass das Engagement unentgeltlich erfolgt.
Für die Vergabe steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, welches in verschiedenen Varianten auf Einzelpreisträger oder mehrere Preisträger verteilt werden kann. Eine Jury, bestehend aus dem Bürgermeister und vier Vertretern aus lokalen Vereinen und Arbeitsgruppen, soll die eingereichten Bewerbungen sichten und dem Rat Vorschläge unterbreiten. Die endgültige Auswahl der Preistragenden erfolgt durch den Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Zudem wird der Verwaltung empfohlen, für das Jahr 2020 einen weiteren Förderantrag beim zuständigen Ministerium zu stellen, um den Heimatpreis im Rahmen des 25-jährigen Stadtjubiläums erneut auszuschreiben.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 660. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2019/0128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0128 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Änderung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Hellmannsweg, welche in einem räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ steht.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung durchgeführt. Während im Zuge der Bürgerbeteiligung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingingen, liegen zu den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange verschiedene Abwägungsvorschläge vor. Hierzu zählen unter anderem Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel sowie der Deutschen Bahn AG. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat in seinen Beratungen zu verschiedenen Punkten Empfehlungen ausgesprochen, wobei in einigen Fällen den Hinweisen der Behörden, wie etwa der Unteren Naturschutzbehörde, gefolgt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln nunmehr einstimmig, den Feststellungsbeschluss für die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen. Als Entscheidungsbegründung soll die Entwurfsbegründung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB übernommen werden. Die Vorlage war zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung am 18.09.2019 sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Am Hellmannsweg" im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0129 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel des Plans ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf einer ehemals als Gärtnerei genutzten Fläche. Der Rat der Stadt hatte bereits im Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss gefasert.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurde ein Anregung eines Bürgers geprüft, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Hellmannsweg und einem Spielplatz einzurichten. Die Verwaltung und der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahlen, dieser Anregung nicht zu folgen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Erschließung der Grundstücke über Privatwege erfolgt und eine öffentliche Wegeverbindung zum Spielplatz den Wegfall eines Garagenstellplatzes sowie zusätzlichen Aufwand für die Stadt bedeuten würde. Da der Spielplatz über bestehende Wohnbebauung und andere Wege erreichbar ist, wurde auf die Verbindung verzichtet.
Die Vorlage enthält zudem die Abwägung verschiedener Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung. Hierzu zählen Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, des Kreises Wesel, der Deutschen Telekom Technik GmbH, der Deutschen Bahn AG sowie des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen und die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung zu übernehmen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 84. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0131 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baumöglichkeiten im Bereich der Kreuzung Weseler Straße/B70 und der Straße Bransberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes zwischen dem 16. Juli und dem 16. August 2019 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits berücksichtigt ist. Der Kreis Wesel gab Anregungen zur Gartengestaltung und zu Nisthilfen, die zur Kenntnis genommen werden sollen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Nähe zur B70 und die Erschließung über den Höhenweg; die Verwaltung sieht hierbei die Einhaltung der Lärmschutzfestsetzungen sichergestellt.
Gegen die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstellung sprach sich der Ausschuss mit zehn zu vier Stimmen aus, da die Fläche als Wiesenfläche ohne Waldeigenschaft eingestuft wird. Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Leitungsrechten sowie Mitteilungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich eines Tiefflugkorridors sollen zur Kenntnis genommen werden. Auch die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen werden lediglich zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 9Nutzung eines als Spielplatzfläche ausgewiesenen Grundstücks (Up de Woort) im Ortsteil Dingden - erneute Beratung über die FolgenutzungZur Vorlage · 2019/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0132 befasst sich mit der künftigen Nutzung eines Grundstücks im Ortsteil Dingden (Up de Woort), das im Bebauungsplan Nr. 21 als Spielplatzfläche ausgewiesen ist. Nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln im April 2019 beschlossen hatte, eine bauliche Verortung des Grundstücks vorzusehen, wird nun eine erneute Beratung über eine alternative Nutzung angestrebt.
Grundlage ist eine Anregung einer Bürgerin, die die Anlage einer Streuobst- oder Wildblumenwiese vorschlägt. Die angrenzenden Nachbarn haben ihre Bereitschaft zur Pflege der Fläche erklärt. Während die Verwaltung zuvor eine bauliche Nutzung, etwa durch Wohnbebauung, in Erwägung gezogen hatte, empfiehlt die Fachabteilung nun die Umsetzung des ökologischen Ansatzes.
Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag unter Verweis auf den im Juli 2019 beschlossenen Klimanotstand der Stadt. Eine Grünfläche könne als Lebensraum für Insekten dienen, die Bodenversiegelung vermeiden und zur Regulierung des Wasserhaushalts beitragen. Zudem wird das Potenzial der Fläche als Bildungsstätte für nahegelegene Schulen und Kindergärten hervorgehoben. Planungsrechtlich wäre für die Umsetzung eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, um die Zweckbindung „Spielplatz“ in eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft umzuwandeln. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der Anregung zu folgen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Planung zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 10Ortsumgehung Brünen / Anschlussstelle A3 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.09.2019Zur Vorlage · 2019/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 19. September 2019 drei Anträge zum Thema Ortsumgehung Brünen und der Anschlussstelle an die A3 gestellt. Die Anträge beinhalten die Durchführung einer Bürgerversammlung in Brünen, um über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur geplanten Anschlussstelle an der A3 sowie zur Ortsumgehung zu informieren. Zudem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer Nord-Westumgehung in Verbindung mit einer Autobahnanschlußstelle an der K19, im Bereich Venninghauser Straße/Molkereiweg, zu prüfen. Ein dritter Punkt der Vorlage ist die Durchführung einer Bürgerbefragung, um ein Votum für oder gegen die Ortsumgehung einzuholen.
Die Anträge sollen in der Sitzung des Rates am 10. Oktober 2019 durch die Antragsteller erläutert werden. Dabei ist eine inhaltliche Konkretisierung der geplanten Bürgerversammlung und der Bürgerbefragung vorgesehen. Die Verwaltung vertritt in der Beschlussvorlage die Auffassung, dass es vor einer Entscheidung über die Antragspunkte zielführend ist, zunächst Gespräche auf Verwaltungsebene mit der Stadt Wesel sowie mit den zuständigen Stellen zu führen. Die Vorlage liegt zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 11Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP NRW) hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.09.2019Zur Vorlage · 2019/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 13. September 2019 den Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt Hamminkeln gegen den neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) klagt. Im Zentrum der Forderung steht die Regelung, wonach bei der Bedarfsfestlegung von Abgrabungsflächen bei einer Neuaufstellung des Regionalplanes ein Versorgungszeitraum von 25 Jahren statt der bisherigen 20 Jahre zu berücksichtigen ist. Alternativ wurde angeregt, sich der Klage des Kreises Wesel sowie der Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyen und Rheinberg anzuschließen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Ausweitung des Versorgungszeitraums Bestandteil der ersten Änderung des Landesentwicklungsplanes ist. Ein Rechtsgutachten, das im Rahmen der Klage des Kreises Wesel und der genannten Kommunen erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die landesplanerischen Festlegungen zur Zielqualität der Versorgungszeiträume und Fortschreibungen fehlerhaft sein könnten. Es wird angeführt, dass die Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung nicht erfüllt seien, da der Begriff des Bedarfs sowie die entsprechende Ermittlung nicht ausreichend definiert seien.
Die Verwaltung bewertet eine Einzelklage der Stadt Hamminkeln auf die spezifische Regelung zur Zeitdauer als nicht zielführend. Ein Anschluss an die Klage des Kreises Wesel wird von der Verwaltung ebenfalls nicht als erforderlich erachtet, da ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen des Normenkontrollverfahrens für alle betroffenen Kommunen verbindlich wäre. Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit 13 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 12Nahwärmenetz WertherbruchZur Vorlage · 2019/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0136 sieht den Bau eines Nahwärmenetzes im Stadtteil Wertherbruch vor. Ziel des Vorhabens ist es, die Wärmeversorgung städtischer Liegenschaften von fossilen Brennstoffen auf regenerative Energien umzustellen. Konkret sollen die Bürgerhalle, die Grundschule inklusive Turnhalle sowie das Feuerwehr- und Sportheim an das neue Netz angeschlossen werden. Die technische Basis bildet die Nutzung von Holz als nachwachsendem Brennstoff, wodurch eine Reduktion der CO2-Emissionen um etwa 71 Tonnen pro Jahr angestrebt wird.
Das geplante Netz umfasst eine Leitungslänge von 310 Metern und deckt einen Wärmebedarf von 290 kW ab. Die Gesamtkosten für das Nahwärmenetz werden inklusive Planungs- und Tiefbaukosten auf circa 644.138 Euro geschätzt. Im Vergleich zum Ersatz der bestehenden Ölheizungen durch Brennwertkessel, was Kosten von etwa 317.908 Euro verursachen würde, entstehen dadurch höhere Investitionskosten. Durch eine bereits bewilligte Förderung in Höhe von 200.000 Euro des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit reduzieren sich die Netto-Mehrkosten auf etwa 126.229 Euro.
Die wirtschaftliche Betrachtung geht von einer Amortisationszeit aus, die je nach Berechnungsmethode und Berücksichtigung von Instandsetzungsmaßnahmen der vorhandenen Öltanks zwischen etwa 9,8 und 11,6 Jahren liegt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, dem Vorschlag zu folgen und die erforderlichen Mittel im Produkt Hochbau für den Haushalt 2020 anzumelden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 13Pilotversuch: 4. Reinigungsstufe Zentralkläranlage hier: Förderprojekt zur Elimination von organischen Spurenstoffen auf der Kläranlage HamminkelnZur Vorlage · 2019/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant einen Pilotversuch auf der zentralen Kläranlage, um eine innovative vierte Reinigungsstufe zur Elimination von organischen Spurenstoffen zu testen. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll eine Technologie der Firma USONiQ installiert und in den Testbetrieb genommen werden, die auf einer Kombination aus Ultraschall und Ozonung basiert. Ziel des Projekts ist es, die Reinigungsleistung sowie die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens im Vergleich zu herkömmlichen Methoden zu bewerten.
Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen ergibt sich aus wasserrechtlichen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, da in der Vergangenheit Belastungen durch Mikroschadstoffe, wie etwa Arzneimittelreste, in den Gewässern des Isseleinzugsgebiets festgestellt wurden. Die Kläranlage Hamminkeln gilt aufgrund ihres hohen Anteils an Industrie- und Gewerbeabwässern sowie der Notwendigkeit, Verfärbungen im Abwasser zu reduzieren, als geeigneter Standort für diesen Test. Das Verfahren soll neben der Reduzierung von Spurenstoffen auch die Entkolorierung und die Desinfektion des Abwassers ermöglichen.
Der Umfang der Untersuchung umfasst die Installation einer Pilotanlage in Containern sowie die Prüfung einer biologischen Nachbehandlung mittels Sandfilter. Über einen Zeitraum von sechs Monaten soll im Dauerbetrieb ermittelt werden, welche Betriebsparameter eine 80-prozentige Elimination von Indikatorsubstanzen gewährleisten. Zudem werden die Bildung von Transformationsprodukten sowie die Leistungsfähigkeit des Systems unter wechselnden Wetterbedingungen und Belastungsprofilen analysiert.
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- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 26.09.2019 · Bauausschuss (12. Sitzung)
- 14Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg" hier: Vorlage des MietvertragesZur Vorlage · 2019/0148 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/0148 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Grundschule Ringenberg. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Folgenutzungen des Schulstandortes zu prüfen. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung der Immobilie keine belastbaren Angebote hervorgebracht hatte, wurde der ursprüngliche Vermarktungsbeschluss aufgehoben.
Der Neukirchener Erziehungsverein, der als Träger von staatlich genehmigten Ersatzschulen im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung tätig ist, hat Interesse an der Anmietung des Gebäudes bekundet. Nach einer gemeinsamen Begehung wurden der Verwaltung die für eine Nutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen mitgeteilt. Ein beauftragtes Planungsbüro ermittelte daraufhin die Kosten für die Sanierung und den Umbau, wobei neben den Anforderungen des Erziehungsvereins auch bestehende Baumängel, Brandschutzmaßnahmen sowie die Erneuerung der Heizungsanlage berücksichtigt wurden.
Nachdem die Verwaltung bereits im November 2018 mit der Fortsetzung der Verhandlungen beauftragt worden war, liegt nun ein unterschriebener Mietvertrag vor. Dieser enthält Anpassungen, die sich aus der Prüfung des Bauprogramms durch den Erziehungsverein ergeben haben. Der Bezug der Räumlichkeiten durch den Neukirchener Erziehungsverein ist für den 01.08.2021 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Mietvertrag zuzustimmen, damit im Anschluss die weitere Ausführungsplanung vergeben und die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden können.
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- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 15Erhöhung der Konzessionsabgabe der Wasserwerke Wittenhorst sowie deren Gewinnausschüttung zur weiteren HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 2019/0116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/0116 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Erhöhung der Konzessionsabgaben sowie der Gewinnbeteiligung der Wasserwerke Wittenhorst. Ziel der Vorlage war es, die Erlöse aus diesen Beteiligungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung der Stadt Hamminkeln zu steigern. Die Verwaltung plante, einen Antrag an die Geschäftsführung der Wasserwerke Wittenhorst zu stellen, um die bestehenden Abgaben und Gewinnbeteiligungen um etwa zehn Prozent zu erhöhen. Aktuell erhält die Stadt Hamminkeln Konzessionsabgaben in Höhe von rund 200.000 Euro sowie eine Gewinnbeteiligung von etwa 100.000 Euro. Eine Erhöhung um zehn Prozent hätte zu einem jährlichen Ertrag von etwa 30.000 Euro geführt.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine solche Steigerung der Beteiligungserlöse im Rahmen des Beteiligungsmanagements geprüft werden sollte, räumte jedoch ein, dass dies eine Erhöhung der Wasserpreise bei den Wasserwerken Wittenhorst zur Folge hätte. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sah zudem vor, den Bürgermeister anzuweisen, den Vertretern der Verbandsversammlung die Zustimmung zu diesem Antrag zu erteilen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 2. Oktober 2019 jedoch gegen die Vorlage gestimmt. Mit 14 Gegenstimmen empfahl das Gremium dem Rat, die Verwaltung nicht mit der Stellung eines entsprechenden Antrags zu beauftragen. Da der erste Teil des Beschlussvorschlags abgelehnt wurde, erübrigte sich die Entscheidung über den zweiten Teil der Vorlage.
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- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 16Vorlage des zweiten Quartalsberichts der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0111 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2019/0111 den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Die Vorlage der Fachdienste 20 enthält die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis Juni 2019.
Im Bereich der Erträge wurden in den ersten beiden Quartalen 38 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind 40 % des Planansatzes angefallen, wobei die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer erst im dritten Quartal verbucht werden. Bei der Gewerbesteuer wird derzeit eine Unterschreitung des Planansatzes um etwa 700.000 € prognostiziert. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen liegen bei 30 % des Planwerts, wobei die Landeszuweisungen für Asylbewerber aufgrund geringerer Zuweisungszahlen niedriger ausfallen als geplant. Die Zuwendungen für den Breitbandausbau werden erst im vierten Quartal erwartet.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte weisen mit 52 % eine höhere Ausnutzung des Planansatzes auf. Bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten wurden 53 % verbucht, während die Kostenerstattungen und Umlagen bereits 89 % des Plans erreicht haben. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen bei 24 %. Die Gesamtaufwendungen der Stadt belaufen sich in den ersten beiden Quartalen auf 38 % des geplanten Jahresbudgets.
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- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 17EU Förderung für "Nachhaltige Fruchtfolgeerweiterung durch Sommergetreide in wassersensiblen Gebieten am Beispiel alter Getreidesorten für das Back- und Brauhandwerk" hier: zusätzliche Stelle eines ProjektkoordinatorsZur Vorlage · 2019/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Beteiligung der Stadt Hamminkeln an dem EU-geförderten Projekt „Nachhaltige Fruchtfolgeerweiterung durch Sommergetreide in wassersensiblen Gebieten am Beispiel alter Getreidesorten für das Back- und Brauhandwerk“ vor. Ziel des Vorhabens ist es, durch den Anbau alter Getreidesorten Alternativen für die Bewirtschaftung von Flächen in Wasserschutzgebieten zu untersuchen. Dabei sollen betriebswirtschaftlich erfolgversprechende Anbauempfehlungen entwickelt werden, um die Nitrateinträge in das Grundwasser zu reduzieren und gleichzeitig die Vermarktungschancen für regionale Spezialitäten im Back- und Brauereigewerbe zu verbessern.
Im Rahmen der Projektförderung ist die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle in der Entgeltgruppe 8 für eine Dauer von drei Jahren vorgesehen. Die Stelle soll ab dem 1. Januar 2020 zur Projektkoordination dienen. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt zu 100 Prozent über Fördermittel, wobei die Stadt die Kosten halbjährlich vorfinanzieren muss. Das Projekt wird von der Landwirtschaftskammer NRW begleitet und umfasst als Kooperationspartner Unternehmen aus der lokalen Landwirtschaft sowie dem weiterverarbeitenden Gewerbe.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Einrichtung dieser Stelle im Rahmen der zweiten Änderung des Stellenplans 2019 zu befürworten, unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrages.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 18Zweite Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2019/0143 die zweite Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019 vor. Ziel der Änderung ist es, neu entstandene Stellenbedarfe zu decken, um Besetzungsverfahren noch im laufenden Jahr durchführen zu können. Der Entwurf sieht einen Zuwachs von 7,00 Stellen vor, wodurch sich der Umfang von 162,00 auf 169,00 Stellen erhöht.
Die Erweiterung umfasst verschiedene Fachbereiche. Im Bereich der Organisationsangelegenheiten wird eine Stelle für die Verwaltungsdigitalisierung zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems vorgeschlagen. Im Personalmanagement wird eine Ingenieurstelle für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie die Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beantragt. Für den Bereich Sportstätten ist eine halbe Stelle für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe vorgesehen, um die Kosten für Honorarkräfte zu senken.
Im Bereich Bauordnung wird eine Ingenieurstelle für Hochbau oder Architektur zur Besetzung nach einer erfolglosen Ausschreibung einer Anwärterstelle vorgeschlagen. Für den Tiefbau wird eine Ingenieurstelle zur Umsetzung der integrierten kommunalen Entwicklungskonzepte (IKEK/ISEK) sowie zur Bauüberwachung und Förderverwaltung beantragt. Zudem sieht der Plan zwei Stellen für die Pflege städtischer Bäume im Bauhof vor, um den gesetzlichen Anforderungen der Baumprüfung nachzukommen. Darüber hinaus wird auf einen Antrag der SPD-Fraktion zur Entfristung der Stelle des Klimamanagements verwiesen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 19Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2020Zur Vorlage · 2019/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2020 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist der erwartete Personalbedarf, da im Zeitraum von 2021 bis 2025 voraussichtlich 15 Stellen im kommunalen Bereich vakant werden. Um diesen Bedarf zu decken, sieht die Planung vor, einen Teil der Nachfolge durch eigene Ausbildung zu sichern.
Für das Jahr 2020 wird vorgeschlagen, verschiedene Ausbildungsbereiche zu besetzen. Im Bereich der Verwaltung sollen Ausbildungsplätze für Inspektoranwärter sowie für Verwaltungswirte zur Verfügung gestellt werden. Im gewerblichen Bereich ist die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb sowie ein Platz für eine Fachkraft für Abwassertechnik auf der Kläranlage vorgesehen.
Zudem soll im Bereich der Kinderbetreuung eine Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher eingerichtet werden. Ergänzend dazu sollen Plätze für den Bundesfreiwilligendienst im Kindergarten Am Bach sowie an den Schulen bereitgestellt werden. Die jährlichen Aufwendungen für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 42.000 Euro geschätzt und sollen in die Haushaltsplanungen ab 2020 einfließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer entsprechenden Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 20Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Besetzung des KlimabeiratesZur Vorlage · 2019/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0135 befasst sich mit der Besetzung des Klima- und Umweltbeirats der Stadt Hamminkeln auf Grundlage eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im Vorfeld der Vorlage fand im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung eine Beratung statt, bei der die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen wurde. Diese Gruppe hatte die Aufgabe, Fragen zu Aufgaben, Kompetenzen, Größe, Zuständigkeit und der Geschäftsordnung des Beirats zu klären.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, die in der Vorlage enthaltenen inhaltlichen Punkten zu folgen und die Verwaltung mit der Erstellung einer Geschäftsordnung zu beauftragen. Für die Besetzung des Klima- und Umweltbeirats schlägt der Ausschuss eine Zusammensetzung aus insgesamt 14 Vertretungen vor. Diese umfasst jeweils eine Person aus den Bereichen Schüler, Jugendliche, Wissenschaft der Energiewirtschaft, Technik, Verbraucherzentrale NRW, Forum Senioren, Energieversorger, Kreisbauernschaft, NABU Hamminkeln und ADFC Hamminkeln sowie zwei Vertreter der Werbegemeinschaften und zwei Vertreter der Verwaltung.
Gegen den Vorschlag, zusätzlich zu dieser Besetzung auch einen Vertreter der Fraktionen im Beirat zu verankern, sprach sich der Ausschuss mit 12 Gegenstimmen, einer Ja-Stimme und einer Enthaltung aus. Die Vorlage war für die Sitzung des Ausschusses am 18. September 2019 und für die Ratssitzung am 10. Oktober 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 18.09.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (34. Sitzung)
- 21Nachbesetzung des Arbeitskreises IntegrationZur Vorlage · 2019/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0146 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Arbeitskreises Integration in Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus dem Arbeitskreis, welches sie Mitte September 2019 mit sofortiger Wirkung mitgeteilt hat.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln setzt der Rat Arbeitskreise und Beiräte ein, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds sieht das Verfahren vor, dass die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, eine Nachfolge wählen.
Die CDU-Fraktion hat für die Nachbesetzung ein Ratsmitglied vorgeschlagen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss im Rat ausreichend. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister gemäß den geltenden Regelungen kein Stimmrecht bei der Wahl besitzt. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor, den Arbeitskreis Integration mit dem vorgeschlagenen Ratsmitglied neu zu besetzen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 22Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 23Mitteilungen und Anfragen