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Beschlussvorlage

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Rohstraße" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2019/0131 10.10.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0131 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Rohstraße“ im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Baumöglichkeiten im Bereich der Kreuzung Weseler Straße/B70 und der Straße Bransberg. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes zwischen dem 16. Juli und dem 16. August 2019 gingen verschiedene Stellungnahmen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Flächen auf Kampfmittel, was laut Verwaltung bereits berücksichtigt ist. Der Kreis Wesel gab Anregungen zur Gartengestaltung und zu Nisthilfen, die zur Kenntnis genommen werden sollen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verwies auf die Nähe zur B70 und die Erschließung über den Höhenweg; die Verwaltung sieht hierbei die Einhaltung der Lärmschutzfestsetzungen sichergestellt.

Gegen die Forderung des Landesbetriebes Wald und Holz nach einer Ersatzaufforstellung sprach sich der Ausschuss mit zehn zu vier Stimmen aus, da die Fläche als Wiesenfläche ohne Waldeigenschaft eingestuft wird. Hinweise der Innogy Netze Deutschland GmbH zu Leitungsrechten sowie Mitteilungen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich eines Tiefflugkorridors sollen zur Kenntnis genommen werden. Auch die Informationen der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen werden lediglich zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung zu fassen.

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