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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Biodiversität stärken – landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinden umweltgerecht bewirtschaften hier: Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0145 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die durch die Kreisgruppe Wesel des BUND für Umwelt und Naturschutz eingereicht wurde. Ziel der Anregung ist die Stärkung der Biodiversität durch eine umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Stadt Hamminkeln.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche für die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung verpachtet. Zusätzlich existieren rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen, die bereits mit Bewirtschaftungseinschränkungen belegt sind. Seitens der Verwaltung wird die Möglichkeit erörtert, im Rahmen künftiger Neuverpachungen spezifische Beschränkungen und Auflagen zur Bewirtschaftung in die Pachtverträge aufzunehmen, um den Zielen der Anregung zu entsprechen.
Zuständig für die Bearbeitung der Anregung ist laut Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung sieht jedoch neben diesem Gremium auch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den künftig zu gründenden Klima- und Umweltbeirat in der Zuständigkeit. Aufgrund der geplanten Gründung des Klima- und Umweltbeirates wird empfohlen, die Angelegenheit zunächst diesem Gremium zur Beratung zuzuführen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Klima- und Umweltbeirat zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 3Heimatpreis 2019Zur Vorlage · 2019/0127 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“ des Landes Nordrhein-Westfalen den Heimatpreis 2019 auszuschreiben. Nachdem die Bezirksregierung bereits die Bewilligung für die Stadt erteilt hat, liegt nun eine Beschlussvorlage vor, die die Kriterien für die Vergabe festlegt.
Die Auszeichnung richtet sich an Vereine, Organisationen und Projekte sowie an natürliche Personen, die sich ehrenamtlich und gemeinnützig engagieren. Als Schwerpunktkriterien wurden die Stärkung der lokalen Identität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die nachhaltige Natur- und Landschaftspflege sowie die Pflege von Stadt- und Kulturgeschichte definiert. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass das Engagement unentgeltlich erfolgt.
Für die Vergabe steht ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro zur Verfügung, welches in verschiedenen Varianten auf Einzelpreisträger oder mehrere Preisträger verteilt werden kann. Eine Jury, bestehend aus dem Bürgermeister und vier Vertretern aus lokalen Vereinen und Arbeitsgruppen, soll die eingereichten Bewerbungen sichten und dem Rat Vorschläge unterbreiten. Die endgültige Auswahl der Preistragenden erfolgt durch den Rat in einer nichtöffentlichen Sitzung.
Zudem wird der Verwaltung empfohlen, für das Jahr 2020 einen weiteren Förderantrag beim zuständigen Ministerium zu stellen, um den Heimatpreis im Rahmen des 25-jährigen Stadtjubiläums erneut auszuschreiben.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 4Erhöhung der Konzessionsabgabe der Wasserwerke Wittenhorst sowie deren Gewinnausschüttung zur weiteren HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 2019/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0116 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Erhöhung der Konzessionsabgaben sowie der Gewinnbeteiligung der Wasserwerke Wittenhorst. Ziel der Vorlage war es, die Erlöse aus diesen Beteiligungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung der Stadt Hamminkeln zu steigern. Die Verwaltung plante, einen Antrag an die Geschäftsführung der Wasserwerke Wittenhorst zu stellen, um die bestehenden Abgaben und Gewinnbeteiligungen um etwa zehn Prozent zu erhöhen. Aktuell erhält die Stadt Hamminkeln Konzessionsabgaben in Höhe von rund 200.000 Euro sowie eine Gewinnbeteiligung von etwa 100.000 Euro. Eine Erhöhung um zehn Prozent hätte zu einem jährlichen Ertrag von etwa 30.000 Euro geführt.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine solche Steigerung der Beteiligungserlöse im Rahmen des Beteiligungsmanagements geprüft werden sollte, räumte jedoch ein, dass dies eine Erhöhung der Wasserpreise bei den Wasserwerken Wittenhorst zur Folge hätte. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag sah zudem vor, den Bürgermeister anzuweisen, den Vertretern der Verbandsversammlung die Zustimmung zu diesem Antrag zu erteilen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 2. Oktober 2019 jedoch gegen die Vorlage gestimmt. Mit 14 Gegenstimmen empfahl das Gremium dem Rat, die Verwaltung nicht mit der Stellung eines entsprechenden Antrags zu beauftragen. Da der erste Teil des Beschlussvorschlags abgelehnt wurde, erübrigte sich die Entscheidung über den zweiten Teil der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 5Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP NRW) hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 13.09.2019Zur Vorlage · 2019/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 13. September 2019 den Antrag gestellt, dass der Rat der Stadt Hamminkeln gegen den neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW) klagt. Im Zentrum der Forderung steht die Regelung, wonach bei der Bedarfsfestlegung von Abgrabungsflächen bei einer Neuaufstellung des Regionalplanes ein Versorgungszeitraum von 25 Jahren statt der bisherigen 20 Jahre zu berücksichtigen ist. Alternativ wurde angeregt, sich der Klage des Kreises Wesel sowie der Kommunen Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyen und Rheinberg anzuschließen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Ausweitung des Versorgungszeitraums Bestandteil der ersten Änderung des Landesentwicklungsplanes ist. Ein Rechtsgutachten, das im Rahmen der Klage des Kreises Wesel und der genannten Kommunen erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die landesplanerischen Festlegungen zur Zielqualität der Versorgungszeiträume und Fortschreibungen fehlerhaft sein könnten. Es wird angeführt, dass die Anforderungen an ein Ziel der Raumordnung nicht erfüllt seien, da der Begriff des Bedarfs sowie die entsprechende Ermittlung nicht ausreichend definiert seien.
Die Verwaltung bewertet eine Einzelklage der Stadt Hamminkeln auf die spezifische Regelung zur Zeitdauer als nicht zielführend. Ein Anschluss an die Klage des Kreises Wesel wird von der Verwaltung ebenfalls nicht als erforderlich erachtet, da ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rahmen des Normenkontrollverfahrens für alle betroffenen Kommunen verbindlich wäre. Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit 13 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme empfohlen, dem Antrag nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 6EU Förderung für "Nachhaltige Fruchtfolgeerweiterung durch Sommergetreide in wassersensiblen Gebieten am Beispiel alter Getreidesorten für das Back- und Brauhandwerk" hier: zusätzliche Stelle eines ProjektkoordinatorsZur Vorlage · 2019/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die Beteiligung der Stadt Hamminkeln an dem EU-geförderten Projekt „Nachhaltige Fruchtfolgeerweiterung durch Sommergetreide in wassersensiblen Gebieten am Beispiel alter Getreidesorten für das Back- und Brauhandwerk“ vor. Ziel des Vorhabens ist es, durch den Anbau alter Getreidesorten Alternativen für die Bewirtschaftung von Flächen in Wasserschutzgebieten zu untersuchen. Dabei sollen betriebswirtschaftlich erfolgversprechende Anbauempfehlungen entwickelt werden, um die Nitrateinträge in das Grundwasser zu reduzieren und gleichzeitig die Vermarktungschancen für regionale Spezialitäten im Back- und Brauereigewerbe zu verbessern.
Im Rahmen der Projektförderung ist die Einrichtung einer zusätzlichen halben Stelle in der Entgeltgruppe 8 für eine Dauer von drei Jahren vorgesehen. Die Stelle soll ab dem 1. Januar 2020 zur Projektkoordination dienen. Die Finanzierung der Personalkosten erfolgt zu 100 Prozent über Fördermittel, wobei die Stadt die Kosten halbjährlich vorfinanzieren muss. Das Projekt wird von der Landwirtschaftskammer NRW begleitet und umfasst als Kooperationspartner Unternehmen aus der lokalen Landwirtschaft sowie dem weiterverarbeitenden Gewerbe.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, dem Rat die Einrichtung dieser Stelle im Rahmen der zweiten Änderung des Stellenplans 2019 zu befürworten, unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrages.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 7Zweite Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019Zur Vorlage · 2019/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 2019/0143 die zweite Änderung des Stellenplans für das Jahr 2019 vor. Ziel der Änderung ist es, neu entstandene Stellenbedarfe zu decken, um Besetzungsverfahren noch im laufenden Jahr durchführen zu können. Der Entwurf sieht einen Zuwachs von 7,00 Stellen vor, wodurch sich der Umfang von 162,00 auf 169,00 Stellen erhöht.
Die Erweiterung umfasst verschiedene Fachbereiche. Im Bereich der Organisationsangelegenheiten wird eine Stelle für die Verwaltungsdigitalisierung zur Einführung eines Dokumentenmanagementsystems vorgeschlagen. Im Personalmanagement wird eine Ingenieurstelle für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie die Aufgaben des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beantragt. Für den Bereich Sportstätten ist eine halbe Stelle für einen Fachangestellten für Bäderbetriebe vorgesehen, um die Kosten für Honorarkräfte zu senken.
Im Bereich Bauordnung wird eine Ingenieurstelle für Hochbau oder Architektur zur Besetzung nach einer erfolglosen Ausschreibung einer Anwärterstelle vorgeschlagen. Für den Tiefbau wird eine Ingenieurstelle zur Umsetzung der integrierten kommunalen Entwicklungskonzepte (IKEK/ISEK) sowie zur Bauüberwachung und Förderverwaltung beantragt. Zudem sieht der Plan zwei Stellen für die Pflege städtischer Bäume im Bauhof vor, um den gesetzlichen Anforderungen der Baumprüfung nachzukommen. Darüber hinaus wird auf einen Antrag der SPD-Fraktion zur Entfristung der Stelle des Klimamanagements verwiesen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 8Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2020Zur Vorlage · 2019/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für das Jahr 2020 in der Stadtverwaltung Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist der erwartete Personalbedarf, da im Zeitraum von 2021 bis 2025 voraussichtlich 15 Stellen im kommunalen Bereich vakant werden. Um diesen Bedarf zu decken, sieht die Planung vor, einen Teil der Nachfolge durch eigene Ausbildung zu sichern.
Für das Jahr 2020 wird vorgeschlagen, verschiedene Ausbildungsbereiche zu besetzen. Im Bereich der Verwaltung sollen Ausbildungsplätze für Inspektoranwärter sowie für Verwaltungswirte zur Verfügung gestellt werden. Im gewerblichen Bereich ist die Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für Gärtner im Garten- und Landschaftsbau in Kooperation mit einem örtlichen Betrieb sowie ein Platz für eine Fachkraft für Abwassertechnik auf der Kläranlage vorgesehen.
Zudem soll im Bereich der Kinderbetreuung eine Stelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher eingerichtet werden. Ergänzend dazu sollen Plätze für den Bundesfreiwilligendienst im Kindergarten Am Bach sowie an den Schulen bereitgestellt werden. Die jährlichen Aufwendungen für die Vergütung der Auszubildenden werden auf etwa 42.000 Euro geschätzt und sollen in die Haushaltsplanungen ab 2020 einfließen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer entsprechenden Empfehlung an den Rat beschlossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2019 · Rat (38. Sitzung)
- 02.10.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (28. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen