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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Biodiversität stärken - landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der Gemeinde umweltgerecht bewirtschaften - Anregung gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2019/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0167 befasst sich mit einer Anregung des BUND für Umwelt und Naturschutz – Kreisgruppe Wesel gemäß § 24 GO NRW. Ziel der Anregung ist die umweltgerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Eigentum der Gemeinde Hamminkeln, um die Biodiversität zu stärken.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt derzeit etwa 24 Hektar Fläche zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sowie rund 16 Hektar als ökologische Ausgleichsflächen mit Bewirtschaftungseinschränkungen führt. Die aktuellen Pachtzinsen belaufen sich auf 500 Euro pro Hektar und Jahr, was jährliche Einnahmen von etwa 11.000 Euro generiert. Die Verwaltung stellt fest, dass eine Umsetzung der vorgeschlagenen Bewirtschaftungseinschränkungen eine Senkung des Pachtzinses auf circa 250 Euro pro Hektar erfordern könnte, was zu einem Rückgang der Einnahmen um voraussichtlich 4.000 bis 5.000 Euro pro Jahr führen würde. Eine entsprechende Aufnahme von Auflagen in Pachtverträge wird im Rahmen von Neuverpachungen als grundsätzlich möglich erachtet.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Anregung in seiner Sitzung am 20.11.2019 mit sieben Ja-Stimmen und acht Gegenstimmen abgelehnt. Damit wurde auch die Weiterleitung des Antrages an den Haupt- und Finanzausschuss zurückgewiesen, weshalb die Verwaltung empfahl, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 3Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/21Zur Vorlage · 2019/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0157 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/21 in Hamminkeln. Basierend auf den Planzahlen des Kreises Wesel ergibt sich für das gesamte Stadtgebiet eine Versorgungsprognose von 102 %. Während im Ortsteil Mehrhoog die Beibehaltung einer Containerlösung zur Deckung des Bedarfs vorgesehen ist, weist der Ortsteil Dingden eine Unterversorgung von 95 % auf.
Für die Einrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog sieht die Vorlage die Übernahme von Betriebskostenanteilen in Höhe von etwa 20.000 Euro vor, um die zusätzlichen Plätze über die pastorale Grundversorgung hinaus zu sichern. In Dingden wird vorgeschlagen, die Einrichtung „Kiga am Bach“ von 3,5 auf 4 Gruppen zu erweitern, was ab dem 01.08.2020 eine Aufstockung des Personals um eine Vollzeitstelle erfordert.
Die Vorlage thematisiert zudem die geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Diese sieht Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, eine Platzausbaugarantie sowie ein beitragsfreies Jahr für Familien vor. Durch die Reform wird eine Senkung des Trägeranteils für kommunale Einrichtungen von 21 % auf 12,5 % erwartet, was zu einer potenziellen Einsparung von circa 32.800 Euro führen könnte. Gleichzeitig wird aufgrund steigender Kosten beim Jugendhilfeträger mit einer Erhöhung der Kreisumlage gerechnet. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Kostenübernahme in Mehrhoog sowie die Erweiterung der Gruppe in Dingden zu beschließen und die Verwaltung mit der Nachmeldung erforderlicher Mittel zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 21.11.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung)
- 4Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2020/2021Zur Vorlage · 2019/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2020/2021. Zur Ermittlung dieser Zahl wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im zu bildenden ersten Jahrgang durch den Divisor 23 geteilt. Basierend auf den aktuellen Anmeldungen und den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre wird eine Gesamtzahl von 254 Kindern in den Eingangsklassen prognostiziert. Daraus ergibt sich eine kommunale Klassenrichtzahl von insgesamt 12 Eingangsklassen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren mit dieser Anzahl an Eingangsklassen zu rechnen ist. Ein jährliches Monitoring zur Schulentwicklungsplanung weist zudem auf eine Stabilität der statistischen Daten für die Grundschulen im Stadtgebiet hin.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, die Klassenrichtzahl auf 12 Eingangsklassen festzusetzen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte soll wie folgt erfolgen: An der Grundschule Brünen sind zwei Eingangsklassen vorgesehen, an der Grundschule Dingden drei und an der Grundschule Hamminkeln ebenfalls drei Klassen. Für die Grundschule Mehrhoog ist die Bildung von vier Eingangsklassen vorgesehen, wobei eine davon am Teilstandort Wertherbruch stattfinden soll. Der Ausschuss hat diese Empfehlung einstimmig abgegeben.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 21.11.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung)
- 5Entwicklung der Offenen Ganztagsschule in der Stadt Hamminkeln und erforderliche MaßnahmenZur Vorlage · 2019/0159 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0159 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Entwicklung der offenen Ganztagsschule (OGS) in Hamminkeln sowie den daraus resultierenden baulichen Notwendigkeiten. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist ein Anstieg der OGS-Teilnehmenden von etwa 24,6 Prozent auf rund 37,9 Prozent im Schuljahr 2019/2020 zu verzeichnen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt an dem bereits beschlossenen Grundsatz festhalten soll, Plätze bedarfsorientiert vorzuhalten, um die Planungssicherheit für Familien zu gewährleisten, auch wenn eine Beschränkung der Plätze zur Kosteneinsparung möglich wäre.
Neben der Platzentwicklung wird ein steigender Raumbedarf festgestellt. Während der Teilstandort Wertherbruch aktuell erweitert wird, ist durch den Neubau der Grundschule Mehrhoog eine künftige gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten möglich. Für die Gemeinschaftsgrundschule Hamminkeln wird jedoch ein Ausbau als notwendig erachtet, da die Schülerzahlen stabil auf einem dreizügigen Niveau erwartet werden. Zudem besteht an diesem Standort Bedarf an einer Anpassung der Raumausstattung sowie an Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, da die Kapazitäten der Mensa und der Schulküche nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfiehlt dem Rat, an der bedarfsorientierten Vorhaltung der OGS-Plätze festzuhalten. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planung für einen Um- oder Ergänzungsbau der Grundschule Hamminkeln für den Zeitraum 2020/2021 vorzunehmen und die entsprechenden Baumaßnahmen für das Schuljahr 2021/2022 einzuplanen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 21.11.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung)
- 6Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht eine Novellierung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für die offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage der Vorlage ist ein im Juli 2019 beschlossener Referenzrahmen zur Konkretisierung der Qualitätsstandards an den Grundschulen.
Mit der Umsetzung dieses Referenzrahmens werden die prognostizierten Aufwendungen pro Kind von etwa 2.250 Euro im Schuljahr 2019/2020 auf voraussichtlich 3.000 Euro ab dem Schuljahr 2020/2021 steigen. Zur Refinanzierung dieser Kosten ist eine Anpassung der Elternbeiträge vorgesehen, die neben Landeszuschüssen und städtischen Zuschüssen die Finanzierung der Qualitätssteigerung sicherstellen soll. Die neue Beitragsstaffelung orientiert sich am jährlichen Einkommen und sieht ab dem 1. August 2020 sowie ab dem 1. August 2021 Änderungen der monatlichen Gebühren vor. Für Einkommen bis 25.000 Euro bleibt der Beitrag unverändert bei null Euro.
Die Verwaltung prognostiziert durch die Erhöhung der Beiträge ab dem 1. August 2020 jährliche Mehreinnahmen von etwa 15.378 Euro, die ab dem 1. August 2021 um weitere etwa 8.800 Euro ergänzt werden sollen. Der Entwurf zur Änderung der Satzung wurde in Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen erarbeitet. Sowohl der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport als auch der Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage mit jeweils einer Gegenstimme empfohlen, den Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 21.11.2019 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (21. Sitzung)
- 7Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0152 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der möglichen Änderung der Straßenbaubeitragssatzung. Hintergrund der Untersuchung ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes, der im Oktober 2019 im Landtag beraten wurde.
Im Rahmen der Beratungen zum Ausbau der Sachsenstraße hatte der Bauausschuss am 26. September 2019 die Entscheidung über eine Anpassung der Satzung angeregt. Die Verwaltung stellt in der Vorlage jedoch fest, dass zum aktuellen Zeitpunkt kein Bedarf für eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung besteht. Dies begründet sich damit, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Billigkeitsregelungen bei einer endgültigen Verabschiedung unmittelbar gelten würden und somit keine satzungsrechtliche Umsetzung auf kommunaler Ebene erfordern. Ein angekündigtes landeseigenes Förderprogramm zur Entlastung der Beitragspflichtigen ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs, sondern ist Gegenstand der Haushaltsberatungen des Landtages.
Sollte sich nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung eine Notwendigkeit zur Anpassung der örtlichen Satzung ergeben, wird die Verwaltung einen entsprechenden Entwurf zur Beratung vorlegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Straßenbaubeitragssatzung in der bisherigen Fassung beizubehalten.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 82. Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 2019/0153 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht eine zweite Änderung der Hundesteuersatzung vor. Hintergrund der Vorlage ist ein Anregung der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling, die eine Erhöhung der Hundesteuer sowie der damit verbundenen Verwaltungsgebühren in Betracht zog.
Die Verwaltung führt aus, dass für die reine An- oder Abmeldung von Hunden keine Verwaltungsgebühr erhoben wird, da es sich um die Erfüllung steuerlicher Pflichten handelt. Eine Gebühr fällt jedoch bei der Anzeige der Hundehaltung gemäß dem Landeshundegesetz an, welche sich auf 25,00 Euro beläuft.
Die aktuellen Hundesteuersätze wurden zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Die Verwaltung schlägt vor, die Sätze zum 1. Januar 2020 um jeweils 12,00 Euro pro Hund zu erhöhen. Bei einer Anzahl von etwa 3.400 steuerpflichtigen Hunden würde dies zu einer Steigerung des jährlichen Steueraufkommens um circa 40.000 Euro auf insgesamt rund 260.000 Euro führen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Hamminkeln geprüft. Er empfiehlt, die zweite Änderung der Hundesteuersatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen, wobei eine Anpassung des Satzes für die Haltung eines einzelnen Hundes auf 60,00 Euro vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 96. Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2019/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die sechste Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling soll der Steuersatz für Geldspielgeräte von bisher 4 % auf 5 % erhöht werden. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Spieleinsatz, der bereits seit Juli 2014 als Maßstab verwendet wird.
Nach Angaben der Verwaltung beläuft sich das derzeitige Steueraufkommen aus Geldspielgeräten auf etwa 20.000 Euro pro Quartal. Durch die geplante Erhöhung des Satzes wird mit einer Steigerung des jährlichen Aufkommens um 20.000 Euro auf insgesamt 100.000 Euro gerechnet. Neben der Generierung von Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben wird als weiterer Zweck eine Lenkungsfunktion zur Eindämmung von Spielsucht angeführt.
Die Anzahl der in Betrieb befindlichen Spielgeräte in der Stadt hat sich auf 20 reduziert, was die Verwaltung auf Änderungen im Glücksspielrecht zurückführt. Aktuell werden fünf Geräte in Gaststätten und an anderen Orten betrieben. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erhöhung auf 5 % keine erdrosselnde Wirkung entfaltet und die Berufsfreiheit der Betreiber nicht einschränkt. Dabei wird auf die Rechtsprechung sowie auf vergleichbare Steuersätze in anderen Kommunen des Kreises Wesel verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 1015. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2019/0170 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0170 behandelt die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln für das Jahr 2020. Die Kalkulation sieht eine Senkung der Gebührensätze im Vergleich zum Vorjahr vor. Konkret reduziert sich die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß von 150,94 € auf 143,84 €, für ein 240-Liter-Gefäß von 188,86 € auf 178,40 € und für ein 1.100-Liter-Gefäß von 463,78 € auf 428,96 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall sinkt von 0,79 € auf 0,72 € pro Kilogramm.
Grund für diese Anpassung ist die Verringerung des umlagefähigen Aufwandes von 2.615.304 € auf 2.465.073 €. Dieser Rückgang wird durch eine höhere Erstattung des Kreises Wesel in Höhe von 180.351 € sowie die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2018 in Höhe von 101.722,35 € begründet. Der Überschuss resultiert aus der Einbeziehung periodenfremder Erträge, die sich aus Schadensersatzleistungen und Erstattungen des Unternehmers sowie des Kreises Wesels zusammensetzen.
Die Verwaltung legte die Vorlage zur Beratung vor, wobei der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Verabschiedung der Satzung empfahl. Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch auf die Ratssitzung vertagt, sodass zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung keine formelle Beschlussempfehlung des Ausschusses vorlag.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 1112. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2019/0171 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/0171 liegt ein Entwurf zur 12. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vor. Die Verwaltung hat die Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auf Basis einer neuen Kalkulation für das Jahr 2020 angepasst.
Nach den vorliegenden Berechnungen erhöht sich die Schmutzwassergebühr von 2,63 € pro Kubikmeter im Jahr 2019 auf 2,77 € pro Kubikmeter im Jahr 2020. Parallel dazu steigt die Niederschlagswassergebühr von 0,84 € pro Quadratmeter auf 0,91 € pro Quadratmeter an. Als Ursache für diese Anpassung führt die Verwaltung einen Anstieg des gebührenpflichtigen Aufwandes von rund 5,17 Millionen Euro auf etwa 5,25 Millionen Euro sowie einen geringeren Überschuss aus dem Vorvorjahr an. Während in der Kalkulation für 2019 noch ein Überschuss aus 2017 in Höhe von 370.745 € berücksichtigt werden konnte, beläuft sich der für 2020 angesetzte Überschuss aus dem Jahr 2018 auf 178.285 €.
Zudem verringert sich die gebührenpflichtige Schmutzwassermenge von 1.140.000 m³ auf 1.125.000 m³, während die gebührenpflichtige Fläche für die Niederschlagswasserbeseitigung von 2.070.000 m² auf 2.075.000 m² ansteigt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 1215. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2019/0172 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant die 15. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Auf Basis einer neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Anpassung der Gebührensätze vor.
Der Gebührensatz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen soll von 31,89 € pro Kubikmeter auf 36,32 € pro Kubikmeter steigen. Für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich der Satz von 16,76 € pro Kubikmeter auf 20,35 € pro Kubikmeter. Als wesentliche Gründe für diese Anpassung werden die gestiegenen Kosten des beauftragten Entsorgungsunternehmers nach einer Neuausschreibung sowie ein Rückgang der zu entsorgenden Menge bei den abflusslosen Gruben angeführt. Die erwartete Entsorgungsmenge sinkt von 6.626 Kubikmetern im Vorjahr auf voraussichtlich 5.400 Kubikmeter im aktuellen Jahr.
Zudem wird auf den Jahresabschluss für 2018 verwiesen, der einen Fehlbetrag von 1.266,16 € ausweist. Dieser Fehlbetrag wurde in der Kalkulation für das Jahr 2020 berücksichtigt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Rat abgegeben, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu verabschieden. Die Beratung im Rat ist für den 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 133. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2019/0173 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0173 befasst sich mit der dritten Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr.
Die Kalkulation umfasst die Gebühren für verschiedene Wasser- und Bodenverbände. Für den Verband Untere Issel Süd ist ein Anstieg der Gebührensätze sowohl für versiegelte Flächen als auch für übrige Flächen vorgesehen, was auf eine angekündigte Erhöhung des Verbandsbeitrages zurückzuführen ist. Bei den übrigen Verbänden – darunter die Obere Issel, der Raesfelder Isselverband, die Mittlere Issel, die Untere Issel Nord sowie der Verband Mengering-Rümping-Honselbach – ergeben sich geringfügige Änderungen der Sätze. Diese resultieren laut Verwaltung aus Veränderungen der Flächen sowie einer Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 28. November 2019 und für den Rat am 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 14Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2020Zur Vorlage · 2019/0169 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 2019/0169 wurde die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2020 vorgelegt. Die Berechnung der Gebührensätze basiert auf der aktuellen Kostenlage und führt zu einem Gebührensatz von 0,97 Euro pro Meter Grundstücksseite. Aufgrund dieser Berechnung ist laut der Vorlage keine Änderung der bestehenden Gebührensatzung zur Straßenreinigung erforderlich.
In die Kalkulation für das Jahr 2020 wurde zudem ein Fehlbetrag aus dem Jahresabschluss des Jahres 2018 in Höhe von 446,74 Euro eingestellt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt. Auswirkungen auf den Klimawandel werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 15Betuwe / Deckblattverfahren - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0163 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Hamminkeln zum sogenannten Deckblattverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Betuwe. Die DB Netz AG hat Änderungen an der ursprünglichen Planung vorgenommen, die unter anderem Anpassungen von Baustraßen- und Wegeverläufen, Änderungen an Unterführungen sowie Ergänzungen im Notfall- und Streckensicherheitskonzept umfassen.
Die Stadt Hamminkeln nimmt zu verschiedenen Belangen Stellung. Im Bereich des Brandschutz- und Rettungswesens werden die zusätzlichen Löschwasserentnahmestellen grundsätzlich begrüßt, jedoch wird die Notwendigkeit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit sowie der Sicherstellung der Pumpenversorgung und der Praxistauglichkeit des Hightrans-Fire-Systems hervorgehoben. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wird auf bestehenden Klärungsbedarf bei der Einleitung von Niederschlagswasser im Bereich des Bahnhofs Mehrhoog hingewiesen.
Im Bereich des kommunalen Straßenbaus wird die Notwendigkeit vertraglicher Regelungen zur Unterhaltung und Übernahme von Baulasten sowie eine frühzeitige Einbindung der Fachdienste gefordert. Für den Schülerspezialverkehr im Ortsteil Mehrhoog ist eine rechtzeitige Abstimmung über Baustellen und Wegänderungen erforderlich. Zudem enthält die Vorlage Anmerkungen zu kommunalen Liegenschaften, darunter die Klärung von Grundstücksveränderungen in den Gemarkungen Hamminkeln und Mehrhoog sowie die Veräußerung von Restflächen an den Vorhabenträger.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 161. vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Kuckuck" im Ortsteil Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens (§ 13 BauGB)Zur Vorlage · 2019/0164 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Hamminkeln plant eine vorhabenbezogene Änderung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Kuckuck“ im Ortsteil Mehrhoog. Gegenstand der Vorlage 2019/0164 ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB.
Hintergrund der Planung ist ein Grundstück im Bereich Storchenweg, welches die Stadt Ende 2015 zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen erworben hatte. Da die Erforderlichkeit für eine kommunale Nutzung nicht eingetreten ist, wurde die Veräußerung des Grundstücks an einen privaten Interessenten beschlossen. Die Veräußerung erfolgt unter der Auflage, drei Mehrfamilienhäuser zu errichten, wobei mindestens zwei Gebäude dem öffentlich geförderten Wohnungsbau vorbehalten bleiben sollen.
Da die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Reihenhausstruktur vorsehen, die nicht mit dem geplanten Vorhaben der drei Mehrfamilienhäuser vereinbar ist, ist eine Anpassung der Planung erforderlich. Die geplante Bebauung sieht drei einzelne Baublöcke mit jeweils zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss vor. Die Nutzung als allgemeines Wohngebiet bleibt dabei bestehen. Die Erschließung soll über den Storchenweg erfolgen, wobei eine temporäre Anbindung an die Bahnhofstraße für die Bauphase in Aussicht gestellt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Im weiteren Verfahren sollen notwendige Gutachten, unter anderem zum Immissionsschutz, erstellt und ein konkreter Änderungsentwurf zur öffentlichen Auslegung vorbereitet werden.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 20.11.2019 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (35. Sitzung)
- 17Übertragung des Grundvermögens der Interessentengemeinschaften "Interessenten der Dingdener Mark" und "Gesamtinteressenten des Dingden'ner Venns" in das Eigentum der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2019/0176 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 23 befasst sich mit der Übertragung von Grundvermögen der Interessengemeinschaften „Interessenten der Dingdener Mark“ und „Gesamtinteressenten des Dingden’ner Venns“ in das Eigentum der Stadt Hamminkeln. Es handelt sich um rund 130 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von etwa 49 Hektar, die sich vorwiegend im östlichen Bereich des Ortsteils Dingden befinden. Die Flächen umfassen hauptsächlich Wegeflächen, Wirtschafts-, Feld- und Waldwege sowie Gewässerflächen wie Abzugsgräben.
Die Grundstücke entstanden Ende des 19. Jahrhunderts durch Flurbereinigungsverfahren. Obwohl sie katastertechnisch erfasst sind, sind sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Wesel nicht gebucht und somit keinem konkreten Eigentum zugeordnet. Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt die Flächen bereits seit langem pflegt und unterhält, da diese Teile des Straßen- und Wegenetzes sowie der Entwässerung darstellen. Zudem obliegt der Kommune laut gesetzlichen Regelungen die Verwaltung gemeinschaftlicher Angelegenheiten.
Die Überführung in kommunales Eigentum soll Rechtsunsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten beseitigen und die Kostenstruktur klären, da die Stadt derzeit Unterhaltskosten und Abgaben trägt, ohne diese an die Mitglieder der Interessengemeinschaften umlegen zu können. Ein vorgeschlagener Verfahrensweg sieht vor, die Flächen zunächst im Grundbuch zu erfassen und anschließend die Übertragung auf die Stadt einzuleiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der unentgeltlichen Übertragung der Flächen zuzustimmen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 18Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg" hier: Vorlage des MietvertragesZur Vorlage · 2019/0189 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0189 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Grundschule Ringenberg. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung des Standortes keine tragfähigen Angebote hervorgebracht hatte, wurde die Prüfung alternativer Nutzungen eingeleitet.
Der Neukirchener Erziehungsverein, der staatlich genehmigte Ersatzschulen im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt auf emotionaler und sozialer Entwicklung betreibt, hat Interesse an der Anmietung des Gebäudes bekundet. Im Rahmen von Begehungen wurden die für eine Nutzung erforderlichen Umbaumaßnahmen ermittelt. Ein beauftragtes Planungsbüro hat die Kosten für die Sanierung und den Umbau berechnet, wobei neben den Anforderungen des Erziehungsvereins auch bestehende Baumängel, Brandschutzmaßnahmen sowie die Erneuerung der Heizungsanlage berücksichtigt wurden.
Nachdem der Rat die Verwaltung zuvor beauftragt hatte, die Verhandlungen mit dem Erziehungsverein fortzusetzen, liegt nun der unterschriebene Mietvertrag zur Abstimmung vor. Der Bezug des Gebäudes durch den Erziehungsverein ist für den 01.08.2021 vorgesehen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem Mietvertrag zuzustimmen. Mit der Beschlussfassung kann im Anschluss die weitere Ausführungsplanung vergeben und die entsprechenden Baumaßnahmen ausgeschrieben werden.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 19Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018Zur Vorlage · 2019/0193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0193 der Fachdienste 20 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2018. Gemäß der Gemeindeordnung NRW sind Kommunen grundsätzlich verpflichtet, zum Abschlussstichtag einen Gesamtabschluss zu erstellen, der die Jahresabschlüsse aller verselbstständigten Aufgabenbereiche konsolidiert. Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung ist möglich, wenn keine voll zu konsolidierenden Tochtergesellschaften oder Betriebe vorhanden sind, die ein Mutter-Tochter-Verhältnis begründen.
Die Verwaltung führt aus, dass seit der Auflösung des Gemeinschaftsbetriebes Hamminkeln keine Unternehmen oder Einrichtungen mehr bestehen, bei denen die Stadt Hamminkeln die Mehrheit der Stimmrechte hält oder einen beherrschenden Einfluss ausübt. Da somit keine voll zu konsolidierenden Betriebe vorliegen, besteht laut der Vorlage keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Eine entsprechende Verzichtserklärung, die vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, liegt der Vorlage bei.
Der Rat wird gebeten, die Verzichtserklärung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Dieser ist zuständig, die Vorliegen der Voraussetzungen für den Verzicht sowie die sachliche Richtigkeit der Abwägungen zu prüfen und einen entsprechenden Prüfungsbericht zu erstellen. Ein separater Beschluss über den Beteiligungsbericht ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben in einer öffentlichen Sitzung herbeizuführen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 20Beteiligungsbericht 2018Zur Vorlage · 2019/0197 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/0197 der Fachdienste 20 dient der Vorlage und Verabschiedung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2018 im Rat der Stadt Hamminkeln. Der Bericht bietet eine Übersicht über die verschiedenen städtischen Beteiligungen und soll den Fokus über den Einzelabschluss des Haushalts 2018 hinaus auf die Beteiligungsstruktur der Kommune lenken.
Die Erstellung des Berichts erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 117 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung. Da für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der geltenden Vorschriften auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet wurde, ist gemäß der Rechtslage ein gesonderter Beschluss des Rates in einer öffentlichen Sitzung erforderlich. Der Bericht ist als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 5. Dezember 2019 dazu aufgerufen, den Beteiligungsbericht 2018 förmlich zu beschließen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 21Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2019/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/0191 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020. Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Aufstellung des Entwurfs durch den Kämmerer und die Feststellung durch den Bürgermeister.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Haushaltsentwurf nach einer entsprechenden Vorberatung in den Fraktionen den Fachausschüssen zur inhaltlichen Auseinandersetzung vorgelegt wird. Der abschließende Beschluss über die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 ist für die Ratssitzung im Februar 2021 vorgesehen. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 22Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hochwasserschutz IsselZur Vorlage · 2019/0151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/0151 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Hochwasserschutz Issel. Der Zweckverband ist nach der Genehmigung der Satzung durch den Landrat des Kreises Wesel am 28. September 2019 entstanden.
Aufgrund der Satzung steht der Stadt Hamminkeln insgesamt neun Sitze in der Verbandsversammlung zu. Die Besetzung der Vertretung erfolgt durch den Rat der Stadt Hamminkeln, wobei gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter Teil der Delegation sein muss. Für jeden Vertreter ist zudem eine stellvertretungsberechtigte Person zu bestellen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Da der Sitz des Bürgermeisters bzw. eines von ihm vorgeschlagenen Bediensteten nicht auf die Listen der Fraktionen angerechnet wird, findet das Verhältniswahlverfahren auf die verbleibenden acht Sitze Anwendung.
Die Verwaltung schlägt vor, die neun Sitze wie folgt aufzuteilen: fünf Sitze sollen an die Fraktionen im Rat gehen, während vier Sitze durch Vertreter der Verwaltung besetzt werden sollen. Ziel dieser Verteilung ist es, durch die Beteiligung der für die Umsetzung der Beschlüsse zuständigen Mitarbeiter Synergieeffekte zu nutzen. Die Vorlage legt zudem konkrete Vorschläge für die Besetzung der Verwaltungssitze sowie die entsprechenden Stellvertreter vor.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 23Auflösung der schulthemenbezogenen Arbeitsgruppen und Neubildung einer Arbeitsgruppe "Schule"Zur Vorlage · 2019/0174 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0174 der Fachdienste 40 sieht die Auflösung der bisherigen schulthemenbezogenen Arbeitsgruppen sowie die Bildung einer neuen Arbeitsgruppe „Schule“ vor. Hintergrund der Maßnahme ist, dass sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeitsgruppe „Offene Ganztagsschule – Qualität und Elternbeiträge“ sowie der bestehenden Arbeitsgruppe „Schule“ überschneiden. Durch die Zusammenführung beider Gremien soll eine effizientere Struktur geschaffen werden.
Die neue Arbeitsgruppe soll künftig eine stärkere Repräsentation der Schulen beinhalten, wobei jeweils zwei Mitglieder der Grundschulen und zwei Mitglieder der weiterführenden Schulen der Stadt Hamminkeln vorgesehen sind. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei der Konstituierung eines Stadtelternrats eine Sitz für die Elternvertretung durch Beschluss des Rates möglich ist. Die Arbeitsgruppe erhält zudem die Möglichkeit, themenbezogene Gäste als Sachverständige einzuladen.
Die Verwaltung schlägt für die personelle Besetzung der Arbeitsgruppe eine Sitzverteilung vor, die Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, USD, Grüne und FDP sowie ein fraktionsloses Mitglied umfasst. Ergänzt wird die Besetzung durch die Vertreter der Grundschulen und der weiterführenden Schulen. Für den Fall der Verhinderung sowohl ordentlicher als auch stellvertretender Mitglieder der Fraktionen wird vorgeschlagen, dass die Vertretung durch die Ratsmitglieder der jeweiligen Fraktion in alphabetischer Reihenfolge erfolgt.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 24Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie des WahlausschussesZur Vorlage · 2019/0192 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/0192 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung von stellvertretenden Mandaten in zwei kommunalen Ausschüssen der Stadt Hamminkeln. Anlass für die Vorlage sind die Niederlegungen von Mandaten durch sachkundige Bürger in den Bereichen Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sowie im Wahlausschuss.
Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung wurde das stellvertretende Mandat für ein ausgeschiedenes Mitglied niedergelegt. Die SPD-Fraktion hat hierfür eine sachkundige Bürgerin als Nachfolgerin vorgeschlagen. Parallel dazu wurde im Wahlausschuss das stellvertretende Mandat für ein weiteres Mitglied durch eine E-Mail-Mitteilung niedergelegt. Die FDP-Fraktion hat für diesen Ausschuss einen Vorschlag zur Nachbesetzung eingereicht.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für die Wahl der Nachfolger ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich. Die Ratsmitglieder sollen über die vorgeschlagenen Personen entscheiden, um die vakanten stellvertretenden Sitze in den genannten Gremien neu zu besetzen. Der Bürgermeister nimmt bei dieser Wahl gemäß den gesetzlichen Vorgaben kein Stimmrecht in Anspruch.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 25Bestellung einer Tariflich Beschäftigten zur RechnungsprüferinZur Vorlage · 2019/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine tariflich Beschäftigte zur Rechnungsprüferin der örtlichen Rechnungsprüfung zu bestellen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht vor, dass die Person mit sofortiger Wirkung in dieses Amt berufen wird.
Hintergrund der Vorlage ist die Besetzung einer 0,5-Stelle für die technische Prüfung, die nach einer öffentlichen Ausschreibung zum 1. November 2019 erfolgt ist. Die Bestellung der Rechnungsprüferin erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. r) GO in Verbindung mit § 101 Abs. 4 GO. Der Rat der Stadt Hamminkeln ist gemäß dieser Rechtsgrundlage für die Bestellung der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung zuständig. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2019 vorbereitet.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 26Übertragung der Befugnis zur Pensionsfestsetzung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK)Zur Vorlage · 2019/0177 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/0177 der Fachdienste 10 sieht die Übertragung der Befugnis zur Pensionsfestsetzung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) vor. Derzeit übernimmt die RVK als freiwilliges Mitglied der Stadt Hamminkeln zwar die Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen, die finale Entscheidungskompetenz sowie die redaktionelle Umsetzung der Bescheide liegen jedoch bei der Stadt. Dies führt dazu, dass die Verwaltung die vorgefertigten Bescheide mit dem städtischen Briefkopf versendet und als Ansprechpartner für Rückfragen fungiert, obwohl die sachliche Entscheidung bei der RVK liegt.
Durch die beantragte Übertragung der Festsetzungsbefugnis sollen die Prozesse effizienter gestaltet werden. Die RVK soll künftig die Festsetzung der Versorgungsbezüge, die Erteilung der Bescheide, die Entscheidung über die Ruhegehaltsfähigkeit von Soll- und Kannzeiten sowie die unmittelbare Bearbeitung von Widerspruchsverfahren übernehmen. Damit wird der administrative Aufwand in der Stadtverwaltung reduziert und ein direkterer Kontakt zwischen den Versorgungsempfängern und der zuständigen Stelle ermöglicht.
Die Stadt Hamminkeln bleibt weiterhin über wesentliche Angelegenheiten und sensible Einzelfälle informiert und behält über einen WebShareServer Zugriff auf die erteilten Bescheide. Die Übertragung der Befugnis nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz soll sowohl für laufende als auch für zukünftige Fälle erfolgen. Für die Stadt entstehen durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten, sondern eine geringe Aufwandsersparnis. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit einer Empfehlung an den Rat beschlossen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28.11.2019 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung)
- 27Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen hier: Unterhaltung StraßenZur Vorlage · 2019/0199 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Unterhaltung von Straßen sieht die Deckung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von insgesamt 60.000 Euro vor. Hintergrund der Kosten sind Maßnahmen zur Verkehrssicherung, die infolge einer Baumschau durch den städtischen Baumkontrolleur notwendig wurden. Aufgrund anhaltender Trockenheit war ein Großteil der Bäume abgestorben, was die Entfernung oder Sicherung von etwa 600 Bäumen erforderlich machte. Da der Planansatz für das Jahr 2019 im Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen bereits erschöpft ist, müssen die entstandenen Kosten über andere Sachkonten ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Teilbetrag von 50.000 Euro über das Sachkonto für Aufwendungen für Reparatur und Wartung des Bauhofs zu decken. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 10.000 Euro soll über das Sachkonto für Wartungen im Gebäudemanagement finanziert werden. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, diesem Deckungsvorschlag für die überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 5. Dezember 2019 vorgesehen.
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- 05.12.2019 · Rat (39. Sitzung)
- 28Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 29Mitteilungen und Anfragen