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Beschlussvorlage

Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP NRW) hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.09.2019

2019/0149 10.10.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 13. September 2019 den Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt Hamminkeln gegen den neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) klagt. Im Zentrum der Forderung steht die Regelung, wonach bei der Bedarfsfestlegung von Abgrabungsflächen bei einer Neuaufstellung des Regionalplanes ein Versorgungszeitraum von 25 Jahren statt der bisherigen 20 Jahre zu berücksichtigen ist. Alternativ wurde angeregt, sich der Klage des Kreises Wesel sowie der Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyen und Rheinberg anzuschließen.

Die Verwaltung führt aus, dass die Ausweitung des Versorgungszeitraums Bestandteil der ersten Änderung des Landesentwicklungsplanes ist. Ein Rechtsgutachten, das im Rahmen der Klage des Kreises Wesel und der genannten Kommunen erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die landesplanerischen Festlegungen zur Zielqualität der Versorgungszeiträume und Fortschreibungen fehlerhaft sein könnten. Es wird angeführt, dass die Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung nicht erfüllt seien, da der Begriff des Bedarfs sowie die entsprechende Ermittlung nicht ausreichend definiert seien.

Die Verwaltung bewertet eine Einzelklage der Stadt Hamminkeln auf die spezifische Regelung zur Zeitdauer als nicht zielführend. Ein Anschluss an die Klage des Kreises Wesel wird von der Verwaltung ebenfalls nicht als erforderlich erachtet, da ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen des Normenkontrollverfahrens für alle betroffenen Kommunen verbindlich wäre. Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit 13 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen.

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