Bestellung einer Tariflich Beschäftigten zur Rechnungsprüferin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine tariflich Beschäftigte zur Rechnungsprüferin der örtlichen Rechnungsprüfung zu bestellen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass die Person mit sofortiger Wirkung in dieses Amt berufen wird.
Hintergrund der Vorlage ist die Besetzung einer 0,5-Stelle für die technische Prüfung, die nach einer öffentlichen Ausschreibung zum 1. November 2019 erfolgt ist. Die Bestellung der Rechnungsprüferin erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. r) GO in Verbindung mit § 101 Abs. 4 GO. Der Rat der Stadt Hamminkeln ist gemäß dieser Rechtsgrundlage für die Bestellung der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung zuständig. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2019 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019kein Ergebnis hinterlegt