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Beschlussvorlage

Biodiversität stärken – landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinden umweltgerecht bewirtschaften hier: Anregung gem. § 24 GO NRW

2019/0145 02.10.2019 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0145 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 GO NRW, die durch die Kreisgruppe Wesel des BUND für Umwelt und Naturschutz eingereicht wurde. Ziel der Anregung ist die Stärkung der Biodiversität durch eine umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Stadt Hamminkeln.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche für die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung verpachtet. Zusätzlich existieren rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen, die bereits mit Bewirtschaftungseinschränkungen belegt sind. Seitens der Verwaltung wird die Möglichkeit erörtert, im Rahmen künftiger Neuverpachungen spezifische Beschränkungen und Auflagen zur Bewirtschaftung in die Pachtverträge aufzunehmen, um den Zielen der Anregung zu entsprechen.

Zuständig für die Bearbeitung der Anregung ist laut Hauptsatzung der Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung sieht jedoch neben diesem Gremium auch den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie den künftig zu gründenden Klima- und Umweltbeirat in der Zuständigkeit. Aufgrund der geplanten Gründung des Klima- und Umweltbeirates wird empfohlen, die Angelegenheit zunächst diesem Gremium zur Beratung zuzuführen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Klima- und Umweltbeirat zu verweisen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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