Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg" hier: Vorlage des Mietvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0148 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Grundschule Ringenberg. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Folgenutzungen des Schulstandortes zu prüfen. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung der Immobilie keine belastbaren Angebote hervorgebracht hatte, wurde der ursprüngliche Vermarktungsbeschluss aufgehoben.
Der Neukirchener Erziehungsverein, der als Träger von staatlich genehmigten Ersatzschulen im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung tätig ist, hat Interesse an der Anmietung des Gebäudes bekundet. Nach einer gemeinsamen Begehung wurden der Verwaltung die für eine Nutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen mitgeteilt. Ein beauftragtes Planungsbüro ermittelte daraufhin die Kosten für die Sanierung und den Umbau, wobei neben den Anforderungen des Erziehungsvereins auch bestehende Baumängel, Brandschutzmaßnahmen sowie die Erneuerung der Heizungsanlage berücksichtigt wurden.
Nachdem die Verwaltung bereits im November 2018 mit der Fortsetzung der Verhandlungen beauftragt worden war, liegt nun ein unterschriebener Mietvertrag vor. Dieser enthält Anpassungen, die sich aus der Prüfung des Bauprogramms durch den Erziehungsverein ergeben haben. Der Bezug der Räumlichkeiten durch den Neukirchener Erziehungsverein ist für den 01.08.2021 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Mietvertrag zuzustimmen, damit im Anschluss die weitere Ausführungsplanung vergeben und die Baumaßnahmen ausgeschrieben werden können.
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