Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

6. Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2019/0154 05.12.2019

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die sechste Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Haushalt und Controlling soll der Steuersatz für Geldspielgeräte von bisher 4 % auf 5 % erhöht werden. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der Spieleinsatz, der bereits seit Juli 2014 als Maßstab verwendet wird.

Nach Angaben der Verwaltung beläuft sich das derzeitige Steueraufkommen aus Geldspielgeräten auf etwa 20.000 Euro pro Quartal. Durch die geplante Erhöhung des Satzes wird mit einer Steigerung des jährlichen Aufkommens um 20.000 Euro auf insgesamt 100.000 Euro gerechnet. Neben der Generierung von Einnahmen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben wird als weiterer Zweck eine Lenkungsfunktion zur Eindämmung von Spielsucht angeführt.

Die Anzahl der in Betrieb befindlichen Spielgeräte in der Stadt hat sich auf 20 reduziert, was die Verwaltung auf Änderungen im Glücksspielrecht zurückführt. Aktuell werden fünf Geräte in Gaststätten und an anderen Orten betrieben. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Erhöhung auf 5 % keine erdrosselnde Wirkung entfaltet und die Berufsfreiheit der Betreiber nicht einschränkt. Dabei wird auf die Rechtsprechung sowie auf vergleichbare Steuersätze in anderen Kommunen des Kreises Wesel verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge